Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Wenn Louise den Handel anmeldet kann sie sogar die Anfangsverluste von Ihrer Einkommenssteuer in den ersten Jahren absetzen.
Auch hier: stimmt
Allerdings setzen die FA die Hürden auch immer höher. Es muss u.a. eine klare "Gewinnerzielungsabsicht" bestehen und erkennbar sein. Sonst ist man ruckzuck im (steuerlichen) Bereich der "Liebhaberei"!