Solange die Beschaffenheit von Gold in Feingehalten angegeben wird, sollte wohl alles beim alten bleiben. Wenn jedoch verboten würde dass Schmuckmaterialien in irgend einer Weise beschichtet werden, ließe sich auch eine effiziente Farbkontrolle einführen.
Wir dürfen allerdings nicht vergessen aus welchen Gründen man Schmuckmetalle beschichtet. Es sollen doch durch derartige Behandlungen Oberflächen erzeugt werden, die mit der inneren Beschaffenheit nichts zu tun haben. Das ist doch so? Bleibt also entweder das Vebot von Beschichtungen, oder das Verbot vom Verschleiß dieser. Was sich jedoch kaum anordnen lässt. Ein Gordischer Knoten also.
Die genannten Gründe geben allerdings noch keinen Audschluss über die Gründe die zu derartigen Beschichtungen geführt haben. Sie könnte etwa so aussehen: Käufer kann zum Discountpreis ein feines Kettchen mit der Optik einer Kette, die den 10-fachen Preis kostet erwerben. (Beispiel Platin).
Wäre es denn nun wirklich gerecht, wenn dieser Billigramsch auch noch die gleiche Lebensdauer wie sein Vorbild hat? Meine Antwort: Wer nicht mit dem Gelbwerden, dem Anlaufen, oder dem Morschwerden von minderwertigen Legierungen leben möchte, der soll ganz einfach etwas tiefer in die Tasche greifen. Schließlich ist Schmuck doch ein
Luxusobjekt, oder nicht? Und auch das beste Weißgold ist nichts weiter, als ein billiger Ersatz, der Platin vortäuschen soll. Genau wie die feinste Südseeperle nichts weiter als das Fake einer echten Perle ist. Das diese Fakes heute schon selber mit Echtheitszertifikaten ausgezeichnet werden und viel Geld kosten, ist eine andere Baustelle.
Verabschiedet sich die Branche nun auch noch vom letzten Rest der Auffassung dass Schmuck ein Luxusobjekt ist, dann kann der Goldschmied vielleicht Schweine hüten gehen und der Juwelier Kartoffeln verkaufen! Meine persönliche Befürchtung: Der Handel wird es richten!