Zitat geschrieben von tatze-1
Blei löst sich nicht, sonst müßte man z.B. für die Scheideanstalt Lötzinn und bleiverunreinigte Feilung und Zeug nicht separat halten.
wer macht sowas? und warum?
Blei darf nicht an Teilen haften, die man zum Hartlöten erwärmt, weil es sich einfrißt
Blei darf nicht in Schmelzgut/Feilung gelangen, die man einschmelzen und wieder walzen/schmieden will, weil es (neben der Feingehaltsverschlechterung) zu Sprödigkeit führt
aber im Scheidgut kann und muß man das nicht vermeiden