Hallo zusammen,
es wäre schön, wenn mir hier jemand weiter helfen würde.
Vor knapp 2 Jahren hatte ich kriminelle Handwerker in meiner Wohnung, wobei auch mein gesamter Schmuck (was sich in 50 Jahren Lebenszeit so ansammelt) gestohlen wurde. Also Anzeige bei der Polizei.
Der Diebstahl ist nachweisbar (meine Ebel-Uhr mit eingravierter Seriennummer wurde bei Hausdurchsuchung gefunden, die DNA des Täters wohl in meinem Schmuckkästchen). Und der Täter hat Gold- und Diamantschmuck zeitnah an einen Pfandleiher (?) verkauft, der diesen eingeschmolzen hat. Ich hatte nur einen ganz kurzen Blick auf die KriPo-Unterlagen. Gewicht und Karat sowie der Ankaufspreis waren vermerkt. Ich meine, 870€. Zusätzlich vielleicht ein zweites Mal, ca. 250€.
Im Strafverfahren stellte sich heraus, dass es andere Opfer, andere Anklagepunkte gibt, vor allem aber dass dort bis auf einen Titel nichts zu holen ist. Auf ein Zivilverfahren verzichte ich dementsprechend.
Vor ein paar Tagen erst bin ich auf ein "Adhäsionsverfahren" aufmerksam geworden, was besagt, dass ich zivilrechtliche Ansprüche auch im Strafverfahren geltend machen kann. Die Berufung ist nächsten Mittwoch, den 27.1.21.
Das Problem:
Ich habe keine Kaufbelege, Fotos oder Sonstiges, aus dem der Wert des Schmuckes hervorgehen würde.
Gibt es eine anerkannte Möglichkeit, irgendwelche Präzedenzfälle, wie man vom Wert des eingeschmolzenen Schmuckes bei Diebstahl auf einen tatsächlichen Wert hochrechnen kann?
Bei der KriPo hatte ich ca. 5000€ angegeben, u.a. einen Cartier-Ring benannt. (Es war ein Trinity, vermutlich die LM-Version, aber das steht nicht im Protokoll).
Würde ein Pfandleiher, der Goldgewicht, Karat, Ankaufspreis und Personalien notiert, diesen überhaupt einschmelzen? Würde er ihn auf jeden Fall erkennen? Was wird dort wahrscheinlich passiert sein? Gieriger Dieb geht zu windigem Pfandleiher und wird von diesem übers Ohr gehauen, indem der nur den Goldwert zahlt?
Was wird der Ankäufer/Pfandleiher mutmaßlich dokumentiert haben?
Ich werde einen konkreten Schadensersatzanspruch benennen müssen. Zwischen Schmelzwert und 4500 (die angegebenen 5000 abzüglich der 30 Jahre alten überholungsbedürftigen Ebel klassic StahlGold).
Wähle ich ihn zu hoch, sehe ich neben dem Prozesskostenrisiko die Gefahr, dass das Gericht das zum Anlass nehmen könnte, dieses selbst nicht beurteilen zu können und aufgrund der Verzögerung im Strafprozess das Verfahren komplett abweisen könnte. Dann hätte ich gar nichts.
Wie also kann ich den Schadensersatzanspruch (vielleicht anhand des Schmelzwertes) sinnvoll bemessen?
Ich bin gerade wirklich für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße,
Melanie
-
es wäre schön, wenn mir hier jemand weiter helfen würde.
Vor knapp 2 Jahren hatte ich kriminelle Handwerker in meiner Wohnung, wobei auch mein gesamter Schmuck (was sich in 50 Jahren Lebenszeit so ansammelt) gestohlen wurde. Also Anzeige bei der Polizei.
Der Diebstahl ist nachweisbar (meine Ebel-Uhr mit eingravierter Seriennummer wurde bei Hausdurchsuchung gefunden, die DNA des Täters wohl in meinem Schmuckkästchen). Und der Täter hat Gold- und Diamantschmuck zeitnah an einen Pfandleiher (?) verkauft, der diesen eingeschmolzen hat. Ich hatte nur einen ganz kurzen Blick auf die KriPo-Unterlagen. Gewicht und Karat sowie der Ankaufspreis waren vermerkt. Ich meine, 870€. Zusätzlich vielleicht ein zweites Mal, ca. 250€.
Im Strafverfahren stellte sich heraus, dass es andere Opfer, andere Anklagepunkte gibt, vor allem aber dass dort bis auf einen Titel nichts zu holen ist. Auf ein Zivilverfahren verzichte ich dementsprechend.
Vor ein paar Tagen erst bin ich auf ein "Adhäsionsverfahren" aufmerksam geworden, was besagt, dass ich zivilrechtliche Ansprüche auch im Strafverfahren geltend machen kann. Die Berufung ist nächsten Mittwoch, den 27.1.21.
Das Problem:
Ich habe keine Kaufbelege, Fotos oder Sonstiges, aus dem der Wert des Schmuckes hervorgehen würde.
Gibt es eine anerkannte Möglichkeit, irgendwelche Präzedenzfälle, wie man vom Wert des eingeschmolzenen Schmuckes bei Diebstahl auf einen tatsächlichen Wert hochrechnen kann?
Bei der KriPo hatte ich ca. 5000€ angegeben, u.a. einen Cartier-Ring benannt. (Es war ein Trinity, vermutlich die LM-Version, aber das steht nicht im Protokoll).
Würde ein Pfandleiher, der Goldgewicht, Karat, Ankaufspreis und Personalien notiert, diesen überhaupt einschmelzen? Würde er ihn auf jeden Fall erkennen? Was wird dort wahrscheinlich passiert sein? Gieriger Dieb geht zu windigem Pfandleiher und wird von diesem übers Ohr gehauen, indem der nur den Goldwert zahlt?
Was wird der Ankäufer/Pfandleiher mutmaßlich dokumentiert haben?
Ich werde einen konkreten Schadensersatzanspruch benennen müssen. Zwischen Schmelzwert und 4500 (die angegebenen 5000 abzüglich der 30 Jahre alten überholungsbedürftigen Ebel klassic StahlGold).
Wähle ich ihn zu hoch, sehe ich neben dem Prozesskostenrisiko die Gefahr, dass das Gericht das zum Anlass nehmen könnte, dieses selbst nicht beurteilen zu können und aufgrund der Verzögerung im Strafprozess das Verfahren komplett abweisen könnte. Dann hätte ich gar nichts.
Wie also kann ich den Schadensersatzanspruch (vielleicht anhand des Schmelzwertes) sinnvoll bemessen?
Ich bin gerade wirklich für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße,
Melanie
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