Schmuck bewerten & schätzen
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Verkauf Halskette Hans D. Krieger 750 Rosegold 133 Brillianten 0,9ct

 
Rammler
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Rammler

 ·  #16
Ich würde es auch über den Goldschmied versuchen. Das Teil ist ja ungetragen und mit einem kräftigen Abschlag sollte sich doch ein Käufer finden. Spätestens zu Weihnachten.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #17
Ich denke mal, das Geld wäre vor Weihnachten erwünscht, um entweder als Reisetaschengeld Verwendung zu finden oder Reisefinanzierung. Daher die Eile.
Louise
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Louise

 ·  #18
Nur so als Idee. Du könntest es bei einer Pfandleihe schätzen lassen und evtl. beleihen. Vorher gute Photos machen. Da hast Du sofort Geld und kannst Dir mit dem Verkauf Zeit lassen. Im schlimmsten Fall hast Du dann eben nur den Erlös aus der Beleihung.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #19
Beleihung kostet Geld in Form von Zinsen.
...
 
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...

 ·  #20
Wie hoch war denn das Angebot des Goldschmiedes auf Kommissionsbasis?


Dafür den Altgoldwert zu schätzen ist ein Witz.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #21
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #22
Zitat geschrieben von Mhorgaine

Der Verkäufer verschickt i.d.R. nicht, wenn er den Kaufpreis nicht bekommen hat.

Wenn der Käufer mit Paypal zahlt, ist der Verkäufer wg. der Paypal-AGB nur verpflichtet, sendungsverfolgt zu schicken.
Kommt die Sendung nicht an, wird der Käufer einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Der VK lädt dann die Sendungsnummer hoch und Paypal schließt den Fall zugunsten des Verkäufers.
So wäre die rechtliche Seite. § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

Wie Paypal in so einem Fall entscheidet, kann man sich rauswürfeln (das kommt auf den an, der die Sache bei PP zur Prüfung bekommt).
Wie ein Gericht entscheiden würde, kann ich nicht sagen, das käme wohl dann auf den Einzelfall an. Sicher ist aber, dass so etwas vor Gericht gehen würde.

Dein Beitrag hat mich motiviert den Fall noch einmal nachzulesen. Hier zum Beispiel: https://www.deutsche-anwaltsho…---was-tun
Stimmt schon, was Du schreibst. Zumindest bei normalen versicherbaren Waren, bei denen der Versandunternehmer auch haftet und die Sendung ausreichend versichert ist.
Bei Einschreiben, natürlich nicht und bei Edelmetallen bei Post und DHL auch nicht. Und dann haftet wieder der Versender, dem Käufer gegenüber.
Da ich mit echtem Schmuck zu tun habe, hatte ich den Normalfall mit anderen Gütern nicht auf dem Schirm.
Tilo
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Tilo

 ·  #23
wieder PP rausgelassen
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Bei Einschreiben, natürlich nicht und bei Edelmetallen bei Post und DHL auch nicht. Und dann haftet wieder der Versender, dem Käufer gegenüber.
Da ich mit echtem Schmuck zu tun habe, hatte ich den Normalfall mit anderen Gütern nicht auf dem Schirm.

warum sollte das ausgerechnet bei Schmuck anders sein?
das gibt der Link ja nicht ansatzweise her

Käufer muß die Versandart festlegen, denn der private Verkäufer ist raus, wenn er es dem Käuferwunsch entsprechend versandt hat
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #24
Der Link gibt das nicht her, aber wir beide wissen, dass Edelmetalle bei Post und DHL Verbotsgüter sind.

Nehmen wir als Beispiel:
Käufer sagt: Schicken Sie versichert zu
Verkäufer geht zur Post macht ein Paket, versichert es für 3000 Euro und sendet es ab.
Dann geht es verloren. Bei der Schadensabteilung lesen sie "Goldschmuck" und lehnen eine Versicherungsleistung ab.
Käufer klagt auf Geldrückerstattung und sagt, dass das Paket nicht wunschgemäß versichert war, weil die Auskunft der Post sagt "es war Verbotsgut und das ist grundsätzlich nicht versicherbar, steht irgendwo unauffindbar auf Seite 2860".
Der Verkäufer sagt dem Richter: Das wusste ich nicht und hat mir auch keiner auf der Poststelle gesagt.

Was meinst Du, wie würde ein Richter entscheiden?
Hannes
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Hannes

 ·  #25
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal

Der Link gibt das nicht her, aber wir beide wissen, dass Edelmetalle bei Post und DHL Verbotsgüter sind.


