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Verlobungsring - Hilfe zu Kundenrechten und wie man diese bekommt

 
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Meleagrant 2
 
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Meleagrant 2

 ·  #1
Hallo,

ich bin ein unerfahrener Schmuckkäufer und habe sehr schlechte Erfahrungen mit einem Juwelier gemacht, ich hoffe es kennt jemand rechtliche Regelungen oder Experteninformationen, wie wir uns zur wehr setzen können. Danke fürs lesen!

Teil 1: Qualität
Ich habe beim Juwelier für meine jetzige Verlobte einen Verlobungsring in Weißgold mit Saphir und Diamanten gekauft. Der Verkäufer und seine Kollegin meinten beide wortwörtlich, dass "die Diamanten keine Einschlüsse haben". Die Bezeichnung H-VS-si (siehe Zertifikat) war mir unbekannt, aber mir wurde mehrfach versichert, dass das die besten Diamanten sind, die man bekommen kann, eine wundervolle Qualität.
Ich habe auf diese Aussagen vertraut und, nachdem online die Ringe mit Diamanten mit Einschlüssen nicht viel billiger waren, habe ich den Ring ohne Preisnachlass (nur inkl. Größenanpassung) für 989 Euro erworben.
Zuhause habe ich nachgelesen und gemerkt, dass Diamanten nach dem Grad der Einschlüsse kategorisiert werden und es sich um Diamanten mittlerer Qualität mit Einschlüssen handelt.
Bei der Abholung habe ich den selben Verkäufer auf die Kategorisierung von Diamanten angesprochen und er meinte, dass diese Tabelle nur für große Diamanten gelte, was natürlich nicht stimmt. Ich habe ihn gefragt, ob es stimmt, dass er und seine Kollegin gesagt haben, dass die Diamanten keine Einschlüsse aufweisen. Er hat dies bestätigt, "aber bei kleinen Diamanten könne man die Einschlüsse ja nicht sehen".

Ich fühle mich belogen und betrogen. Der Verkäufer wollte mich nur loswerden und wurde laut und aggressiv. Er war nicht bereit, mir die Kontaktdaten eines Vorgesetzten oder seinen Namen zu nennen. Ich habe erst die Annahme verweigert, aber das hat der nicht zugelassen und es erschien dann besser wenigstens den Ring zu haben.

Teil 2: Größe
Ich hatte zwei Ringe von meiner Partnerin dabei. Sie hatten die Größen 48,5 und 50, ihre anderen Ringe hat sie nie abgelegt, also musste ich mich auf eine gewünschte Größe festlegen. Nach intensivem Austausch mit den Verkäufern habe ich mich für 49,5 entschieden. Der Ring war einiges größer und ich habe mehrfach gefragt, ob die Ringgrößenanpassung wegen den Diamanten in der Ringschiene Probleme bereiten könnte. Dies wurde ausgeschlossen "man kann den Ring 10.000 Mal hoch und runter ändern, kein Problem".
Jetzt hat sich ergeben, dass der Ring meiner Verlobten viel zu groß ist. Wir sind heute zu einem seriösen Juwelier gegangen und dort wurde festgestellt:
- Ringgröße 52
- Der Ring kann nicht einfach auf die gewünschte Größe geändert werden

Wir sind zum Verkäufer gefahren. Dort wurde aggressiv festgestellt, dass alles richtig sein muss. Zum Beweis wollten sie den Auftragsschein heraussuchen. Uns war klar, dass sie den verschwinden lassen. Wir wurden dann angerufen und natürlich gibt es keine Aufzeichnungen mehr. Im persönlichen Gespräch hatte sich die Verkäuferin noch an die mitgebrachten Ringe erinnert, jetzt wollte sie zu deren Größe nichts mehr wissen. Der Juwelier hat alles richtig gemacht, würde aber zum halben Preis eine Ringgrößenanpassung vornehmen, natürlich ohne Gewähr ob die Steine dann rausfallen. Ich schätze, dass der Ring gar nicht geändert wurde. Eine Ersatzlieferung in richtiger Größe wurde kategorisch ausgeschlossen.

