Handelsvertreter bitte nicht mit Handelsreisenden vergleichen.
Der Handelsvertreter arbeitet auf Provisionsbasis und der Handelsreisende auf Gehaltsbasis sowie eventueller Provision und Prämie.
Ich gehe davon aus, daß es sich weiterhin um einen Handelsvertreter handelt:
Die Provision wird unterschiedlich gehandhabt und je nach Bekanntheit des Produkts beläuft sich dies zwischen 5 und 50 %. Je bekannter das Produkt (Marke/Logo), desto geringer die Provision - hier gilt es entsprechende Aufträge zu bringen, also auf Menge zu machen. Je eher es sich um ein noch unbekanntes Produkt (Marke/Logo) handelt, desto mehr muß der HV reisen, reden, verkaufen, drücken und drängeln, desto höher die Provision.
Wenn sich im Laufe der Zeit eine Marke etabliert und der Bekanntheitsgrad zunimmt, was ja eigentlich seitens eines Produzenten wünschenswert ist, auch in Hinblick auf die Provisionszahlung, sollte man auch dies im Vorfeld beim HV-Vertrag beachten und als Teilkündigungsvorbehalt mitregeln und dann kann man später auch die Provision kürzen. Im Nachhinein (ohne zuvorherige Regelung) ist sowas nicht möglich!
Desweiteren ist der Satz der Provision davon abhängig, wie die anderen Punkte wie Folgeprovisionen oder Bezirks– oder Kundenschutz geregelt werden.
Üblich ist es, Handelsvertreter für bestimmte Postleitzahlengebiete zu nehmen.
Beispiel 0-5 und 6-9, dann EU und extra Skandinavien etc.
So haben die meisten Schmuck-Handelsvertreter ihre Gebiete aufgeteilt.
Mit nur einem Handelsvertreter ist das nicht abgetan.
Daher auch der Hinweis wegen der Mehrfach-Kollektionen.