Ich denke mit Aufwand bekäme man die Kette heller aber nicht glänzend und perfekt hin. Das Problem ist, dass kaum jemand etwas machen will, wenn er weis dass der Kunde viel bezahlt und hinterher doch unzufrieden sein muss.
Das ist für einen Auftragnehmer doppelt ungünstig. Es verdient nicht viel bei viel Arbeit und macht sich einen schlechten Ruf, weil das Ergebnis nur so wird, dass jeder unvoreingenommene Betrachter es als suboptimal empfindet.
Ich habe vorgestern bei einem Vortrag die zu so einem Fall neue und geänderte Rechtsprechung gehört. Die verpflichtet in Zukunft einen Unternehmer zunehmend für ein funktionsfähiges Ergebnis zu sorgen, auch wenn der Kunde sich explizit etwas Untaugliches wünscht, haftet der Lieferant für ein brauchbares Ergebnis.
Als Beispiel wurde der Wunsch einer Kundin nach einer Küche in besonders empfindlichen weißen Marmor genannt. Der Fliesenleger führte das aus und als die Kundin merkte, dass jede Zitronenscheibe Löcher frisst und jeder Fleck kaum mehr raus geht musste der Fliesenleger Schadenersatz zahlen, weil die Küche so nicht brauchbar war. Ein Warnhinweis war nicht ausreichend.
Diese Art Rechtsprechung wird unweigerlich auch auf die Schmuckbranche zukommen und das Auftragsverhalten sowie die das Schmuckdesign beeinflussen.
In Zukunft werden dann auch Aufträge für Eheringe in zu dünner Ausführung oder in experimentellen Legierungen schon im Vorfeld abgewiesen.
Das ist für einen Auftragnehmer doppelt ungünstig. Es verdient nicht viel bei viel Arbeit und macht sich einen schlechten Ruf, weil das Ergebnis nur so wird, dass jeder unvoreingenommene Betrachter es als suboptimal empfindet.
Ich habe vorgestern bei einem Vortrag die zu so einem Fall neue und geänderte Rechtsprechung gehört. Die verpflichtet in Zukunft einen Unternehmer zunehmend für ein funktionsfähiges Ergebnis zu sorgen, auch wenn der Kunde sich explizit etwas Untaugliches wünscht, haftet der Lieferant für ein brauchbares Ergebnis.
Als Beispiel wurde der Wunsch einer Kundin nach einer Küche in besonders empfindlichen weißen Marmor genannt. Der Fliesenleger führte das aus und als die Kundin merkte, dass jede Zitronenscheibe Löcher frisst und jeder Fleck kaum mehr raus geht musste der Fliesenleger Schadenersatz zahlen, weil die Küche so nicht brauchbar war. Ein Warnhinweis war nicht ausreichend.
Diese Art Rechtsprechung wird unweigerlich auch auf die Schmuckbranche zukommen und das Auftragsverhalten sowie die das Schmuckdesign beeinflussen.
In Zukunft werden dann auch Aufträge für Eheringe in zu dünner Ausführung oder in experimentellen Legierungen schon im Vorfeld abgewiesen.