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Widerrufrecht bei Online Bestellung

 
Guestuser
 
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Guestuser

 ·  #1
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand einen guten Tip geben.
Habe Trauringe im Internet bestellt und habe sie innerhalb von sechs Tagen widerrufen.
Die Antwort von dem Online Shop war, geht nicht hätten sie mal die AGB´s gelesen.
Dieser Online Shop beruft sich auf das Widerrufsrecht.

besteht das befristete Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen.

1 zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden

Die Ringe waren vorgegeben und ich habe nur die Ringgröße angegeben.


Kann mir jemand sagen, wie da die Rechtslage aussieht.

Danke Gruß mohn
kaa
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kaa

 ·  #2
Hallo Mohn,

wenn die Ringe nach Kundenwunsch gefertigt wurden, kann man nicht widerrufen. Es muss nicht mal in den AGBs stehen, es ist gesetzlich geregelt. Ich vermute mal, dass die Ringe graviert wurden, der Verkäufer kann sie dann natürlich nicht mehr verwenden.

Es handelt sich um meine Meinung, nicht um eine Rechtsberatung.
Diamond
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Diamond

 ·  #3
Hallo Mohn,
willkommen hier im Forum.
Das Problem ist doch, ob die Anfertigung in einer bestimmten Ringgröße schon eine Kundenspezifikation ist?????
Wenn nicht, hast Du ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Meiner Meinung nach ist eine Größenänderung im Allgemeinen noch keine Kundenspezifikation, aber wie die Rechtslage ist.........Keine Ahnung.
Lg
Oswald
Gainsbourg
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Gainsbourg

 ·  #4
Hallo, ich denke, ein Online- Anbieter hat ein recht groses Lager und eben auch verschiedene Ringgrössen vorrätig. Gerade bei Trauringen. Also sehe ich da keine "Kundenspezifikation". Es sei denn, man hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ringe geändert werden müssen. (Bei einer Gravur sieht es natürlich schon anders aus) Aber: auch nur meine Einschätzung...
Gruss, gainsbourg
Tilo
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Tilo

 ·  #5
wieso sollte ein online-_händler_ ein großes lager haben?
der hat möglicherweise außer den bildchen auf der homepage gar nix da
und demzufolge ist jeder auftrag eben eine (sonder)anfertigung für den besteller selbst ohne innengravur
ist sicherlich ein fall fürs gericht und kann je nach anwaltsgeschick und richtermeinung bei ähnlichen fällen völlig unterschiedliche urteile ergeben
was war denn eigentlich nicht ok mit den ringen?
hochzeit abgesagt?
Gainsbourg
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Gainsbourg

 ·  #6
@ Tilo: das wusste ich nicht. Aber selbst wenn er nur Bilder ausstellt, wird er doch wohl einen Händler haben, der dann entsprechend liefert. Mir ist das Medium Online Shopping recht neu. Ich denke aber, wenn ich so eine breite Vertriebsart wähle , kann ich das nicht mit einem Kleinstbetrieb bewältigen. Oder gibt es so etwas tatsächlich? Off-topic, ich weiss.
So wäre vielleicht zu klären, um was für einen Anbieter sich da handelt: Grosshandel oder wirklich ein Atelier, dass nur auf Bestellung anfertigt.
Goldie
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Goldie

 ·  #7
hoch interessantes thema. ich fürchte da würde die entscheidungen wieder sehr von richter zur richter unterschiedlich ausfallen.

wer weitere vermutungen zum thema hat - her damit!

lg
martin
Tilo
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Tilo

 ·  #8
es ist gerade bei trauringen branchenüblich, daß nahezu jedes paar bei einem trauringhersteller extra angefertigt wird
die internethändler haben ihre fotos
die echten geschäfte eben von ...zig modellen je ein paar auf lager zum anfassen(oft aus messing goldbeschichtet), aber es muß dann beim hersteller ein passendes echtes paar gefertigt werden
es gibt seltene ausnahmen: wenn die fertigung z.b. in der türkei ist, kann es aus logistischen gründen sinnvoll sein, zwar eine kleinere auswahl von ringen aber dafür in jeder größe vorrätig zu haben
die großen versandhäuser haben von ihrer recht begrenzten auswahl an trauringen wohl etliche größen am lager, ein kleinerer internethändler eher nicht
Goldie
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Goldie

 ·  #9
dieses thema finde ich zu heiss, als dass ich es einschlafen lassen kann. ringgrösse - individualanfertigung? never! oder etwa doch?

wäre interessant weitere meinungen zu hören...

lg
martin
Dagmar
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Dagmar

 ·  #10
Um dazu etwas sagen zu können, müsste mohn34 sich äussern, ob die Ringe graviert waren, oder extra für ihn angefertigt wurden.
Denn dann kann er nicht widerrufen.
Ist es ein ganz normaler einfacher Ring, der nicht angefertigt oder graviert wurde, kann er innerhalb 1 Monat zurücktreten.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft.
Wer es genau wissen will, sollte vielleicht einen Anwalt für Internet-Recht befragen.
Goldie
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Goldie

 ·  #11
nachdem sich der topicstarter leider nicht mehr meldet würde ich auf dieser basis gerne eine allgemeine diskussion führen.

angenommen, ein onlineshop bietet einen Ring in grössen 50, 51, 52, 53, 54, 55 an.
ich bestelle ring modell xy nun in grösse 54.
nach 5 tagen schicke ich ihn zurück weil er mir nicht gefällt (ist ja nach deutschen gesetz möglich zurückzuschicken auch wenn kein mangel vorliegt).
shopbetreiber umgeht diese unagenehme sache für ihn nun indem er sagt die bestellung in einer spezifischen grösse schliesst das produkt vom umtausch aus.

das kanns doch nicht sein, oder?

lg
martin
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #12
Hallo Goldie,

das der Ring in der von mir gewünschten Größe angeboten wird, darf davon ausgegangen werden, dass er auch vorätig ist. Somit ist es keine Sonderanfertigung und müsste voll stornofähig sein. Wäre er graviert worden, sähe die Sache gegenteilig aus. Meine ich jedenfalls. Eine Bestellung in einer bestimmten Größe führt nicht zum Verlust des Umtausch-oder Rückgaberechtes, wenn der Ring in explizit dieser Größe angeboten wurde. In diesem Fall ist eine Größenangabe sogar unbedingt nötig, damit mir aus der Vielzahl der angebotenen Ringe, der richtige herausgesucht werden kann. Ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.

Online- Händler sollten deshalb tunlichst auf die Angabe irgend welcher Größen verzichten, damit sie immer sagen können: Den Ring können wir zum Nulltarif passend für Sie ändern. Auch keine Rechtsberatung. :mrgreen:
kaa
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kaa

 ·  #13
Ich hab zwar keine Ahnung von der Herstellung von Eheringen, vermute aber mal, dass der Händler bestimmte Modelle, Größen, Metalle+Legierungen anbietet und diese erst nach Kundenbestellung fertigen lässt /selbst fertigt.
Sonst müsste er einen schier unendlichen Vorrat an Ringen von etlichen Modellen in Gelbgold 333, 585, 750, Weißgold, .. Rotgold, Platin und weiß was ich noch was und das alles in verschiedenen Größen.

Und dann ist es ja klar, dass er kein Widerrufsrecht hat. Und wenn du, Goldie deinen Ring zurückschickst, dann musst du für weitere entstandene Portokosten und evtl. eine Bearbeitungsgebühr aufkommen. Wenn dieser Ring eine kundenspezifische Anfertigung war, sonst nicht... darüber muß der Händler dich im vornherein informieren...meist geschieht das durch die AGB.

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