Die Rechtslage ist manchmal kompliziert. Ich habe einen kleinen aber ähnlich komplexen Fall.
Der Hotelbetreiber (meine Frau) hat einen Pachtvertrag geerbt mit der Verwaltung der Bayerischen Schlösser und Seenverwaltung, unterstellt dem bayerischen Finanzministerium (ehemals Söder), über ein winziges Grundstück neben einem kleinen Haus. Nun fiel einem Hotelgast bei Sturm ein Dachziegel von diesem Haus auf sein dort geparktes Auto (von Sixt gemietet) und beschädigte es. Sixt bekam mit einem Gutachten 6000 Euro von der Schlösser und Seen und die verlangt den Betrag von uns zurück, weil ein Passus im Pachtvertrag lautet, dass der Pächter keine Forderungen aus Unfällen auf dem Pachtgrundstück ausgehend vom benachbarten Haus stellen darf. Die Schlösser und Seenverwaltung verlangt von uns die 6000 und unsere Haftpflichtversicherung sagt, dass sie nicht eintritt, weil kein Haftungsanspruch vorliegt, ggfs. zu den versicherten Leistungen gehört.
Auch da ist der Ausgang offen.