Was tun?
Ich bzw. wir wurden so viel belogen, betrogen und beleidigt, dass wir das nicht so auf uns sitzen lassen können, wir sind einfach traurig und wütend. Die beiden Verkäufer sind ein Ehepaar und sich natürlich einig (Aussage gegen Aussage..). Eine Onlinerecherche hat eine Vielzahl verschiedener ähnlicher Erfahrungen ergeben.

Unsere Fragen an die Experten:
- Gibt es Aufbewahrungsfristen für Aufträge oder andere erforderliche Aufzeichnungen?
- Kann man erkennen, ob ein Ring verkleinert wurde?
- Kann man herausfinden, in welcher Größe(n) der Ring produziert wird bzw. auch von wem?
- Müsste der Juwelier auf Basis seiner Auftragsbücher auch nachweisen können, in welcher Größe der Ring vom Hersteller gekauft wurde?
- Macht es Sinn rechtliche Schritte einzuleiten und wo würden Sie Ansatzpunkte sehen?

Danke an jeden, der sich diese umfangreiche Geschichte gelesen hat. Vielen Dank für jeden Tipp und Hinweis!

Viele Grüße
S+G
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Verlobungsring - Hilfe zu Kundenrechten und wie man diese bekommt
Tilo
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Tilo

 ·  #2
> Die Bezeichnung H-VS-si

eine normale und keinesfalls schlechte Fachhandelsqulität

aber natürlich nicht

>"die Diamanten keine Einschlüsse haben".die besten Diamanten sind, die man bekommen kann,


>diese Tabelle nur für große Diamanten gelte,

janeisklar

>"aber bei kleinen Diamanten könne man die Einschlüsse ja nicht sehen".

auch bei großen kann man die Einschlüsse bei si mit bloßem Auge nicht sehen

>Ich fühle mich belogen und betrogen.

betrogen ist übertrieben
mit euphemistischen Beschreibungen falsch beraten würde ich sagen

>"man kann den Ring 10.000 Mal hoch und runter ändern, kein Problem".

Verkäufergeschwätz
beim Engermachen können die seitlichen Fassungen locker werden und beim größermachen zu viel Spannung bekommen


> Ringgrößenanpassung vornehmen, natürlich ohne Gewähr ob die Steine dann rausfallen.

was angesichts der vorherigen Aussagen bzgl. problemloser Änderung natürlich dreist ist


>- Gibt es Aufbewahrungsfristen für Aufträge oder andere erforderliche Aufzeichnungen?

im Prinzip ja, aber ob man diese Art Auftragsschein dazugehörig ansieht..........

>- Kann man erkennen, ob ein Ring verkleinert wurde?

bei rhodiniertem Weißgold nur schlecht
d.h., man kann vielleicht eine Änderung sehen anhand leicht auspolierter Lötfuge, aber keine zu sehen beweist nicht, daß keine gemacht wurde, denn es kann auch unsichtbar gemacht worden sein(die Rhodinierung überdeckt Farbabweichungen von Lötfuge)

>- Kann man herausfinden, in welcher Größe(n) der Ring produziert wird bzw. auch von wem?

von wem wäre schon ein großer Zufall, in welcher Größe ist nahezu ausgeschlossen, es sei denn, jemand kennt die Firma und weiß, daß die nur eine Größe produzieren

>- Müsste der Juwelier auf Basis seiner Auftragsbücher auch nachweisen können, in welcher Größe der Ring vom Hersteller gekauft wurde?

nein, das könnte zwar, muß aber nicht bei den Rechnungsunterlagen stehen und er hat keinerlei Verpflichtung, diese vorzulegen


> Macht es Sinn rechtliche Schritte einzuleiten und wo würden Sie Ansatzpunkte sehen?

der Verkäufer soll das engermachen organisieren und für die Steinehaltbarkeit garantieren (gesetzliche Gewährleistung ist nur ein halbes Jahr)

so sehe ich das
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #3
Wesselton mit small inclusions, abgekürzt: W/si würde ich als gute und nicht als mittlere Qualität bezeichnen. Die Einschlussgröße ist bei "si" so definiert dass mit freiem Auge ein durchschnittlich geübter Fachmann (Diamantgutachter) keine Einschlüsse sehen kann. Das ist bei Einschlüssen, die kleiner als 0,15mm sind in der Regel der Fall.

