so richtig verboten war doch der stationäre feuerwerkshandel (von wegen Leute Schlangestehn und drängeln)
ich hatte in der regionalen Printzeitung einen Artikel, wo mehrere stationäre Feuerwerks-Händler mit je um 50.000 Warenlagerwert befragt wurden und der eine meinte: er hat fix einen onlineshop aufgesetzt und seine Stammkunden haben eben dort alles restlos abgekauft
insofern war klar, daß es Böllerei geben wird
aber zum Glück weniger als sonst
auch wenn sich wieder der eine oder andere ins Jenseits oder zum Krüppel gefeuert hat
Tilo
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Tilo
03.01.2021 - 14:10 Uhr
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#18
ich hab eben die Zeitungen der letzten Tage gelesen
in der am 30.12.wurde der erwähnte fixe Händler erneut interviewt, weil durch eine Änderungen der Bestimmungen im letzten Moment verhindert wurde, daß er die bereits bezahlte Ware ab 29.12. ausliefern darf
nun hat er nicht nur (wie die anderen) die Ware übers Jahr unnütz auf Lager, sondern muß alle Zahlungen rückabwickeln