hallo nochmal an alle:
also zur Erklärung:
Ich hatte einen Kaufvertrag über eine Summe von 16.500 EUR für den Saphiranhänger, eine massive Goldkette dazu und passendem Armband. Diese Summe wurde mit 500 angezahlt (per ec-Karte) und sollte dann in 4 Wechseln über je 4000 EUR im Laufe des Jahres beglichen werden. Durch das Gutachten von Herrn Butschal beläuft sich jedoch der
Anhänger (der mir ja quasi als teuerstes Stück mit 16.000 verkauft wurde) nur auf einen Wert von 2.500 EUR. Durch Druck und Drohen mit Staatsanwaltschaft etc. wird mir nun der gesamte Wechselbetrag erlassen, sprich ich zahle die 16000 NICHT. Da aber der Schmuck bezahlt werden soll und wir eine Regelung finden wollten, hat mein Mann so verhandelt, dass wir uns auf eine Summe von 3000 EUR in bar einlassen, abzüglich der Gutachterkosten. So behalte ich den Schmuck, der wirklich gut zu mir paßt, nur leider nicht die teure Qualität aufweist; der Türke erhält einen wesentlich geringeren Betrag als gefordert und von ihm gewünscht. ich kann mit dieser Regeung leben, mein Mann auch, und annähernd sind wir ja dann bei den Kosten, die das Gutachten bescheinigt.
Ich habe keinen weiteren Schmuck gekauft, das war alles in einem Kaufvertrag bei dem Besuch im Mai.
Dass der Stein n ur synthetisch ist, ärgert mich natürlich auch, aber ich finde das Schmuckstück als solches sehr schön. Nun kann ich auch mit dem Preis dafür leben.
Wie gesagt, DANKE nochmal an alle, die sich damit so intensiv beschäftigz haben!!!
kawe70