Selbst, wenn Du die Frage in einem Forum für Richter stellen würdest, wären die Antworten nichts weiter als die ganz persönlichen Meinungen der Antwortenden (sicher mit einem erheblich fundierterem rechtlichen Fachwissen).
Erst, wenn "der Fall" (ja, Anführungsstriche) dann tatsächlich vor einer Kammer landet, könnte man eventuell von der Beantwortung Deiner Frage sprechen.
Ich denke/glaube, dass die Rechtsprechung den Fokus auf den Verbraucher richten würde. Er (der Verbraucher) würde den Stempel 925 (wie Kai Schula schon vor fast zehn Jahren darlegte) eindeutig einer Silberlegierung zuordnen. Mit anderen Worten - die gestempelte Schlaufe suggeriert dem Verbraucher, dass es sich bei dem (gesamten) Stück um besagtes Material handeln wird. Die kleinen, nickelligen Feinheiten des Stempelgesetzes (umgangssprachlich) kennt er natürlich im allgemeinen nicht. Darum werden die in diesem Fall - aus meiner Sicht - gar nicht zum Tragen kommen. Urteil: Stück wird eingezogen, Verkäufer zahlt alles!
Bei Münzfassungen sehe ich diese "Gefahr" nicht.
Und noch eine Kleinigkeit - ich weiß nicht, in wie weit Du Dich mit der Materie auskennst - wenn diese Münze/n tatsächlich Nickel an den Menschen abgeben, der den Grenzwert übersteigt, dann wäre das sicher nicht so gut (es gibt hier genormte Tests). Nun sagst Du: "Hey, ich habe die Münzen versilbert - da kann doch gar kein Nickel ...!" Dazu a) eine galvanisch aufgebrachte Versilberung (egal wie dick) hält nicht ewig, reibt sich im Laufe der Zeit ab und b) sehe ich nicht, dass diese Versilberung einen wirksamen Schutz darstellt, weil ...
...ein Beispiel aus der Praxis dazu: Wenn man z. B. einen Kerzenleuchter aus 925 Silber vergolden möchte (galvanisch), dann muss zwingend zuvor eine sogenannte Sperrschicht (in der Regel Nickel) aufgebracht werden. Grund: Sauerstoffatome (bildlich gesprochen) wandern tatsächlich durch die Vergoldung hindurch, treffen ohne die Sperrschicht auf die Silberlegierung und sorgen dann für "ganz tolle, dunkle Farbeffekte". Nein, kein Witz, passiert tatsächlich so.
Ich würde Dir raten, diese Tests tatsächlich durchzuführen. Hält die Versilberung wirklich, verhindert sie effektiv die Nickelabgabe? Da wären wir dann beim Thema "Produkthaftung", oder?
Erst, wenn "der Fall" (ja, Anführungsstriche) dann tatsächlich vor einer Kammer landet, könnte man eventuell von der Beantwortung Deiner Frage sprechen.
Ich denke/glaube, dass die Rechtsprechung den Fokus auf den Verbraucher richten würde. Er (der Verbraucher) würde den Stempel 925 (wie Kai Schula schon vor fast zehn Jahren darlegte) eindeutig einer Silberlegierung zuordnen. Mit anderen Worten - die gestempelte Schlaufe suggeriert dem Verbraucher, dass es sich bei dem (gesamten) Stück um besagtes Material handeln wird. Die kleinen, nickelligen Feinheiten des Stempelgesetzes (umgangssprachlich) kennt er natürlich im allgemeinen nicht. Darum werden die in diesem Fall - aus meiner Sicht - gar nicht zum Tragen kommen. Urteil: Stück wird eingezogen, Verkäufer zahlt alles!
Bei Münzfassungen sehe ich diese "Gefahr" nicht.
Und noch eine Kleinigkeit - ich weiß nicht, in wie weit Du Dich mit der Materie auskennst - wenn diese Münze/n tatsächlich Nickel an den Menschen abgeben, der den Grenzwert übersteigt, dann wäre das sicher nicht so gut (es gibt hier genormte Tests). Nun sagst Du: "Hey, ich habe die Münzen versilbert - da kann doch gar kein Nickel ...!" Dazu a) eine galvanisch aufgebrachte Versilberung (egal wie dick) hält nicht ewig, reibt sich im Laufe der Zeit ab und b) sehe ich nicht, dass diese Versilberung einen wirksamen Schutz darstellt, weil ...
...ein Beispiel aus der Praxis dazu: Wenn man z. B. einen Kerzenleuchter aus 925 Silber vergolden möchte (galvanisch), dann muss zwingend zuvor eine sogenannte Sperrschicht (in der Regel Nickel) aufgebracht werden. Grund: Sauerstoffatome (bildlich gesprochen) wandern tatsächlich durch die Vergoldung hindurch, treffen ohne die Sperrschicht auf die Silberlegierung und sorgen dann für "ganz tolle, dunkle Farbeffekte". Nein, kein Witz, passiert tatsächlich so.
Ich würde Dir raten, diese Tests tatsächlich durchzuführen. Hält die Versilberung wirklich, verhindert sie effektiv die Nickelabgabe? Da wären wir dann beim Thema "Produkthaftung", oder?