Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Angeboten wurde eine Tahiti Perlenkette, angekommen ist nicht einmal eine gefärbte Süßwasserperlenkette, sondern eine künstliche Perlenkette nach Art der Majolikaperlen. Die Verkäuferin weigert sich die zurückzunehmen und soll nach Angabe der Kundin in großem Umfang bei Ebay verkaufen.
Anzeige und damit zumindest Ärger verursachen; wenn es eine "private" Verkäuferin ist, dann gleich noch ein Schreiben ans zugehörige Finanzamt aufsetzten. Bei der Gewinnspanne zw. Tahiti- und Majolikaperlen ist ein Batzen Steuern fällig... bringt einem nicht das Geld zurück, aber sorgt auf der anderen Seite zumindest für unwiederbringliche Freude.