Allerdings solltest du jedoch überlegen, ob es vorteilhaft ist, wenn du hier öffentlich eine größere Anzahl Schmuck verkaufst, auch wenn es aus Erbschaften stammt.
Caitiff
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Caitiff
21.04.2019 - 20:33 Uhr
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#19
Ich habe zu Danken
Freue mich sehr.
Pichel
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Pichel
21.04.2019 - 20:43 Uhr
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#20
Zitat geschrieben von diamantenimport
Glückwunsch Marion und Pichel!
Allerdings solltest du jedoch überlegen, ob es vorteilhaft ist, wenn du hier öffentlich eine größere Anzahl Schmuck verkaufst, auch wenn es aus Erbschaften stammt.
Meinst du man kann mir hier gewerbliches Handeln unterstellen?
tatze-1
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tatze-1
21.04.2019 - 20:58 Uhr
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#21
Gewerblich hat Gewinnerzielungsabsicht.
Das hier hat was mit deiner Steuererklärung zu tun und der erlaubten Höhe von Nebeneinkünften, die in der Steuer als Einnahme angegeben werden müssen (wäre das selbe, wenn du für teures Geld dein Auto vercheckst). Allerdings müßte man sich mal beim Steuerberater informieren, ob so eine einmalige Sache wie hier jetzt zum Schuh werden kann.
Pichel
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Pichel
21.04.2019 - 21:01 Uhr
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#22
Zitat geschrieben von tatze-1
Gewerblich hat Gewinnerzielungsabsicht.
Das hier hat was mit deiner Steuererklärung zu tun und der erlaubten Höhe von Nebeneinkünften, die in der Steuer als Einnahme angegeben werden müssen (wäre das selbe, wenn du für teures Geld dein Auto vercheckst). Allerdings müßte man sich mal beim Steuerberater informieren, ob so eine einmalige Sache wie hier jetzt zum Schuh werden kann.
Hmmm.....ich schiebe das Geld nach Abzug meiner Kosten auf das Konto der "Heim-Tante" deren Steuererklärung von ihrer Schwester gemacht wird. Und Belege gibt es ja auch keine.
tatze-1
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tatze-1
21.04.2019 - 21:06 Uhr
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#23
Kontoauszüge sind auch Belege.
Pichel
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Pichel
21.04.2019 - 21:09 Uhr
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#24
Zitat geschrieben von tatze-1
Kontoauszüge sind auch Belege.
Stimmt
Heinrich Butschal
Moderator
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Heinrich Butschal
21.04.2019 - 23:15 Uhr
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#25
Gewerblich sehe ich kein Problem. Haftung den Käufern gegenüber eher. Vor allem, wer ist der Verkäufer, derzeit sieht es nach Marion aus.
Pichel
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Pichel
21.04.2019 - 23:34 Uhr
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#26
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Gewerblich sehe ich kein Problem. Haftung den Käufern gegenüber eher. Vor allem, wer ist der Verkäufer, derzeit sieht es nach Marion aus.
Marion ist da raus ! Wenn es Probleme gibt, stehe ich dafür gerade und würde bei entsprechendem Grund den Artikel zurück nehmen oder preisliche Abstriche machen.
Heinrich Butschal
Moderator
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Heinrich Butschal
22.04.2019 - 00:06 Uhr
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#27
Finde ich fair.
Pinguin
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Pinguin
22.04.2019 - 08:17 Uhr
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#28
Auch ein gewerblicher Verkäufer darf private Verkäufe abwickeln. Wichtig ist, dass dies im Kaufvertrag als Privatverkauf gekennzeichnet ist.
Gewerblich/Privat/Steuer: Privatverkäufe sind nicht steuerpflichtig und keine Nebeneinkünfte, unabhängig von der Höhe (wobei das nicht so ganz stimmt, bei Hausverkauf etc gibts dann schon Grenzen, aber nicht bei ein bisschen Schmuck im Hunderterbereich). Entscheidend ist 1. die Regelmässigkeit der Einnahmen und 2. ob die Gegenstände für den Verkauf angeschafft wurden und 3. die Art der Gegenstände.
Sprich, wenn jemand auf dem Flohmarkt gezielt Schmuck einkauft, um ihn zu verkaufen, und das jeden Monat macht, wäre er steuerpflichtig, auch wenn es sich nur um ein paar Hundert Euro handelt (aber auch da gibt es Grenzen zur Geringfügigkeit, quasi „Hobby“). Jemand, der einmalig seinen privaten Gebrauchtwagen verkauft, z. B. um sich dann ein neues Auto zu kaufen, wäre nicht steuerpflichtig, auch wenn der „Gewinn“ höher ist (aber „einmalig“, und der private Gebrauchtwagen wurde nicht in Gewinnerzielungsabsicht angeschafft).
Ab wie vielen „gleichen“ Gegenständen nicht mehr von einer „Sammlungsauflösung“ oder „Haushaltsauflösung“ gesprochen wird, ist Gegenstand mehrerer Urteile. Genau darum streitet man sich ständig bei Ebay...Wer löst nur „seine Sammlung“ auf (und verkauft deshalb 50x Ähnliches), und wer tarnt sich nur (um Garantieansprüchen und der Steuer zu entgehen)....?