Nein, als Zahlungsmittel würde ich keine Bitcoins akzeptieren.
Ich wüsste gar nicht, wie sowas einzubuchen wäre. Interessant ist es trotzdem aber befasst habe ich mich (noch) nicht damit.
Quadrant
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Quadrant
13.02.2020 - 10:42 Uhr
·
#3
Es gibt Agenturen ähnlich wie bei EC Systemen. Gegen eine Gebühr bekommt man wahlweise ein Gerät oder nutzt ein Smartphone, um Zalungen in Bitcoin entgegenzunehmen. Die Agentur rechnet zum momentanen Kurs um und schreibt den Eurobetrag auf einem angegebenem Konto gut. Das wäre der einfachste Weg.
Tilo
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Tilo
13.02.2020 - 11:01 Uhr
·
#4
ich finde, der einfachste Weg wäre, der Zahlungspflichtige tauscht seine Bitcoin in gültiges Zahlungsmittel (Euro) und bezahlt damit
wer bitcoin hält, weiß ja, wie das geht
ich finde es einfach nicht überzeugend, einer Anhäufung von Zahlen einen Wert zuzugestehen
MaJa
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MaJa
13.02.2020 - 11:40 Uhr
·
#5
Zitat geschrieben von Sextant
Es gibt Agenturen ähnlich wie bei EC Systemen. Gegen eine Gebühr bekommt man wahlweise ein Gerät oder nutzt ein Smartphone, um Zalungen in Bitcoin entgegenzunehmen. Die Agentur rechnet zum momentanen Kurs um und schreibt den Eurobetrag auf einem angegebenem Konto gut. Das wäre der einfachste Weg.
Das ist doch keine Bezahlung mit Bitcoin, sondern mit EUR! Wo bitte ist bei der oben beschriebenen Vorgehensweise der Unterschied zu einer (ausländischern) Kreditkarte in USD? Der Einzelhändler bekommt EUR, er bekommt keine Bitcoin, USD, Kamele oder sonstiges...
Es sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass EUR-Banknoten (entsprechend auch EUR-Giralgeld) das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel sind, d.h. zur Erfüllung von Schuldverhältnissen genutzt werden können. Alles andere, z.B. USD- oder CHF-Scheine, Kamele,...sind Tauschgeschäfte
Quadrant
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13.02.2020 - 13:13 Uhr
·
#6
@MaJa
Zitat
Das ist doch keine Bezahlung mit Bitcoin,
Doch ist es, der Kunde zahlt mit Bitcoin, der Einzelhändler bekommt Euro.
Damit bin ich auf die Einbuchungsfrage von Sparkle eingegangen
Zitat
Ich wüsste gar nicht, wie sowas einzubuchen wäre.
und habe den einfachsten Weg für Kryptolaien zur Akzeptanz von Bitcoin genannt.
MaJa
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MaJa
13.02.2020 - 13:29 Uhr
·
#7
Zitat geschrieben von Sextant
Doch ist es, der Kunde zahlt mit Bitcoin, der Einzelhändler bekommt Euro.
Das ist leider falsch, der Kunde zahlt mit EUR, die Transaktion läuft wie folgt ab:
Kunde verkauft Bitcoin (man nehme alternativ USD, Kamele, Gold,...) an den zwischengeschalteten Dienstleister gegen EUR, die dann zur Zahlung genutzt werden. Das sind in der technischen Abwicklung mindestens zwei Transaktionen, in der Wirklichkeit der Abwicklung über die unterschiedlichen Zahlungssysteme/-Dienstleister dürften es eher 5 oder 6 sein. Der Einzelhändler bekommt EUR und verbucht EUR. Vom Ablauf her ist das nichts anderes, als wenn z.B. ein US-amerikanischer Tourist im Hofbräuhaus mit seiner (auf USD laufenden) Kreditkarte sein Bier zahlt. Der zahlt auch in EUR, indem zuerst USD in EUR umgerechnet werden. Der Tourist zahlt nicht in USD, der Wirt bekommt auch keine USD.
Eine Bezahlung in Bitcoin würde so ablaufen, dass der Kunde mit Bitcoins zahlt und der Einzelhändler Bitcoins bekommt und diese verbucht, d.h. buchhalterisch eine Kasse/ein Konto mit Bitcoins hat. Es findet kein (Um-)Tausch in EUR statt.
Quadrant
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Quadrant
13.02.2020 - 14:57 Uhr
·
#8
@MaJa
Es ist nicht falsch.
Trotzdem danke, daß du gut erklärst, wie solche Transaktionen tatsächlich ablaufen, wenn der Empfänger kein Bitcoinwallet hat. Hier aber geht es um die Akzeptanz eines Einzelhandelsgeschäfts/Ladens. Fakt ist, der Kunde gibt Bitcoins aus seiner Wallet und möchte dafür etwas kaufen. Aus Sicht des Kunden hat er mit Bitcoins bezahlt, denn darauf würde er eventuell besonderen Wert legen.
