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Elfenbeinkette

 
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Pepi
 
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Pepi

 ·  #1
Hallo,
Ich brauche mal Eure Hilfe. Habe diese Elfenbeinkette von meiner Tante. Könnt Ihr mir sagen wie hoch der Wert ist ? Sie 84 cm Lang. Dann ist das Problem mit dem Verkauf, darf ich sie nur an einen Antiquitätenhändler verkaufen? Im voraus vielen Dank für die Auskunft
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Elfenbeinkette
tatze-1
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tatze-1

 ·  #2
ohne Papiere (Originalrechnung, CITES-Formular...) darfst du die Kette nicht verkaufen.
MaJa
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MaJa

 ·  #3
Konkretisierung: Die Kette muss nachweißlich vor 1947 entstanden sein, dann darf sie im Handel/in einer Auktion innerhalb der EU verkauft werden.
Caitiff
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Caitiff

 ·  #4
Was macht man eigentlich, wenn man sowas nicht hat? Hier bei uns in der Gegend gibt es einige "Antikhändler" die Elfenbeinschmuck anbieten und zumindest bei einem Verkaufsgespräch war ich dabei, wo ein CITES-Formar nicht zur Sprache kam.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #5
Louise
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Louise

 ·  #6
Nähere Informationen zum nachlesen findest Du hier:
https://deutscher-elfenbein-verband.de/informationen/
Als erstes solltest Du Dich mit der unteren Naturschutzbehörde an Deinem Wohnort in Verbindung setzen.
Ich habe auch so ein Kästchen mit Elfenbeinsachen. Teilweise wirklich hübsche Schnitzarbeiten u.s.w.. Bislang habe ich die Mühen gescheut und ich fürchte, der finanzielle Aufwand für ein notwendiges Gutachten übersteigt den Wert bei Weitem.
Alles Gute Louise
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 ·  #7
Schreib einfach BEIN in die Verkaufsanzeige wie die anderen auch.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #8
Zitat geschrieben von Michael Ronet

Schreib einfach BEIN in die Verkaufsanzeige wie die anderen auch.

macht den ganzen Verkaufsprozeß auch nicht legaler.
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 ·  #9
Zitat geschrieben von tatze-1

Zitat geschrieben von Michael Ronet

Schreib einfach BEIN in die Verkaufsanzeige wie die anderen auch.

macht den ganzen Verkaufsprozeß auch nicht legaler.


Stimmt, aber da kümmert sich seit 15 Jahren niemand darum, wird so von eBay, akzeptiert.
Louise
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Louise

 ·  #10
Das ist so nicht richtig. Teilweise werden solche Artikel von Ebay gelöscht.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #11
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 ·  #12
Zitat geschrieben von Mhorgaine

Erstens stimmt es, dass Ebay löscht, wenn sie es merken und es besteht zweitens das Risiko, dass es jemand testkauft und dann ist der Verkäufer dran.


Warum, er hat doch die Wahrheit geschrieben, päpstlichen als der Papst.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #13
Nee Michael, hat ausnahmsweise nix mit Papst, Kirche
unn Vertuschen zu tun. Iss simpler juristischer Grundsatz:
"Ignorantia legis non excusat"
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Heinrich Butschal
Moderator
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Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #14
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 ·  #15
Resümee,

verkaufen darfst Du es nicht ohne Gutachten, also trage es selbst oder hau mit dem Hammer drauf und entsorge das

Ebenso schwierig wird es mit dem Verkauf meines 60 Jahre alten Klaviers wegen Neukauf.
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