wenn der Käufer nachweislich zu Unrecht reklamiert ( oder eine negative Kaufhistorie bei Ebay angesammelt hat) dann wird zu Gunsten des Verkäufers entschieden. Es gibt aber keinen ausdrücklichen VKschutz. Der normale Käufer wird jedoch fast immer auf Kosten des VK geschützt
Einen Käufer kann man auch nur positiv bewerten auch wenn er nicht bezahlt oder dreiste Nachforderungen stellt.
Einen Käufer kann man auch nur positiv bewerten auch wenn er nicht bezahlt oder dreiste Nachforderungen stellt.