Ach und nochmal eine frage das gewerbe goldschmied ist ja ein überwachunsbedürftiges gewerbe wie sieht es da bei der kleinunternehmer mit umsatzsteuerbefreiung aus, ist da die einfache Buchführung EÜR überhaupt ausreichend? Betreibt es hier im Forum jemand mit der kleinunternehmerregelung?