Hochzeit, Ringe & Brautschmuck
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Tiffany Ring ohne Zertifikat

 
NT
 
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NT

 ·  #1
Hallo,
nach 7 Ehejahren ist meine Ehe nun gescheitert und ich habe einen wunderschönen Tiffany Ring aber leider rückt mein Ex das Zertifikat nicht raus. Ich bin mir noch nicht sicher ob ich den Ring überhaupt verkaufen möchte. Kaufpreis war damals bei 4.200€, ich glaub 0,59 ct hat da Stute Stück.
Besteht die Möglichkeit das ich mir ein neues Zertifikat ausstellen lassen kann? Ich könnte natürlich den Ring auch einklagen und würde sicherlich vor Gericht Recht bekommen, aber würde ungern dieses schritt gehen, da auch Kinder im Spiel sind und da muss es ja nicht im Rosenkrieg enden.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Wenn er den Ring überlässt, aber das Zertifikat nicht herausgibt, dann hat der Rosenkrieg doch schon begonnen? Vielleicht hilfreich im April zu nächsten Filiale gehen und um eine Nachzertifizierung bitten. Das sollte für die Unterlagen auch sinnvoll sein, falls man nicht verkaufen möchte.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #3
wieso solltest du einen Ring einklagen, den du augenscheinlich besitzt? Das ist unlogisch.

Effektiv wirst du beim Verkauf des Rings nur maximal einen Secondhand-Preis bekommen, egal ob mit oder ohne Zertifikat. Das Zertifikat hilft bei der Qualitätseinstufung des Brillanten, allerdings weiß ich, daß Tiffy diese Fakten auch in die Ringschiene einlasert.
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 ·  #4
Danke für die Antwort, ich werde dann im April mal einen Store aufsuchen, den Ring wollte er ja eigentlich auch zurück, konnte ihn aber schlecht von meinem
Finger reißen.
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Guestuser

 ·  #5
Ich meinte ich könnte das Zertifikat auch einklagen, da mir der Ring ja geschenkt wurde
tatze-1
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tatze-1

 ·  #6
nach amerikanischer Rechtsprechung geht der Verlobungsring als conditional gift nach der Hochzeit in das Eigentum der Braut über, weil die Bedingung, zu heiraten, erfüllt wurde. Was die deutsche Rechtsprechung zu Geschenken und gemeinsamen Anschaffungen sagt, weiß ich nicht präzise.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #7
Von Verlobungsring war nicht die Rede - von Geschenk
auch nicht. Könnte ja eine "gemeinsame" Anschaffung
zur Geldanlage und somit zum Zugewinn gewesen sein.
Dann müßte geteilt werden. Falls der Ehestand eine
Zugewinngeminschaft ist.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #8
Heutzutage kannste bei Tiffanyring von Verlobungsring ausgehen. Aber wenn man nachgoogled auf verschiedenen Anwaltsseiten, heißt es erst mal bei Geschenken unter Ehegatten, geschenkt ist geschenkt und darf nur aus besonderen Gründen zurückgefordert werden.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #9
Ah, grad gelesen - war doch Geschenk.
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