Nur zur Klarstellung:
Der Kunde hat das Recht zur Reklamation, wenn etwas m Stück nicht stimmt.
Der Händler hat vorab das Recht auszuwählen ob er nachbessert, Umtausch oder Wandlung anbietet.
Bei jedem Bearbeitungsvorgang eines Schmuckstückes mit Edelsteinen beseht das RIsiko dass der Stein Schaden nimmt, weil er so hart ist und Hart in der Regel spröde ist.
Ein vier-wöchiges Umtauschrecht gibt es gesetzlich nicht. Nur, wenn der Verkäufer das freiwillig zusichert. 2 Wochen gibt es als Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Ist aber hier nicht der Fall, nehme ich an.
Allerdings ist davon auszugehen dass Juweliere, egal ob Cartier oder der Juwelier nebenan, solche Petitessen schnellstmöglich auf eigene Kosten korrigieren.
Der Kunde hat das Recht zur Reklamation, wenn etwas m Stück nicht stimmt.
Der Händler hat vorab das Recht auszuwählen ob er nachbessert, Umtausch oder Wandlung anbietet.
Bei jedem Bearbeitungsvorgang eines Schmuckstückes mit Edelsteinen beseht das RIsiko dass der Stein Schaden nimmt, weil er so hart ist und Hart in der Regel spröde ist.
Ein vier-wöchiges Umtauschrecht gibt es gesetzlich nicht. Nur, wenn der Verkäufer das freiwillig zusichert. 2 Wochen gibt es als Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Ist aber hier nicht der Fall, nehme ich an.
Allerdings ist davon auszugehen dass Juweliere, egal ob Cartier oder der Juwelier nebenan, solche Petitessen schnellstmöglich auf eigene Kosten korrigieren.