Liebe Goldschmiede-Gemeinde,
im 14. Jh. entstanden die ersten Goldschmiedezünfte, und in deren Zunftordnungen wurden für die Edelmetallerzeugnisse Mindestfeingehalte festgelegt.
Beispiel sei Nürnberg, 16. Jh.ie Zunft beauftragte einen Beschaumeister damit, die Erzeugnisse aller Mitglieder auf Qualität von Design, Ausführung, Material, Preis zu überprüfen, denn der Export all der silbernen Ziergeräte hing von der Zuverlässigkeit der Nürnberger Goldschmiedekunst ab.
Der Hersteller schlug seinen Firmenstempel ein.
In meinem Beitrag vom 10.5.07 hatte ich die Stichprobe beschrieben, mit der der Feingehalt kontrolliert wurde.
Wichtig: Es gab keinen Hinweis auf den konkreten Feingehalt des Werkstücks, der Beschaumeister bestätigte nur, dass der vorgeschriebene Mindestfeingehalt garantiert ist und schlug im Auftrag des Rates der Freien Reichsstadt Nürnberg den Grossbuchstaben N neben den Firmenstempel ein. So finden wir es am Fuss der silbervergoldeten Pokale usw.
Beim Schmuck wurde oft auf die Punzierung verzichtet.
In den vielen Kleinstaaten und Freien Reichsstädten war das Verfahren ähnlich.
Wir können heute anhand dieser Stempel die Herkunft der Stücke nachweisen.
Erst im 19. Jh. gab es unterschiedliche Silberlegierungen, deren Feingehalt in Lot Feinsilber angegeben wurde. Häufig findet man beispielsweise Bestecke mit 12 Lot (750 Tsdt.) Silbergehalt. Bei Schmuckstücken sucht man jedoch die Punzierung vergeblich.
Erst mit Inkrafttreten des Stempelgesetzes am 1.1.1888 wurde das reichseinheitliche Verfahren eingeführt, das prinzipiell auch heute noch gilt und auf das ich in einem weiteren Beistrag eingehen werde.
im 14. Jh. entstanden die ersten Goldschmiedezünfte, und in deren Zunftordnungen wurden für die Edelmetallerzeugnisse Mindestfeingehalte festgelegt.
Beispiel sei Nürnberg, 16. Jh.ie Zunft beauftragte einen Beschaumeister damit, die Erzeugnisse aller Mitglieder auf Qualität von Design, Ausführung, Material, Preis zu überprüfen, denn der Export all der silbernen Ziergeräte hing von der Zuverlässigkeit der Nürnberger Goldschmiedekunst ab.
Der Hersteller schlug seinen Firmenstempel ein.
In meinem Beitrag vom 10.5.07 hatte ich die Stichprobe beschrieben, mit der der Feingehalt kontrolliert wurde.
Wichtig: Es gab keinen Hinweis auf den konkreten Feingehalt des Werkstücks, der Beschaumeister bestätigte nur, dass der vorgeschriebene Mindestfeingehalt garantiert ist und schlug im Auftrag des Rates der Freien Reichsstadt Nürnberg den Grossbuchstaben N neben den Firmenstempel ein. So finden wir es am Fuss der silbervergoldeten Pokale usw.
Beim Schmuck wurde oft auf die Punzierung verzichtet.
In den vielen Kleinstaaten und Freien Reichsstädten war das Verfahren ähnlich.
Wir können heute anhand dieser Stempel die Herkunft der Stücke nachweisen.
Erst im 19. Jh. gab es unterschiedliche Silberlegierungen, deren Feingehalt in Lot Feinsilber angegeben wurde. Häufig findet man beispielsweise Bestecke mit 12 Lot (750 Tsdt.) Silbergehalt. Bei Schmuckstücken sucht man jedoch die Punzierung vergeblich.
Erst mit Inkrafttreten des Stempelgesetzes am 1.1.1888 wurde das reichseinheitliche Verfahren eingeführt, das prinzipiell auch heute noch gilt und auf das ich in einem weiteren Beistrag eingehen werde.