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Wertnachweis für verlorengegangene Ringe

 
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_rico_
 
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_rico_

 ·  #1
Hallo zusammen,

durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und hatte gehofft, ihr könnt mir evtl. weiterhelfen.
Zwei Ringe sind mir durch die DHL verlorengegangen und für eine Haftungszahlung fordert der Spediteur nun einen Wertnachweis.

Es handelt sich um zwei Ringe, je einer Gelbgold bzw. Weißgold. Beide Ringe haben einen Durchmesser von 16mm und sind aus 18 karätigem Gold. Ersterer wurde 1971 erworben, der in Weißgold 1946 und dieser ist zusätzlich graviert.
Bis auf diese einzige Foto (siehe Anhang) habe ich leider keinerlei weitere Informationen dazu. Es geht um die beiden Ringe am kleinen Finger.

Ich bin für alle Tipps dankbar.

Beste Grüße
Rico
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Wertnachweis für verlorengegangene Ringe
Tilo
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Tilo

 ·  #2
das wird noch interessant
den gelben hätte auf dem Foto im Vergleich ich eher für nur 585 gehalten (oder ist der Ring am Ringfinger noch höher als 750?)
aber wenns sicher ist, dass 750, dann ist es eben so
eine Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert sollte besser nicht gefordert werden, denn damit würden die zulässigen 500,- Wert weit überschritten und DHL wird eine Schadenregulierung komplett verweigern (komplett, also gar nichts!)


Möglichkeit, dass man sagt: für etwas über Materialwert kann man ähnliche gebrauchte Ringe erwerben durchgestrichen wegen siehe unten

ich würd sagen: 5,5mm breit der gelb-rote und 4,5mm breit der Weißgoldring
Gesamtgewicht bei leicht optimistisch geschätzten 1,7mm etwa 14g 750
x 35,66 (marin goldankauf)

ups, macht verdächtige 499,24

also gehn wir mal auf realistische 1,6mm Stärke macht nach Dreisatz 470,- alleine Materialankaufswert im maximal bezahlenden Goldankauf

und wenn die von DHL ohne großes Gezerre ausgezahlt werden, muß man froh sein
Guestuser
 
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Guestuser

 ·  #3
Hi Tilo,

danke für deine Antwort.
Naja die Werte hab ich von meiner Mama, bevor sie mir die Ringe zugeschickt hat.
Fotos von diesen Werten auf den Ringen hat sie leider nicht gemacht.

Deine Schätzung klingt ja perfekt für die Haftungsbestimmungen :)
Auf ein großes Hin und Her mit DHL hab ich natürlich auch keine Lust.

Reicht es denn, wenn ich denen eine solche Beschreibung liefere oder benötige ich da ein Gutachten z.B. von einem Juwelier?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #4
_rico_
 
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_rico_

 ·  #5
Hallo Heinrich,

danke, das hab ich nun so versucht.
Als Antwort kam leider:
"wir benötigen für die Bearbeitung der Nachforschung eine vom Juwelier ausgestellte Schätzung der beiden Ringe in schriftlicher Form."
Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht? Muss ich dabei irgendetwas beachten?

Danke und Grüße
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #6
Nun, ja, wenn ein Juwelierwert gefragt ist (wir wissen nicht zu welchem Zweck die Ringe verschickt worden sind), dann kommt bei einem Gutachten zum Wiederbeschaffungswert sowieso ein Preis über 500 Euro raus und dann zahlt DHL auch keine Erstattung.
Dann würde ich sagen, Pech gehabt und die Geschichte abhaken.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #7
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #8
Zitat geschrieben von Mhorgaine

Ich würde das nochmal probieren. Vielleicht wurden die Ringe zum Zweck der Verwertung als Altgold eingeschickt und haben keinen Juwelierswert mehr.


Ja genau, so würd ich's auch versuchen.
Tilo
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Tilo

 ·  #9
genau, daß es ein Juwelier schätzen muß, heißt ja nicht zwangsläufig, daß ein Wiederbeschaffungs/Neuwert errechnet werden muß

ein realistischer Zeitwert tuts nämlich viel eher, denn ich weiß, daß die eh nur auf zeitwertbasis entschädigen wollen
und der Zeitwert gebrauchter glatter Trauringe ist doch ohne Zweifel der Altgoldankaufswert

schlimmer noch: DHL hat es schon fertiggebracht, bei älteren funktionierenden Gebrauchsgegenständen zu argumentieren, daß der Gegenstand ja so alt sei, daß er keinen Wert mehr habe und sie nichts zahlen müssen

ernsthaft
klingt absurd, scheint so aber schon vorgekommen zu sein, obwohl es den Beleg gab, für wie viel Geld es bei ebay ersteigert wurde, wo es ja kaum einen besseren Beleg für den Zeitwert gibt als das, was "der Markt", also der Höchst-und der 2.Bieter bei einer Auktion bereit ist, zu bezahlen
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
Tilo
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Tilo

 ·  #11
https://www.123recht.de/forum/…13111.html

eins ist klar: man darf in der Schadensmeldung nicht andeuten, dass sie einen unschätzbaren ideellen Wert haben, sondern halt mit dem realen zeitwert argumentieren
der ist bzgl. des Gebrauchsgegenstand Trauring, der wohl als Trauring vom Träger nicht mehr genutzt wurde, aufgrund des Alters und der Beliebigkeit und der Nicht-wiederverwendbarkeit glatter Trauringe eher 0
praktisch wegen des Materialwerts aber eben genau beim Materialwert zu sehen
tatze-1
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tatze-1

 ·  #12
was ist denn das für ne Seite, wo man noch nicht mal die Cookies ablehnen kann????
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #13
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #14
_rico_
 
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_rico_

 ·  #15
Super, danke für die vielen Antworten

Ich werde (sobald wieder möglich) einfach mal zum Juwelier meines Vertrauens gehen und ihm die Geschichte erzählen.
Vielleicht stellt er mir dann was passendes aus.
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