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Silbercollierschlaufe an versilberten Anhänger

 
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 ·  #1
Hallo,
ist es zulässig, eine gestempelte Silbercollierschlaufe an einen versilberten Anhänger anzubringen?
Wird nicht suggeriert, dass durch den Stempel auf der Collierschlaufe der Anhänger ebenfalls aus Silber besteht?

Schon jetzt vielen Dank für, wie immer hier in diesem Forum, in dem ich öfter reinschnuppere, eine professionelle Antwort.

Lieben Gruß
Tilo
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Tilo

 ·  #2
nicht erlaubt
Lösung:
einfach Stempel der Schlaufe kaputtfräsen/-kratzen
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #3
Also, zuuuulässig ist es schon eine gestempelte Schlaufe,
Öse etc. oder überhaupt zwei Teile unterschiedlich edlen
Metalles miteinander zu verbinden. Aber die Verbindung
muß offen bleiben - z.B. darf die Schlaufe/Öse dann nicht
zugelötet werden.
Zitat
Wird nicht suggeriert, dass durch den Stempel auf der Collierschlaufe der Anhänger ebenfalls aus Silber besteht?

Ja doch, das wird es;-(
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Guestuser

 ·  #4
Danke für Antworten. Allerdings sind diese widersprüchlich, sodass ich mir noch kein Bild machen kann.
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 ·  #5
Danke für Antworten. Allerdings sind diese widersprüchlich, sodass ich mir noch kein Bild machen kann.

Soll heißen:
Danke für die Antworten. Allerdings sind diese widersprüchlich, sodass ich mir noch kein Bild machen kann.

Hatte auch meinen Nickname vergessen anzugeben : clockwise
Tilo
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Tilo

 ·  #6
Gesetze sind nicht immer eindeutig bzw. können nicht alle Sonderfälle beschreiben
wir haben hier 2 Auslegungen des Gesetzes und manchmal müssen Richter entscheiden, welche Auslegung die richtige ist.
und die sind auch nicht immer einer Meinung, sodaß manche Verfahren mit wechselnden Ergebnissen durch etliche Instanzen gehen

was zum Geier spricht gegen die Lösung, den Stempel unkenntlich zu machen und damit dem Gesetz auf jeden Fall zu entsprechen?
oder noch viel besser: gar nicht erst zu stempeln?

oder wurde ein Anhänger gekauft und es besteht nun Streit um die Zulässigkeit dieser Kombination?
mach mal Butter bei die Fische
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #7
Zum "Bildmachen" hilft dir vielleicht dieser Beitrag:
schmuck-foren/ftopic7481.html
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #8
Fies wie ich bin, hier noch die 3. Auslegung: Die gestempelte Öser darf nicht Metallisch mit dem Gegenstand verbunden sein, hier: sie darf nicht an den Anhänger angelötet sein, aber in sich selber durchaus. Aber es ist natürlich Vorspiegelung falscher Tatsachen, und darauf wird es rechtlich hinaus laufen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #9
Zitat geschrieben von pontikaki2310

Also, zuuuulässig ist es schon eine gestempelte Schlaufe,
Öse etc. oder überhaupt zwei Teile unterschiedlich edlen
Metalles miteinander zu verbinden. Aber die Verbindung
muß offen bleiben - z.B. darf die Schlaufe/Öse dann nicht
zugelötet werden.

So habe ich das auch mal gelernt. Wenn die Verbindungen offen sind, dann muß jedes einzelne Teil für sich gestempelt werden. Wenn im akuten Beispielanhänger die Schlaufe (ohne Werkzeug) untrennbar mit dem Schmuckstück verbunden ist (Fuge ist verlötet), dann ist eine pars pro toto-Stempelung zulässig.

Die industriellen Hersteller stempeln normalerweise neben der Schlaufe noch die Öse, in der die Schlaufe hängt, oder das Schmuckstück, weil eigentlich in jeden Anhänger die Schlaufe nur eingehängt ist und nicht zugelötet.
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 ·  #10
#pontikaki2310

danke für Deinen Link, ich habe mir ihn durchgelesen. Bei meinem Beispiel ist es sicherlich Kombinationsschmuck, aber beide Teile sind nicht fest verbunden.

Es handelt sich hier in der Tat um einen versilberten Nichtedelmetallanhänger, mit einer angelöteten Silberöse und einer eingehängten und "925" gestempelten Collierschlaufe.

