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Taschenuhr Lange & Söhne leider sehr wenig Infos - kann man trotzdem etwas dazu sagen?

 
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Stephan Zehn
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Stephan Zehn

 ·  #1
Guten Tag,

mich würde einmal interessieren, ob man grob etwas zu der Wertigkeit dieser Uhr sagen kann!
( Bj ca. 1890 18 Karat mit Uhrenkette.
Ich weis nicht ob die Zeigerform oder irgend etwas anderes hier zu erkennen ist, was dazu eine Aussage macht.
Mir ist leider nur das Bild geblieben (+ Minihinweise Gerichtsunterlagen (R.Flucht) , nachdem man die Uhr Anfang 89
samt umfangreichen Unterlagen eingezogen hat. Diese Papiere wären nun weg .. Ich muss nun nachweisen das der Wert
etwas über 300 € liegt
Würde mich über eine Antwort freuen positiv / negativ (Materialpreise ..?).

Danke
Viele Grüße
Stephan

Modedit Ju Bild entfernt, da bei Ebay gefunden
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #2
Das Bild stammt von einem aktuellen Angebot auf Ebay.
Gibt es dazu eine Erklärung?
Alter Mann
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Alter Mann

 ·  #3
Eine gut erhaltene Taschenuhr von A. Lange Söhne in 18 Karat dürfte einen Wert zwischen 2.000 und 4.000 Euro haben. Sehr leicht durch einen Auszug bei eBay zu belegen. Auch kann ich mir gut vorstellen, dass man bei einer Anfrage direkt in Glashütte sicherlich weitere Informationen erhält.

Mithilfe von Google bekommt man Zugang zu Fachhändlern dieser Marke, die weitere Informationen beisteuern können.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #4
Stephan Zehn
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Stephan Zehn

 ·  #5
OK

Erst einmal, danke für Eure Antworten. Die Miniantworten sind leider wirklich nur sehr klein. Also da steht schlicht. Eine goldene Taschenuhr mit Kette 750 Legierung (18 Karat). Lange & Söhne ca. 1890 Aufgrund der Wertfeststellungen und Garantiepapieren muss von einer gewissen Wertigkeit ausgegangen werden!
Man hat nun Anhand von irgendwelchen Sondierungsprotokollen, deren Angaben nicht korrekt einen nachvollziehbar wären, einen Wert um die 300 € ermittelt.
Dies ist alles, was da vorhanden ist!
Die in Glashütte (Museum) haben gesagt wir brauchen ein Frontfoto , Werkstempel usw. um etwas dazu sagen zu können! Die Firma (seit 1990) stellt nur Armbanduhren her.Das heisst das meine Auskunftsmöglichkeiten fast Null sind!
Tilo
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Tilo

 ·  #6
wie wärs denn, mal präziser zu schreiben , um was es geht

ist die Uhr nicht greifbar, weil z.B. geklaut oder in Erbstreitigkeiten aus der Hand gegeben und deshalb wurde das Foto einer fremden ähnlichen Uhr gesucht und hier gezeigt?
wenn nicht, dann sollten halt mal eigene Bilder gemacht und gezeigt werden

bis jetzt ist das alles recht konfus
daß eine goldene 750 HerrentaschenUhr mit Kette alleine schon deutlich mehr als 300,- Materialwert hat, ist schon ohne Foto nicht sehr fraglich
zumindest für uns
dazu noch, daß es eine Lange und Söhne ist, die trotz der nachlassenden Preise doch mehr als den Goldwert bringen sollte
kommt natürlich darauf an, ob sie läuft und in welchem zustand das Zifferblatt ist
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #7
Sollten jetzt im nächsten Post keine der gefragten Infos kommen und eine Erklärung dazu, weshalb, im ersten Post, das Bild aus dem Ebay-Angebot als eigenes ausgegeben wurde
Zitat

Mir ist leider nur das Bild geblieben

werde ich diesen Thread schließen.
Tilo
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Tilo

