Zitat
Nur ist es laut Gesetz eigentlich verboten, Speisen im öffentlichen Raum
zu verzehren und insbesondere im Umkreis von 50 Metern eines
Restaurants.
Hat irgendjemand schon mal von diesem gesetzlichen Verbot gehört?
Ich darf doch wohl noch mein mitgebrachtes "Bütterchen" auf nem
Mäuerchen vorm Rathaus, Brunnenrand, Parkbank etc. mümmeln -
oder hab ich wieder x was in Deutschland verpasst ???