Sicherlich besteht die Gefahr, dass jemand auch den Anhänger fälschlicherweise als 925 Silber "identifiziert". Hier kommt dann die Frage auf, was schreibt der Gesetzgeber vor, wie ist diese Kombination zu bewerten.
Bei meiner Frage in diesem Forum ging davon aus, dass hier jemand eine eindeutige Antwort aus seinem Wissensfundus geben kann, was Du ja auch mit Deiner Antwort getan hast.

Allerdings bekam ich zwei Antworten, die widersprüchlich sind.

#Tilo

"... was zum Geier spricht gegen die Lösung ..."
"... mach mal Butter bei die Fische ..."

Mit dieser Art der Kommunikation kann ich nichts anfangen - diesen Stil pflege ich nicht und habe ich auch nicht vor zu übernehmen - sorry.

Es bei meiner Frage ging es nicht darum, ob ich etwas wegschleifen muss oder nicht, mir geht es um die rechtliche Seite.
Natürlich könnte man mir antworten, ich solle den Gesetzestext lesen, das wäre durchaus eine zu erwartende Antwort gewesen, richtig. Aber, ich gehe davon aus, dass in diesem Forum Profis unterwegs sind, ich sagte es bereits, die eine Antwort auf meine Frage "locker aus dem Armel schütteln" können.

Danke und Gruß
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 ·  #11
#Silberfrau / #tatze-1

Habe Eure Antworten zu spät gesehen.

Bei dem besagten Anhänger handelt es sich um eine versilberte Cu/Ni Münze, zu einem Anhänger gearbeitet.
Diese Münze gibt es allerdings auch in Silber.

Ja, die Gefahr einer Falschinterpretation ist in der Tat gegeben. Ob es allerding wirklich juristisch relevant ist, weiss ich nicht, wenn per Gesetz bei trennbaren Schmuckkomponenten nur die betroffenen Komponenten gestempelt werden dürfen.
Tilo
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Tilo

 ·  #12
(werkzeuglos) trennbare Schmuckkomponenten gibts nicht im Gesetz
das ist ne Interpretation der beteiligten Damen, die ich nicht teile
insbesondere, weil es um farbgleiche Schmuckbestandteile geht (Silber und silberbeschichtet)


was für ne Münze denn konkret? optisch gleich in Alpacca und Silber ist mir nicht bekannt
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 ·  #13
Half Dollar / Kennedy Dollar, 1964 900er Silber.
Half Dollar / Kennedy Dollar, ab 1964 400er Silber.
Half Dollar / Kennedy Dollar, ab 1971 Kupfer-Nickel beschichtetes Kupfer.

Arbeitet man einen Anhänger aus dem Dollar ab 1971 (Cu/Ni Kupfer), also ohne Silberanteil, nur versilbert, dann betrifft dieser Fall genau meine Frage: Stempelung 925er Collierschlaufe eingehängt in nicht silberhaltigen Anhänger.

Eine ähnliche Frage könnte man stellen bei:
Anhänger aus dem Half Dollar nach 1964 (400/1000 Silber), letzlich dann Silbermünze mit gestempelter Silberöse 925.
Wohlgemerkt - die Dollarmünze ist nicht gestempelt.
Auch hier wird 925/1000 Silber suggeriert, obwohl nur 400er Silberbestandteile in der Münze vorhanden sind.
Tilo
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Tilo

 ·  #14
die Sachlage mit Münze ist insofern Sonderfall, weil es die eh nie in 925 gab
wer den Feingehalt der Münze wissen will, brauch ja eh nicht nach dem Stempel der Schlaufe schauen, sondern muß bzw. sollte nach der Jahreszahl schauen
trotzdem erschließt sich mir nicht, warum du auf meine Frage nicht eingehst, warum die Öse gestempelt sein soll
es gibt keine Stempelpflicht
und wenn du hier stempelst, erzeugst du im Prinzip einen juristisch grenzwertigen Widerspruch, der komplett unnötig ist
soll damit ein Preis gerechtfertigt werden, weil eine furchtbar wertvolle und deshalb gestempelte Echtsilberschlaufe verwendet wird?
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 ·  #15
Die Ösen sind Kaufteile, die per se gestempelt sind - ich stempel nicht selber.
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