 ·  #8
da habe ich doch den Eröffnungspost nicht richtig gelesen, weil die Fotos eh schon entfernt waren
die Lage ist ja eigentlich eindeutig: es geht um eine zweifelsfrei zustehende Entschädigung für eine zu Unrecht beschlagnahmte Uhr und die soll seitens der Behörde nur 300,- wert sein

es soll also nicht belegt werden, daß sie nur etwas über 300,- wert ist, sondern auch, wenn sie deutlich mehr wert ist
und wie das gehn kann, hat Alter mann erläutert: Ebayauktionsergebnisse vorlegen
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
Mir ist die Nacherzählung durch einen Laien eines Textdolumentes absolut zu dünn um sich mit dem Thema zu beschäftigen. Zuerst stößt mir schon mal die Altersangabe und die Bezeichnung &Söhne auf. Da würde ich schon mal recherchieren wann die Söhne übernommen haben.

Auswendig weis ich das nicht aber ich warte auf ein Foto des Dokumententextes . Personennamen kann man ja sinnvollerweise ausblenden.
Guestuser
 
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Guestuser

 ·  #10
Ohne Beweisphotos und weitere Unterlagen wird es tatsächlich extrem schwierig, den Wert der Uhr zu bestimmen. Allerdings ist es totaler Humbug, dass wie von den Experten hier bereits angemerkt, eine goldene Lang & Söhne mit Uhrenkette lediglich 300 Euro wert sein soll.
Bei Lange & Söhne kommt es ganz stark auf das Modell, das Produktionsjahr, Echtheitszertifikat und original Uhrenbox (inklusive Ersatzfeder) an. Manche Uhren kommen auf einen Wert der deutlich über 50.000 Euro liegt. Wenn man sich im Internet beliest, kann man unter Umständen auch eine Liste mit den wertvollsten und gesuchtesten Uhren aufstöbern beziehungsweise das Herstellungsjahr der Uhr (nicht jeder Jahrgang ist extrem teuer u. gefragt). Im Prinzip war die Antwort des Museums schon richtig.
Stephan Zehn
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Stephan Zehn

 ·  #11
Der Hintergrund war eine Republikflucht die gescheitert ist! Die Folge, man hat u.a.die genannte Uhr eingezogen. Nun habe ich einen Antrag auf Entschädigung gestellt (EntschG.) Nach der Antragstellung hat es sehr sehr lange gedauert ehe sich das zuständige Ordnungsamt darum bemüht hat!
Man hat mir geschrieben sämtliche Hinweise wären nun weg, die die Wertigkeit belegen könnten!
Also hat man geschrieben, dass man nun den Preis nach irgendwelchen Protokollen geschätzt hat - die man als Ordnungsamt selbst nicht nachvollziehen kann. Geschweige um welche Uhrmarken es da genau ging.
Ich habe nun Widerspruch eingelegt weil die ca. 300 € absolut nicht nachvollziehbar sind!
Nun soll ich beweisen das die Schätzung nicht zutrifft. u.U. mit Goldpreisen (DDR). Falls man sich zumindest auf den Materialpreis einlässt.
Was mir als Laien natürlich schwerfällt - ich hatte schon einmal das Amt auf die Seiten (Internet) hingewiesen was man aber negiert hat. Nun versuche ich dies irgendwo abzuklären. Ob man darauf eingeht? Also schwierige Sache. Man sagt alles weg (sämtliche Unterlagen , Nachweise) und sagt wenn sie dies nichts mehr nachweisen können Pech gehabt!
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Guestuser

