Zitat geschrieben von Hannes
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Der Link gibt das nicht her, aber wir beide wissen, dass Edelmetalle bei Post und DHL Verbotsgüter sind.
Dann poste doch keinen in diesem Zusammenhang sinnbefreiten Link?!
Ich habe geschreiben:
Dein Beitrag hat mich motiviert den Fall noch einmal nachzulesen. Hier zum Beispiel:
https://www.deutsche-anwaltsho…---was-tun
Stimmt schon, was Du schreibst. Zumindest bei normalen versicherbaren Waren, bei denen der Versandunternehmer auch haftet und die Sendung ausreichend versichert ist.
Und in dem Zusammenhang des obigen Absatzes ist der angegebene Link nicht sinnbefreit sondern nach meiner Meinung bestätigend.
Zitat geschrieben von Hannes
Dein Beispiel ist konstruiert. Klar kann der Verkäufer der Schuldige sein - zum Beispiel auch, wenn er das Handelsgut nicht ordentlich verpackt hat.
Das Beispiel habe ich 3 Mal in der Woche, dass Privatkunden nur schwer davon zu überzeugen sind, dass Schmuck nicht mit der Post verschickt werden soll, wenn man kein Risiko eingehen will. Und alle diese Kunden sind von einem Postshop beraten worden. Es ist also häufig, so wie hier beim Verkäufer der
Halskette falsches Wissen verbreitet.
Zitat geschrieben von Hannes
Aber ohne (fahrlässigen und teilweise auch nachvollziehbaren) Fehler ist der Käufer im Privathandel derjenige, der auf der verlorenen Sendung sitzen bleibt.
Das hatte ja der obige Link von mir auch so dargestellt. Die Möglichkeiten Fehler zu machen sind beim Schmuckversand eben besonders groß.