(vielleicht hat der Kunde gerade keine Euros auf seinem Konto oder in der Tasche aber Bitcoins)
MaJa
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MaJa
13.02.2020 - 15:13 Uhr
·
#9
Falsch, Sie verkaufen ein Asset/Vermögensgegenstand (Bitcoin, USD, Gold, Kamele,... was auch immer) das Sie besitzen und mit den EUR, die Sie dafür bekommen haben, kaufen Sie ein anderes Gut X. Die Bezahlung erfolgt nicht zu dem Moment, an dem Sie Ihr Asset verkaufen, sondern zu dem Zeitpunkt, an dem der Händler seine EUR bekommt. Dazwischen liegen weitere Kauf-/Verkauftransaktionen bzw. Buchungen, die man nur nicht sieht bzw. die in Sekundenbruchteilen ablaufen.
Die entsprechenden von Ihnen oben erwähnten Lese-/Transaktionsgeräte sind nichts anderes als vorgeschaltete Zugänge zu einem anderen Markt, auf dem das Asset, das Sie besitzen zunächst verkauft wird und dann die EUR, die Sie nun besitzen über Zwischenbuchungen an den Verkäufer weitergeleitet werden. Ergo zahlen Sie mit EUR!
Nach Ihrer Argumentation könnte ich auch z.B. direkt in einem Laden mit Aktien der Deutschen Telekom bezahlen...
MaJa
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MaJa
13.02.2020 - 15:17 Uhr
·
#10
Zu dem Punkt Händler hat ein Bitcoinwallet:
Hier ist es keine Bezahlung, sondern ein Tausch! Sie geben Bitcoins, der Händler das Gut X. Beide Seiten akzeptieren das jeweils andere Gut/Asset/Vermögensgegenstand.
Nur weil ein Asset wie Bitcoin sich „Währung“ nennt, ist es noch lange kein Zahlungsmittel.
Sparkle
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Sparkle
13.02.2020 - 15:35 Uhr
·
#11
Danke an alle für die Erklärungen. Wenn im Prinzip eine Agentur zwischengeschaltet ist, die die Umwandlung und Weiterleitung von Bitcoin in Euro veranlassen muß (wenn ich kein wallet habe), dann ist das im Prinzip auch nix anderes, als wenn der Kunde mit seiner Giro-Bankkarte und PIN bei mir bezahlt. Aber das landet von einer festen, inländischen, zwischengeschalteten Bank, die den Lastschrifteinzug beim Kunden für mich erledigt, auf meinem Konto.
Wenn der Kunde gerade nicht flüssig ist, wäre das schon mal ungut (für mich). Wenn er Bitcoins hat, dann soll er doch selbst für den Umtausch in Euro sorgen.
Ich sehe nicht ein, für zig Varianten an Bezahlmöglichkeiten die Funktionsweisen im Hintergrund passend zu meiner Buchführung einrichten zu müssen, wenn es doch wirklich ausreicht, daß jemand bar, per Überweisung oder ec-Karte bezahlen kann.
Dazu gibt es auch noch zig apps von Banken und Zahlarten per smartfon, was ich auch schon nervig finde. Nutze ich nicht. Es dröselt immer mehr in diverse Kanäle auf, die ich auch noch verwalten müsste. Irgendwo hörts auch mal auf.
Auch ein Dienstleister/Agentur, der Bitcoins umwandelt und den Betrag mir dann gutschreibt, arbeitet bestimmt nicht umsonst. Wer zahlt dann dessen Gebühren? Schon ec-Kartenzahlungen kosten mich umsatzabhängige Gebühren. Bei Kreditkarten ist das genauso und noch teurer. Irgendjemand muß das also bezahlen.
Deswegen noch ein Kryptogeldkonto zusätzlich haben und verwalten zu müssen, fehlt mir einfach die Einsicht dafür. Wozu? Ich bin vielleicht einfach zu wenig international unterwegs. Für andere mag das durchaus praktisch sein.
Außerdem ist mit der neuen Regelung, daß bei Beträgen über 2000,- € in bar, ich noch verpflichtet bin, die Personalausweisdaten des Kunden schriftlich festzuhalten, sowieso absehbar, daß die Anonymität schrittweise abgebaut und unmöglich wird. Warum sollte soetwas dann nicht auch für/bei Bitcoin gelten? Wichtig ist Papa Staat doch nur, daß alle Transaktionen so nachvollziehbar wie nur möglich werden.
Fazit: Ich kann dem nichts abgewinnen. Was mich alleine interessiert ist: es muß für alle Seiten einfach sein, nachvollziehbar, sicher und ich kriege meinen Lohn und Umsatz 100% sicher ohne Umrechnerei und schwankendem Wert. Und das geht mit den allgemein gültigen Methoden wunderbar.