 ·  #12
So oder so ähnlich, geht es vielen, wenn es nach einem Einbruch darum geht, dass man im Besitz der beim Einbruch gestohlenen Schmuckstücke gewesen ist. Der Vergleich hinkt zwar ein wenig, aber es kommt dem schon sehr nahe. So lange du keine Kaufbelege oder Zertifikate vorlegen kannst, sieht sich niemand genötigt, zu handeln. Versicherungen halten einen da auch gerne mal hin, man soll Bilder/Fotos als Beweis vorlegen etc. Und dann kommt der Satz : 'Es könnte ja auch Modeschmuck sein'.
Ob echt oder unecht, liesse sich auf Grund der Bilder nicht beweisen.
Ich versteh, dass man sich da im Stich gelassen fühlt. Und Vater Staat wird da sicherlich noch weniger einlenken, weil man ja was von ihm will. Irgendwann wirst du dir sicherlich die Frage stellen müssen, ob es Sinn macht, darin Zeit, Nerven und Geld zu investieren, wenn der Ausgang sowieso unbefriedigend sein wird. Ist der emotionale Wert so groß, oder geht es dir schlichtweg darum, nach so vielen Jahren Gerechtigkeit erwarten zu wollen?
Tilo
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Tilo

 ·  #13
wenn DDR-Goldpreise zugrundegelegt würden, wäre das eine noch bessere Basis, auch wenn damit der Mehrwert der marke natürlich unberücksichtigt bleibt!
dazu muß man wissen, daß in der DDR das Gold einen staatlichen festgelegten Fixwert hatte und der war seit einer neuen Goldpreisfestlegung Anfang der 1980er 220 Ostmark/g
dies wurde im staatlichen Ankauf bezahlt und den Goldschmieden dann in kleinem Maximalkontigent/Jahr zum Kauf für verarbeitung angeboten
dies dann bei der Währungsunion (mal die kleine 1:1 Basis weggelassen) 1:2 umgetauscht und in Euro dann nochmal (rund) 1:2
macht also schonmal 55 Euro/g fein
und dann die Zinsen, die ja doch längere zeit schon durchaus nennenswert waren

nun müssen wir uns einfach mal austauschen, wie schwer der Goldanteil einer Glashütter 750er Uhr ist
ich habe bisher nur 585er Uhren zerlegt und da gibt es von bis Gramm
ich denke, daß man, wenn sogar 750, dann nicht grad die dünnste Sparblechstärke und einen unechten Staubdeckel verwendet hat und gehe von allermindestens 30g 750 = 22,5 g Feingold alleine für die Uhr aus
Uhrenketten habe ich leider grad gar keine zum Wiegen griffbereit, weil (u.a.)im Schließfach gelagert
würde sagen: mind. 15g = 11,25g fein
macht also mind. etwa 34g Feingoldwert x die errechneten 55,-/g komme ich auf 1856,- Euro Entschädigungswert noch ganz ohne Zinsen gerechnet
das wäre angesichts der vielen sinnlosen Ausgaben des Staates doch mal eine sinnvolle, auch wenn die Uhr (plus Kette!)vermutlich noch etwas mehr Marktwert hätte
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #14
Stephan Zehn
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Stephan Zehn

 ·  #15
Zitat geschrieben von Guestuser

So oder so ähnlich, geht es vielen, wenn es nach einem Einbruch darum geht, dass man im Besitz der beim Einbruch gestohlenen Schmuckstücke gewesen ist. Der Vergleich hinkt zwar ein wenig, ....


Nun es ist so, bei einem Einbruch werden die Diebe kaum nach Bewertungsunterlagen lange suchen! Von Dingen die richtig teuer waren! Dann geht man mit (Bilder)Kopien der Bewertungsunterlagen zur Versicherung und bekommt zumindest den Materialpreis.
Wir wussten damals von Kopierern nichts! Wenn man nun ein EntschG. macht sollte ein Minimalmass an Gerechtigkeit da sein!

Darum war meine erste Frage bei der Antragstellung .. hat es Sinn so einen Antrag zu stellen .. oder geht es da eher um ganz andere Dinge wie Grundstücke / Firmen usw.. Doch wenn man so in die Materie geht, tritt man in alle drei Mio. Fettnäpfchen.
Wo man sich nicht nur die Finger verbrennt, sondern dann das Allerletzte ist!
Mir ging es schlicht um solche Hinweise wie von Juwelfix und Alter Mann - bei anderen Dingen / Themen muss ich mich raus halten, das ist mir zu heiss!
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