Dazu kann ja noch dies mithineinspielen, Mischung Werkvertrag und Werklieferungsvertrag. : 1. Mangel durch vom Besteller gelieferten Stoff
§ 650 Satz 2 BGB aus http://www.juraindividuell.de/artikel/agl-werkvertragsrecht/ runterscrollen bis fast zum Ende
Was auch immer: Ich wünsche der ausführenden Goldschmiedin ein gutes Händchen beim Einsetzen und dem Besteller ein schönes Ergebnis, das auf allen Seiten für Zufriedenheit sorgt.
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