Schade, dass es so emotional wurde, vielleicht auch aufgrund der unterschiedlichen Einschätzung.

Zum Kauf selbst in Größe 49,5 hat der Juwelier den Ring in 49,5 zu liefern und zwar ohne Einschränkungen der Haltbarkeit der Diamanten. Das ist auch nicht so wild, denn ein guter Goldschmied kann nach dem Verkleinern den Sitz der Diamanten auch kontrollieren und muss ggfs. den einen oder anderen eben nachfassen. Das gehört zu einem ordentlichen Job dazu.

So wie ich es ja gelesen habe, hast Du den Ring ja in der gewollten Größe aus einer Hand bestellt/gekauft und bist zum Ändern nicht zu einem anderen Dienstleister gegangen. Dann haftet der Verkäufer auch für einen haltbaren Ring ohne Nebenbemerkungen oder Einschränkungen.

Die gesetzliche Gewährleistung sollte reichen und die ist sowieso nicht abdingbar. Eine Garantie zu fordern ist nicht durchsetzbar und würde auch über den geschlossenen Kaufvertrag hinausgehen.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
Problem ist ja, daß Verkäufer behauptet, gewünschte Größe geliefert zu haben
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #5
Tilo
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Tilo

 ·  #6
nein
Verkäufer streitet ab, daß 49,5 bestellt wurde

und wenn er aus 52 49,5 macht, will er das berechnen und die Gewährleistung ausschließen
das ist das Dilemma
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #7
Die zwei Musterringe mitbringen, noch einmal hingehen und ihn überzeugen dass ein Maß zwischen diesen beiden gewählt wurde und nicht eines das ausserhalb der Bandbreite ist.

Das sollte auch später einen Richter überzeugen, falls es zum Rechtsstreit kommen sollte.

Im Ablehnungsfall würde ich empfehlen den Ring (und die Größenmuster) wieder mit zu nehmen und schriftlich auffordern mit kurzer Fristsetzung sich zu verpflichten die Änderung zu machen (dafür sollte dann die Frist länger sein) und Androhung die Änderung woanders machen zu lassen und dann die Kosten einzuklagen.

Prinzipiell immer blöd wenn man selbst keine Unterlagen hat oder sie verschlampt hat.
Meleagrant 2
 
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Meleagrant 2

 ·  #8
Vielen Dank für die Einschätzungen!
Tilo Sie haben den Kern des Problems gut zusammengefasst.
Herr Butschal das klingt nach einer möglichen Vorgehensweise. Im Prinzip wünschen wir uns, unsere Rechte so zu kennen, dass wir nicht Gefahr laufen viel Ärger und hohe Kosten zu ertragen. Dazu müssten wir die Pflichten des Verkäufers kennen. Aber das erscheint schwierig, wir versuchen einen befreundeten Anwalt zu befragen.

Zu den Unterlagen: Ich hatte nur einen Abholschein ohne Angabe zur Ringgröße, den ich bei der Abholung abgeben musste.
Tilo
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Tilo

 ·  #9
bei kundenorientierten Geschäften, also der Mehrheit, ist eine umfangreiche schriftliche Dokumentation auf beiden Seiten ja gar nicht notwendig: man liefert einfach das, was ausgemacht ist und wenn das aus welchem Grund auch immer schiefgegangen ist, wird normalerweise nachgebessert.
ein derartiger Streit mit den Kunden ist doch schlecht fürs (zukünftige) Geschäft und sollte von vernünftigem Managemant vermieden werden

aber Vernunft und Kulanz (wenn man unterstellen will, daß der Kunde an der Sache Schuld ist) scheint in dem Falle seitens Verkäufer zu fehlen

