Zitat geschrieben von stoanarrischer uhu
"Blautopas" hat sich mittlerweile im Handel als Bezeichnung für bestrahlten Topas etabliert - auch wenn es nicht korrekt ist.
uhu
Würde ich nicht so sagen und Hunsrücker hat Recht, in dem Fall nachzufragen.
Habe zwar kein neues upgedatetes Blaue Buch der CIBJO, bin aber der Meinung, daß ein behandelter Topas auch weiterhin als solcher deklariert werden muß. Zumal, weil es verschiedene Behandlungen beim blauen Topas gibt. Es gibt die radioaktive Bestrahlungen, dann diffusionsbehandelte und dann noch beschichtete Topase. Auf gezielte Nachfrage des Interessenten / Käufers muß man auch die Behandlungsart definieren (und erklären) können.
2017 gab es einen CIBJO Spezial Report, der sich eben auf diese Behandlungen bezog. Auch da heißt es, es sei ratsam, die Behandlung offenzulegen.
http://www.cibjo.org/congress2…mology.pdf
Zitat
When there is a possibility that the gemstone has been treated it is prudent and appropriate to disclose the treatment rather than to be silent.
Eine Ausnahme gibt es lediglich noch bei Turmalin und Beryll, wenn die Behandlung (derzeit) nicht bestimmbar ist.
http://www.cibjo.org/wp-conten…ersion.pdf
Man darf demnach "Blautopas" nur schreiben, wenn irgendwo im Text oder in Klammer auch ausdrücklich steht, daß er behandelt ist. Solange dieser Begriff nicht als Handelsname von der CIBJO akzeptiert / bestätigt und in der Nomenklatur im Blauen Buch aufgeführt wird, mag die Vorgehensweise vielleicht "im Handel etabliert" sein, aber ist dadurch nicht zwingend richtig deklariert.
Da es, wenn auch selten, in der Natur vorkommende (hell)blaue Topase gibt, könnte es irreführend sein, wenn die Behandlung nicht dabeistünde.
Aber zurück zum ursprünglichen Thema:
Toller Schliff!