Nein, für mich ist das nix....
Du solltest aber unbedingt sofort Deine Beschreibungen überarbeiten. Du bietest dort ein "goldenes Armband" an, welches nur vergoldet ist-aber sowohl in der Überschrift als auch in der Artikelbeschreibung sprichts Du nur von einem goldenen Armband.
Damit kannst Du Dir sehr viel Ärger einhandeln (und das zu Recht!). Wenn jemand nun für 5 Euro das "goldene Armband" kauft (sprich, er einen Kaufvertrag über ein goldenes (=nicht vergoldetes!)
Armband mit Dir abschliesst), musst Du ihm vertragsgemäss ein goldenes -echt goldenes- Armband liefern, oder Schadensersatz für das entgangene Schnäppchen leisten (sprich, Du zahlst am Ende drauf). Mit viel Pech kommen dann noch Gerichtskosten auf Dich zu, wenn jemand sein "Gold" einklagt.
Das Gleiche gilt für "silberne" Ketten,
Ringe etc....
Bitte verfasse ehrliche, aussagekräftige Beschreibungen, und gib ehrlich an (am Besten schon in der Überschrift, aber zumindest in der Beschreibung), dass es sich um vergoldete/versilberte Gegenstände handelt.