Für mich stimmen auch einige Details an dem Ring nicht.
1. Für die angegebene Zeit wirkt mir die Montur auf der Ringschiene und der Elemente auf dem "o" zu modern. Ich weiss nicht, ob das damals schon so gemacht wurde. Ich habe bisher nur wenig Barockschmuck in den Händen gehabt, aber was ich so von der Rückseitengestaltung her kenne war vom Charakter her anders.
2. Die Kombination aus geschlampten Fassungen und aufwendig geschliffenen Steinen erscheint mir komisch. Es gab schon so "Bauernschmuck" um 1800/1820 (also rund 100 Jahre später...), der recht grob gefasst war, aber dann waren auch die Steine entsprechend einfach (meist Glasmuggel). Wenn man es damals mit einem recht teuren, aufwendig geschliffenen Stein zutun hatte sollte man doch erwarten, dass dieser mit der grössten Sorgfalt gefasst wird, sprich, Fassungen so schmal wie möglich (und zumindest gleichmässig!), damit er gut zur Geltung kommt... Und ja, die handwerklichen Fähigkeiten vieler Goldschmiede damals waren ausserordentlich hoch, Handarbeit muss also nicht so aussehen. Man sehe sich einen Kirchenschatz an, oder Schmuckstücke im Museum, die Arbeiten im Grünen Gewölbe in Dresden....
Leider haben auch Auktionshäuser nicht immer Ahnung von allen Fachgebieten. Bei der Menge an unterschiedlichen Gegenständen, die sie verkaufen, ist das auch wirklich schwer. Und leider gibt es gelegentlich auch schwarze Schafe, und juristisch wasserdichte Formulierungen, mit denen manchmal Imitate verkauft werden und die für ahnungslose Käufer nach "Original" klingen (z.B.: "xyz zugeschrieben", "mit xyz signiert", "von unseren Experten auf 1750 geschätzt"). Es heisst nicht, dass jedes Stück mit einer solchen Beschreibung automatisch ein Fake ist, sondern solche Beschreibungen werden auch oft gewählt, wenn die Authentizität nicht mit unabhängigen Gutachten belegt werden kann.
Wenn allerdings von Gelbgold die Rede war, muss die Ringschiene auch wirklich aus Gold sein, und nicht vergoldet. Das ist nämlich etwas, was ein Auktionshaus objektiv prüfen kann (im Gegensatz zur Zeitangabe, die man eigentlich nicht nachweisen kann), insofern kannst du den Verkauf anfechten, wenn die Schiene nicht massiv Gold ist (Lötstellen sind ok, vergoldet darf aber nicht sein).