Dann poste doch keinen in diesem Zusammenhang sinnbefreiten Link?!

Dein Beispiel ist konstruiert. Klar kann der Verkäufer der Schuldige sein - zum Beispiel auch, wenn er das Handelsgut nicht ordentlich verpackt hat. Aber ohne (fahrlässigen und teilweise auch nachvollziehbaren) Fehler ist der Käufer im Privathandel derjenige, der auf der verlorenen Sendung sitzen bleibt.
Tilo
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Tilo

 ·  #26
Heinrich, klar
in dem konkreten Beispiel wurde ja nicht dem Käuferwunsch entsprechend versichert verschickt, sondern (aus Unwissenheit) unversichert

ich bezog mich darauf, wenn der Käufer sagt, es soll per DHL(Wert)paket verschickt werden (bzw Einschreiben bei Kleinkram bis 20,-, die es bei keinerlei Warenart gibt, sondern nur bei finanziellem Schaden an Papierinhaltsverlust)

ich denke, es ist nun geklärt, daß teurer Schmuck von privat nur per Intex oder so versichert verschickbar ist
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #27
Heißt das jetzt, wenn ich mir gewerblich ein Pfund Silberhalbzeug bestelle und der Paketdienst legt es vor die Haustüre, und es käme weg, dann hafte ICH ??????????

Also gelegt wurde es schon öfter, weggekommen ist noch nichts und bei der Scheideanstalt beschwert habe ich mich reaktionslos auch schon 2x.
Bei den Boten brauchst dich gar nicht beschweren, da war es ja grundsätzlich der Kollege.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #28
Zitat geschrieben von Silberfrau

Heißt das jetzt, wenn ich mir gewerblich ein Pfund Silberhalbzeug bestelle und der Paketdienst legt es vor die Haustüre, und es käme weg, dann hafte ICH ??????????

Jupp, das ist der sogenannte Haftungsübergang auf den Empfänger, sobald die Sendung aufgegeben wurde. Dem entgegenwirken kannst du nur, wenn du mit deinem Händler ausmachst, daß die Sendung nur persönlich an den Empfänger zugestellt werden darf, der Paketbote dich also persönlich antreffen muß. Oder mit dem Paketboten einen hinterlegten Ablageort ausmachst (auf jeden Fall bei der DHL möglich, wie es bei anderen Paketdiensten aussieht, weiß ich nicht).
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #29
Na subber! Kein Wunder, dass es der Scheideanstalt am A.... vorbei geht.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #30
Zitat geschrieben von Hannes

Zitat geschrieben von Heinrich Butschal

Der Link gibt das nicht her, aber wir beide wissen, dass Edelmetalle bei Post und DHL Verbotsgüter sind.


Dann poste doch keinen in diesem Zusammenhang sinnbefreiten Link?!
Ich habe geschreiben:
Dein Beitrag hat mich motiviert den Fall noch einmal nachzulesen. Hier zum Beispiel: https://www.deutsche-anwaltsho…---was-tun
Stimmt schon, was Du schreibst. Zumindest bei normalen versicherbaren Waren, bei denen der Versandunternehmer auch haftet und die Sendung ausreichend versichert ist.

Und in dem Zusammenhang des obigen Absatzes ist der angegebene Link nicht sinnbefreit sondern nach meiner Meinung bestätigend.
Zitat geschrieben von Hannes


Dein Beispiel ist konstruiert. Klar kann der Verkäufer der Schuldige sein - zum Beispiel auch, wenn er das Handelsgut nicht ordentlich verpackt hat.
Das Beispiel habe ich 3 Mal in der Woche, dass Privatkunden nur schwer davon zu überzeugen sind, dass Schmuck nicht mit der Post verschickt werden soll, wenn man kein Risiko eingehen will. Und alle diese Kunden sind von einem Postshop beraten worden. Es ist also häufig, so wie hier beim Verkäufer der Halskette falsches Wissen verbreitet.
Zitat geschrieben von Hannes
Aber ohne (fahrlässigen und teilweise auch nachvollziehbaren) Fehler ist der Käufer im Privathandel derjenige, der auf der verlorenen Sendung sitzen bleibt.

Das hatte ja der obige Link von mir auch so dargestellt. Die Möglichkeiten Fehler zu machen sind beim Schmuckversand eben besonders groß.
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