Wir hatten das Thema schonmal aber ich finde es
nicht mehr und frage deshalb nochmal nach:
damals als die Scheideanstalt S. Insolvenz
anmelden musste, waren nach meiner Erinnerung
die Gewichtskonten der Kunden ´´ verloren ´´
..... danach wurde irgendwas rechtlich ´´konstruiert´´
dass die Gewichtskonten im Besitz des Kunden bleiben
und von einer potentiellen Insolvenz nicht betroffen wären.
Wie wird dies im Shutdown-Jahr-2020 bei den Gießereien
und Scheideanstalten rechtlich gehandhabt? Gibt es da
eine neue gesetzliche Regelung oder hat jede Scheideanstalt
ihre eigenen (schwer verständlichen) AGBs ?
nicht mehr und frage deshalb nochmal nach:
damals als die Scheideanstalt S. Insolvenz
anmelden musste, waren nach meiner Erinnerung
die Gewichtskonten der Kunden ´´ verloren ´´
..... danach wurde irgendwas rechtlich ´´konstruiert´´
dass die Gewichtskonten im Besitz des Kunden bleiben
und von einer potentiellen Insolvenz nicht betroffen wären.
Wie wird dies im Shutdown-Jahr-2020 bei den Gießereien
und Scheideanstalten rechtlich gehandhabt? Gibt es da
eine neue gesetzliche Regelung oder hat jede Scheideanstalt
ihre eigenen (schwer verständlichen) AGBs ?