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Alter Schmuck aus Neusilber

 
Granat
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Granat

 ·  #1
Ist es eigentlich noch erlaubt alten Schmuck
aus (nickelhaltigem) Neusilber zu verkaufen?
Muss das dann gekennzeichnet werden
bzw. wenn es vergoldet/versilbert ist und nicht
erkannt wird, was kann schlimmstenfalls passieren?
Tilo
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Tilo

 ·  #2
ich würde meinen, das Gesetz mit der maximal erlaubten Nickelabgabe (die bei Neusilber klar überschritten wird) gilt auch für Altschmuck

was meint passieren?
es wird pusteln geben bei Allergikern

oder meinst du Konsequenzen für den inverkehrbringer von solch zeug?

werd doch mal konkreter
tatze-1
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tatze-1

 ·  #3
Es kann bei empflindlichen Allergikern auch mehr als Pusteln geben. Die Bedarfsgegenständeverordnung ist eigentlich bindend, was das Inverkehrbringen von nickelhaltigem Schmuck betrifft.

BedGgstV Anlage 5a zu § 6 Nr. 4
https://www.gesetze-im-interne…60992.html

Hat schon seinen Grund, wieso inzwischen auch auf Chirurgenstahl als Ersteinatz bzw. in der Imlantatchirurgie verzichtet wird.
Granat
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Granat

 ·  #4
Zitat geschrieben von Tilo

oder meinst du Konsequenzen für den inverkehrbringer von solch zeug?
werd doch mal konkreter

Ich kaufe ab und an auch alten Granatschmuck, und oftmals
ist die Metallrückseite sehr hell/weiss, sodass ich vermute,
dass die Granate bei altem Schmuck auch in Neusilber
gefasst wurden. Meine ´konkrete´ Frage zielt darauf ab,
was mir ggf. passieren könnte, wenn ich ein
altes Schmuckstück auf Neusilberbasis weiterverkaufe.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #5
Solang du das entsprechend deklarierst und den Kunden über den Nickelgehalt und mögliche allergische Reaktionen aufklärst, solltest du auf der sicheren Seite sein. Evtl. noch ein Informatiionszettelchen dazureichen beim Verkauf, dann hats der Kunde nochmal schriftlich und kann dich eigentlich nicht belangen, weil du ihn nicht aufgeklärt hättest.

Mit der Erklärung mache ich auch immer bei Edelstahlschmuck. Da lege ich meine Hand nicht dafür ins Feuer, daß ein hochsensibler Allergiker keine Reaktion kriegen kann, auch wenn der Hersteller seinen Schmuck als allergen unbedenklich einstuft.
Tilo
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Tilo

 ·  #6
wird ersetzt
Tilo
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Tilo

 ·  #7
getreu dem Motto: was geht mich mein geschwätz von vor 10 Minuten an (das ich grad noch so gelöscht bekam)
es droht ja nicht nur Ungemach von Behörden, sondern auch vom Wettbwerb.
hab ich jetzt gegooglt und fand dies, wonach das (und die Blei und Cadmiumgrenzwerte) angeblich für Schmuck von vor 1961 nicht gilt
https://www.it-recht-kanzlei.d…schnitt_27

nun muß man nur noch eine entsprechende Gestzespassage finden (in der Bedarfsgegenständeverordnung fand ich keine Ausnahme)
und beweisen können, daß der Granatschmuck älter als 1961 ist
nichts leichter als das, oder doch nicht?
Granat
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Granat

 ·  #8
Zitat geschrieben von Tilo

.....und fand dies, wonach das (und die Blei und Cadmiumgrenzwerte) angeblich für Schmuck von vor 1961 nicht gilt
https://www.it-recht-kanzlei.de/schmuck-verkauf-abmahnung.html#abschnitt_27
nun muß man nur noch eine entsprechende Gestzespassage finden
(in der Bedarfsgegenständeverordnung fand ich keine Ausnahme)und beweisen können,
daß der Granatschmuck älter als 1961 ist nichts leichter als das, oder doch nicht?

Lieber Tilo,
vielen Dank für den sehr erhellenden, verlinkten Artikel. Es scheint wie vieles im Leben
ziemlich kompliziert zu sein, zumal sich der RA auf Cadmium und Blei bezieht mit
der (nicht näher begründeten) Aussage, wenn es älter als 1961 ist, sei es erlaubt
und nicht explizit auf Nickel. Auch bei cadmiumhaltigen Loten müsste man/frau bei
älteren Schmuckstücken eigentlich vorsichtig sein ... schon alles irgendwie seltsam.
Da es sich bei meinen antiken Granatschmuckstücken meist um Broschen handelt
ist es wohl nicht ganz so relevant - und bei antiken Ohrringen werden normalerweise
von mir 14kt-Goldbügel angelasert. Oftmals wird das Schmuckstück zusätzlich von mir
vergoldet, sodass ich allergische Nickelreaktionen einigermassen ausschliessen kann.
Der Rest ist dann wohl ´unternehmerisches Risiko ´ ;-)
Tilo
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Tilo

 ·  #9
na bei Broschen ist Nickel kein Problem, weil kein Hautkontakt
bei Ohrringen halt schon, wenn die nachts angelassen werden und da nicht nur der Bügel Hautkontakt bekommt.....
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