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Taschenuhr Lange & Söhne leider sehr wenig Infos - kann man trotzdem etwas dazu sagen?

 
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 ·  #16
Du hattest wohl noch nie einen über die Versicherung zu regulierenden EInbruchschaden. Da kann ich nur sagen : Weit gefehlt!
Die Versicherung zahlt dir gar nichts, wenn du keine Kaufbelege vorlegen kannst. Da hilft alles nix. Weder Beweisfotos noch Vergleichsfotos. Das ist der Versicherung sowas von Jacke wie Hose.
Jahrzehntelang Beiträge gezahlt, Schadensfall eingetreten und dann Mittelfinger. Du bist, so leid es mir auch tut, nicht die einzige Person, die einen derartigen Verlust zu beklagen hat. Irgendwann muss man lernen, seinen Frieden damit zu machen.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #17
Wenn keine Kaufbelege vorhanden sind, hilft ein Wertgutachten.

Ich bekomme immer wieder Aufträge solche Gutachten zu erstellen. Teilweise von den Versicherten bei Neuabschlüssen auf Empfehlung des Versicherungsmaklers, teilweise von den Versicherungen im Schadensfall, wenn die Schmuckstücke nicht komplett weg sind, sondern nur beschädigt.

Natürlich muss man dafür vorher das Gutachten machen lassen und nicht hinterher.
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 ·  #18
Wenn, wie im Fall von Herrn Zehn weder ein Gutachten noch ein Kaufbeleg vorliegen, ist das alles obsolet, Herr Butschal. Und die wenigsten bewahren Kaufbelege über Jahrzehnte auf, vorallem, wenn es sich dabei um Erbstücke handelt. Für viele ist die Hürde, ein Gutachten vor Abschluß einer Versicherung viel zu hoch, weil zu kostenintensiv. Und bei Eintritt eines Schadens im Sinne eines Diebstahls ( nicht Teilbeschädigung) zahlt die Versicherung ohne Vorlage eines Beleges oder Gutachtens gar nichts. Das ist gängige Praxis.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #19
Stephan Zehn
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Stephan Zehn

 ·  #20
Nun bei der Uhr die ich hatte, waren es sechs Seiten mit Wertfeststellung - Garantie usw.. ! Nach nicht einmal zehn Monaten war alles was darauf verweisen könnte weg!
Aber dies ist Vergangenheit Heute geht es eher darum das man sich zumindest um einen Materialwert einigt. Fine ..
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 ·  #21
Wenn keine Beweise mehr vorliegen, du auch nicht mehr mit absoluter Exaktheit sagen kannst, um welche Uhr und welches Modell (Seriennummer inbegriffenen) es sich handelte, wird das so oder so ein extrem fauler Kompromiss bis gar keiner.
Sprich, du kannst dich glücklich schätzen, solltest du annähernd die 300 Euro erhalten.
Es wird letztlich nicht mehr dabei abfallen. Mich wundert, dass du dich jetzt erst dazu durchringen konntest, Vater Staat in die Pflicht zu nehmen. In all den Jahren seit der Wende, hätte man sich sicherlich schon viel eher um eine Entschädigung bemühen können. Zu erwarten, dass nach so vielen Jahren noch irgendwelche Unterlagen vorliegen, ist in meinen Augen etwas naiv. Zehn Jahre aufbewahrungspflicht gilt für den Normalsterblichen ( keine Behörde oder Institution) . Weswegen sollte es bei offiziellen Stellen anders gehandhabt werden?
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