Interessant finde ich daran nur, daß es, wenn ich richtig verstanden habe, schnell geht und Landeswährungsunterschiede unwichtig und Bankgebühren, die teils horrend sind bei Auslandstransaktionen, damit überflüssig werden. Aber wie der "Wert" entsteht oder festgelegt wird, habe ich noch nicht ganz kapiert. Denn wenn die BC so stark schwanken, habe ich doch nichts gewonnen wenn der Gegenwert in Euro genauso variabel ist. Oder?
Tilo
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Tilo
13.02.2020 - 15:45 Uhr
·
#12
letzte Frage ist unklar
beim akut besprochenen Zahlungsmodell tangieren dich die Kursschwankungen ja nicht: du nennst einen Europreis, Kunde muß entsprechenden Zahlensalatanteil, der in dem Moment den Euro enspricht, an den Dienstleister übergeben, der dir die Euros überweist
gewonnen hat da niemand, sondern es geht darum, Finanztransaktionen zmindest seitens des Bitcoinbesitzers am Staat vorbei, also anonym zu machen
Negativbeispiel: die illegalen Einnahmen aus dem Darknet können so in den Wirtschaftskreislauf kommen
damit will ich natürlich nicht unterstellen, daß alle Bitcoinbestände aus illegalen Geschäften stammen!
Quadrant
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Quadrant
13.02.2020 - 15:59 Uhr
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#13
@MaJa
Zitat
Nach Ihrer Argumentation könnte ich auch z.B. direkt in einem Laden mit Aktien der Deutschen Telekom bezahlen...
Genau so ist es, wenn der Laden die Aktien der Deutschen Telekom als Zahlungsmittel akzeptiert.
Du hast die Umfrage falsch verstanden. Würdest du Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren?
Sparkle
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Sparkle
13.02.2020 - 16:03 Uhr
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#14
Tilo, stimmt. Habe ich blöd formuliert. Ich wollte ausdrücken, daß dieser bitcoin in einem bestimmten Moment einen bestimmten Wert hat. Wenn eine Agentur die Transaktion in Euros mir in der Höhe gutschreibt, die auch auf meiner Rechnung steht, und ich habe nix umzurechnen, ist ja alles paletti.
Aber wenn nicht, ohne Agentur, ist es ja wie MaJa schreibt, ein Tauschgeschäft.
Ich müsste also stets zusehen, daß ich sofort!! die Bitcoins in Euro umgewandelt kriege weil sich dessen Wert (der des BC in €) ja schnell ändern kann. Ich steige nicht ganz durch. Aber wenn ich z.B. Bitcoins kriege und der stürzt total ab bevor(!) ich in € umgewandelt habe, hab ich Pech. Und wie verbuche ich dann den Kursverlust oder die Differenzen?
Ich hab ja mitbekommen, daß es einen Höhenflug bei BC gab und dieser ganz schnell dann dramatisch eingebrochen war. Was soll ich mir also solche Komplikationen ans Bein binden?
Und Deine weiteren Argumente sind ja auch wichtig. Ich bin kein Handlanger für irgendwelche anonymen Transaktionen, Vorbeischleusungen oder Waschsalon. Ich will nur auf ehrliche Weise meine Goldschmiedearbeiten verkaufen und alles andere an Bürokratie auch sonst einfach und ehrlich halten.
Ich will BC nicht verteufeln, sicherlich sind da viele ehrliche Leute damit unterwegs. Hängt ja davon ab, WER und Wozu jemand damit hantiert. Aber das ist nicht meine Spielwiese.
MaJa
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MaJa
13.02.2020 - 16:18 Uhr
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#15
Nochmal: der Händler in dem von Ihnen o.g. Beispiel akzeptiert nur EUR, mit einem Lesegerät/Transaktionsgerät gibt es bei ihm im Laden nur den Zugang zu einem anderen Markt auf dem ein Vermögensgegenstand in ein liquides Zahlungsmittel getauscht werden kann, mit welchem dann beim Händler bezahlt wird; anders gesagt ist es nur ein elektronischer Zugang zu einer Wechselstube, damit der Kunde EUR in die Hand kriegt um zu zahlen.
Gegen eine entsprechende Marge um die Kosten, Aufwand etc. abzudecken kann man sich das überlegen. In der Schweiz oder in London wird man bei Kartenzahlungen oft gefragt, ob man nicht in EUR statt CHF oder GBP zahlen will, mit entsprechend Wechselkursen, die unter aller Sau sind... bei entsprechenden Margen gehen bestimmt auch Bitcoins, nur wird da der %-Satz viel höher sein, da Bitcoins viel volatiler sind. Aber welcher Kunde lässt sich denn auf sowas ein, insbesondere bei höherpreisigen Gütern, wo die Kosten dann bemerkbar sind. Ich sehe dafür keine ausreichende Nachfrage auf Kundenseite. Und für die 3-4 Spinner, die anonym unterwegs sein wollen... da handelt man sich im Zweifel eher Ärger ein und hat im Fall des Falles irgendwann den Zoll wegen Geldwäsche an der Backe und wer damit mal zu tun hatte, weiß, das will man nicht regelmäßig.