und manche Verkäufer kommen mit solch Verhalten jahrelang durch.......
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
Die Ringänderung mit Rhodinieren und Nachfassen/Nachkontrolle der Fassungen wird wohl kaum über 100 Euro kosten. Das ist dann für eine Klage schon fast unter der Bagatellgrenze und es fragt sich ob sich der Streit überhaupt lohnt.
Ein Anwalt muss, um aus dem Bagatellbereich herauszukommen, den gesamten Kaufvertrag in Zweifel ziehen und dann sind wir bei 1000 Euro Streitwert.
Wird teuer, insbesondere wenn es zum Schluss zu einem Vergleich kommt und jeder seine Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen muss. Die sind dann jeweils höher als der Wert der Änderungskosten.

Hingehen, sich versöhnlich zeigen, ist billiger.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #11
Zitat geschrieben von Tilo

bei kundenorientierten Geschäften, also der Mehrheit, ist eine umfangreiche schriftliche Dokumentation auf beiden Seiten ja gar nicht notwendig: man liefert einfach das, was ausgemacht ist und wenn das aus welchem Grund auch immer schiefgegangen ist, wird normalerweise nachgebessert.
ein derartiger Streit mit den Kunden ist doch schlecht fürs (zukünftige) Geschäft und sollte von vernünftigem Managemant vermieden werden

aber Vernunft und Kulanz (wenn man unterstellen will, daß der Kunde an der Sache Schuld ist) scheint in dem Falle seitens Verkäufer zu fehlen

und manche Verkäufer kommen mit solch Verhalten jahrelang durch.......


Ich war ja nicht dabei und wir wissen, dass der Ton die Musik macht. Ich habe Fehlverhalten schon auf beiden Seiten erlebt. Und einige reagieren etwas überempfindlich, wenn mit Begriffen wie Betrug um sich geworfen wird.

Aber, dass bei Änderungen die Ringgröße nicht aufgeschrieben wird, ist mir noch nicht untergekommen. Das ist doch essenziell. Einige schreiben ja beim Perlenknoten sogar die Zahl der Perlen auf, weil Kunden häufig reklamieren, dass die Kette hinterher kürzer ist, was ja normal ist, wenn man neu knotet.
Tilo
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Tilo

 ·  #12
ich habe noch nie auf dem Kunden-Abholschein die ausgemachte Ringgröße vermerkt
aber sollte ich vielleicht zumindest in den Fällen, wo ich anhand mitgebrachter Ringe und nicht an der Trägerin messen konnte, machen


wenn hier der Abholer nicht die Ringträgerin war, dann war der Abholschein (falls es einen gab)eh schon wieder in der Hand des Geschäfts, als bemerkt wurde, daß der Ring nicht paßt
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #13
Zitat geschrieben von Tilo

ich habe noch nie auf dem Kunden-Abholschein die ausgemachte Ringgröße vermerkt
....


Ich habe auch noch nie so ein Theater um einen nicht passenden Ring gemacht, sondern meist auf die Schnelle angepasst. Nur einmal, hatte ich mich sehr gewundert und gestutzt, aber der Kunde hat mich gleich aufgeklärt, dass er einen Siegelring erst ein halbes Jahr später abholen konnte, weil er krank war und dabei sehr stark abgenommen hatte und die Ringgröße inzwischen um 5 Nummer kleiner war.
Aber auch diese Verkleinerung hatte ich ohne Aufpreis gemacht. Er hat sich dann aber mit einem netten Geschenk bedankt.
Tilo
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Tilo

 ·  #14
und du wirst auch nicht einem Kunden vorschwärmen, daß er mit W-si-Steinen die bestmöglichen Steine erhält...........

wobei der Ring ja nicht überteuert erscheint (ist da ein Tansanit drin? oder Saphir?)
wurde halt semikorrekt beschrieben beim Verkauf
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #15
Die sind schon gut, aber wenn da vvsi/D drin wäre, würde man doch keinen Unterschied sehen. Natürlich gibt es besseres muss man auch sagen wenn danach gefragt wird, aber bei der Größe ist es doch egal. Und ja, das Preis-Leistungsverhältnis scheint zu passen.
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