"Bei der Karosserieform handelt es sich nämlich um eine
schutzfähige sog. Warenformmarke.
Auch wenn diese Marke nicht eingetragen sein sollte, was ich
stark bezweifle, entsteht markenrechtlicher Schutz auch ohne
Eintragung gem. § 4 Nr.2 Marken G durch die Benutzung eines
Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen
innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke
Verkehrsgeltung erworben hat.
Diese Voraussetzung ist bei den von Ihnen abgebildeten Modellen
unzweifelhaft gegeben, so dass festgehalten werden kann,
dass auf jeden Fall auch ohne Eintragung ins Marken- und
Patentregister markenrechtlicher Schutz besteht und das
bereits seit Jahrzehnten .
Nun ist natürlich die Frage, ob die Übertragung der
Originalform auf ein T-Shirt, wie von Ihnen beabsichtigt, eine
markenrechtliche Verwendung im Geschäftsverkehr darstellt
und demnach vom Markenrechtsinhaber zuvor um auf der
sicheren Seite zu sein lizenziert werden muss.
Hierüber herrschte in der Rechtsprechung lange Ungewissheit.
Schließlich hatte der BGH sich mit dieser Frage in einem ähnlichen Fall auseinanderzusetzen.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen link beigefügt, der auf das
entsprechende Urteil verweist:
http://www.uni-konstanz.de/FuF…%20679.pdf ".