nee, meiner in traurigem Weiß gehalten
bekäme erst in 7 Jahren H-Kennzeichen, denn die Regelung ist seltsamerweise nicht einfach Alter des Fahrzeugs (an Fahrgestellnr. leicht nachzuweisen), sondern auf juristengeschwurbel und sinnlos entstellend:
Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein
ja, ein vor 30 oder mehr Jahren fabrikneu ohne Zulassung eingelagerter Oldie bekommt nur mit sehr viel Aufwand für Ausnahmegenehmigung ein H-Kenzeichen, wenn überhaupt
eine von gesetzlichen regelungen, wo ich ernsthaft am Verstand der Gesetzgeber zweifele
(bei meinem würden einige Modifikationen die H-Zulassung noch erschweren, wo ich beweisen muß, daß die zeitgenössisch waren oder zeitgenössisch möglich gewesen wären)