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Silbercollierschlaufe an versilberten Anhänger

 
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #46
Selbst, wenn Du die Frage in einem Forum für Richter stellen würdest, wären die Antworten nichts weiter als die ganz persönlichen Meinungen der Antwortenden (sicher mit einem erheblich fundierterem rechtlichen Fachwissen).

Erst, wenn "der Fall" (ja, Anführungsstriche) dann tatsächlich vor einer Kammer landet, könnte man eventuell von der Beantwortung Deiner Frage sprechen.

Ich denke/glaube, dass die Rechtsprechung den Fokus auf den Verbraucher richten würde. Er (der Verbraucher) würde den Stempel 925 (wie Kai Schula schon vor fast zehn Jahren darlegte) eindeutig einer Silberlegierung zuordnen. Mit anderen Worten - die gestempelte Schlaufe suggeriert dem Verbraucher, dass es sich bei dem (gesamten) Stück um besagtes Material handeln wird. Die kleinen, nickelligen Feinheiten des Stempelgesetzes (umgangssprachlich) kennt er natürlich im allgemeinen nicht. Darum werden die in diesem Fall - aus meiner Sicht - gar nicht zum Tragen kommen. Urteil: Stück wird eingezogen, Verkäufer zahlt alles!

Bei Münzfassungen sehe ich diese "Gefahr" nicht.

Und noch eine Kleinigkeit - ich weiß nicht, in wie weit Du Dich mit der Materie auskennst - wenn diese Münze/n tatsächlich Nickel an den Menschen abgeben, der den Grenzwert übersteigt, dann wäre das sicher nicht so gut (es gibt hier genormte Tests). Nun sagst Du: "Hey, ich habe die Münzen versilbert - da kann doch gar kein Nickel ...!" Dazu a) eine galvanisch aufgebrachte Versilberung (egal wie dick) hält nicht ewig, reibt sich im Laufe der Zeit ab und b) sehe ich nicht, dass diese Versilberung einen wirksamen Schutz darstellt, weil ...

...ein Beispiel aus der Praxis dazu: Wenn man z. B. einen Kerzenleuchter aus 925 Silber vergolden möchte (galvanisch), dann muss zwingend zuvor eine sogenannte Sperrschicht (in der Regel Nickel) aufgebracht werden. Grund: Sauerstoffatome (bildlich gesprochen) wandern tatsächlich durch die Vergoldung hindurch, treffen ohne die Sperrschicht auf die Silberlegierung und sorgen dann für "ganz tolle, dunkle Farbeffekte". Nein, kein Witz, passiert tatsächlich so.

Ich würde Dir raten, diese Tests tatsächlich durchzuführen. Hält die Versilberung wirklich, verhindert sie effektiv die Nickelabgabe? Da wären wir dann beim Thema "Produkthaftung", oder?
Tilo
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Tilo

 ·  #47
was mir bei der ganzen Sache unklar ist und traurig macht angesichts unseres Wohlstands: warum das mit den furchtbaren Alpaccamünzen gemacht wird, wo es doch ohne Ende die silbernen für kleines Geld gibt?
selbst die nur in einem Jahr geprägten 900er sind nicht selten und teuer, geschweige die 400er
und bei beiden gibts kein Nickelproblem

dann die Möglichkeit der schlichten Münzfassung, wobei ich jetzt nicht nachschaue, welchen Durchmesser die Dollars haben und ob die entsprechenden Fassungen noch verfügbar sind, denn ich habe eh den Eindruck, daß schon der Preis für die Silberschlaufe um 20 cent zu teuer ist (der zu egalisierende Stempel bei Echtsilberschlaufen kann ja unmöglich ein ernsthaftes Argument pro versilberter Schlaufe sein)
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clockwise

 ·  #48
Danke - bin jetzt müde und gehe schlafen.

Gute Nacht
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #49
Zitat geschrieben von Guestuser

....
Es bei meiner Frage ging es nicht darum, ob ich etwas wegschleifen muss oder nicht, mir geht es um die rechtliche Seite.
Natürlich könnte man mir antworten, ich solle den Gesetzestext lesen, das wäre durchaus eine zu erwartende Antwort gewesen, richtig. Aber, ich gehe davon aus, dass in diesem Forum Profis unterwegs sind, ich sagte es bereits, die eine Antwort auf meine Frage "locker aus dem Armel schütteln" können.

Danke und Gruß

Wenn schon Anwälte aus einem einfachen Gesetzestext völlig unterschiedliche Positionen herauslesen können und sogar Richter unterschiedliche Entscheidungen treffen, wieso wird dann von Goldschmieden eine präzisere rechtliche Bewertung erwartet?
Das einzige, was man von Praktikern besser als von Juristen erwarten kann, ist ein Rat zu einer pragmatischen Lösung. Und da hat Tilo doch schon frühzeitig den sicheren Weg aufgezeigt.
Kornelia Sch
Moderator
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Dabei seit: 06 / 2010

Kornelia Sch

 ·  #50
Hallo Clockwise,

wenn Du eine rechtssichere Antwort haben willst, dann frag´ einen Anwalt, denn in einem Forum dürfen keine rechtsverbindlichen Beratungen stattfinden und genau das willst Du. Ich schätze aber, Dir ist klar, dass das was kostet. Kostenfrei ist dir dann doch lieber.
Die Kollegen hier haben Dir nach bestem Wissen aus ihrer Erfahrung geantwortet (das dürfen sie auch) und von Dir (der sich hier nicht einmal die Mühe gemacht hat, sich einen Account zuzulegen) gibt´s unfreundliche Sprüche obendrauf, weil dir die Antworten nicht passen oder nicht genügen.
Mehr können wir aber hier nicht für Dich tun.
Tilo
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Beiträge: 29906
Dabei seit: 09 / 2006

Tilo

 ·  #51
dazu wird auch kein Anwalt was sagen können, denn es hängt davon ab, inwiefern man die Schlaufe als vom Anhänger getrennt zu betrachtendes Teil ansehen kann
sowas wird von Gutachtern geklärt, wenn das persönliche Empfinden eines Richters nicht reicht


ist aber eh theoretisch, weil solch Lappalien eh keinen Staatsanwalt interessieren und ein Zivilprozeß bei dem Streitwert auch weitab jeglicher Wahrscheinlichkeit ist
clockwise
 
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clockwise

 ·  #52
#Mhorgaine

"... gibt´s unfreundliche Sprüche obendrauf .. ."

Hallo? - gehts noch?

Dennoch, sollte sich jemand an irgendeine Aussage von mir stören, so möchte ich mich natürlich dafür entschuldigen.

Ich klinke mich hiermit aus, ich muss heute und auch die nächsten Tage noch mal mein PHP Programm zu Ende programmieren, liegt mir schon seit einiger Zeit auf dem Magen.

Ich habe von Euch eine echte Hilfe erfahren, dafür bedanke ich mich herzlich.

Mein Fazit:
- kleinere Ösen/und dicker
- Collierschlaufe / Stempelung entfernen
- Collierschlaufen ggfs. zulöten

Vielen Dank an Alle - auch an den Moderator ;-))

Liebe Grüße
clockwise
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