Zitat geschrieben von juergy
Liebe Tatze, Lieber Diamantenimport!
Vorerst natürlich ganz grossen lieben Dank, für eure ausführliche
sachlich fundierte Expertise.
Eines Tages werde ich noch jedem von Euch einen grossen Eisbecher
spendieren.
Gern geschehen! Den Eisbecher nehme ich gerne mal irgendwann, ist aber nicht unbedingt nötig.
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Bitte verzeiht mir, wenn ich jetzt noch ein wenig nachfrage.
Mich interessiert das Thema gerade und ich habe NULL Ahnung davon.
Kein Problem, kannst ruhig fragen, dafür sind wir ja hier und es interessiert neben dir mit Sicherheit auch andere Leser. So können viele davon profitieren.
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1. Es gibt Gutachter und Sachverständige.
lt. Tatze muss die Prüfung bei der DGemG abgelegt werden.
diamantenimport geht davon aus, durch nachweisbares
Fachwissen kann der "Titel" Gutachter durchaus auch verwendet
werden - auch ohne Prüfung.
Der Sachverständige wird auf jeden Fall von der IHK, HK
oder einem Gericht ernannt.
Nicht ganz richtig.
1. Gutachter oder Sachverständiger sind nur zwei Bezeichnungen für die gleiche Sache. Vor Gericht, bei Behörden usw. wird meistens die Bezeichnung "Sachverständiger" benutzt.
2. Tatze meinte, dass die Ausbildung bei der DGemG mit einer Prüfung abgeschlossen werden muss. Die DGemG ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten, wo die Ausbildung absolviert werden kann. Andere wären z.B. die großen und internationalen Diamanteninstitute.
3. Diamantenimport "geht nicht nur davon aus", sondern weiß es definitiv, dass man sich selbst "betiteln" kann und darf, weil er die rechtlichen Vorschriften genau kennt
4. Nein, der Sachverständige wird nicht von der IHK oder der HWK und erst recht nicht von einem Gericht "ernannt"! Eine IHK oder eine HWK können nur "öffentlich bestellen", das ist etwas anderes.
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2. Wen ich mich Gutachter (beziehe mich nur auf Diamanten)
bezeichne, sollte ich seriöserweise auch den Background
warum ich mich so nenne, von mir aus anführen?
Ist nicht üblich, kann gemacht werden, muss aber nicht und ist kein Zeichen von Seriösität
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ne prüfung gibt es ja nur wieder bei DGemG ?
falsch, siehe vorstehend
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3. (diamtenimport) die Nachteile sind evtl. Schadenersatzsprüche ?
oder gibts da noch mehr ?
Nein, Schadenersatzpflichtig kann man immer gemacht werden, unabhängig davon, ob man öffentlich bestellt ist oder nicht. Man ist für die Richtigkeit seines Gutachtens vollumfänglich verantwortlich.
Die Nachteile sind individuell zu sehen. Im meinem Fall ist es folgendermaßen:
Vorweg, anders als bei Gutachtern in anderen Fachbereichen - z.B. Immobilienbewertung, Bauwesen usw. - kann man von der Tätigkeit eines Diamantengutachters alleine "nicht leben". Gleichzeitig zwängt einen die amtliche Gutachterordnung jedoch in ein ziemliches Korsett und schreibt gewisse Dinge vor, die man machen/einhalten muss und verbietet andere. Vieles ist sinnvoll - z.B. dass der Sachverständige (neben seiner fachlichen Qualifikation) in geordneten finanziellen Verhältnissen leben muss, nicht einschlägig vorbestraft sein darf, über eine gewisse Bildung, Ausdrucksweise und Auftreten verfügen muss, die dem Stand eines Sachverständigen gerecht wird (es gibt auch ein Standesrecht).
Auf der anderen Seite stehen aber die - für mich - eher negative Punkte des "Korsetts". Und zwar unterliegt man als öffentlich bestellter Sachverständiger gewissen Regeln, welche die wirtschaftliche Tätigkeit sehr einschränken, z.B. ein Herausstellen einer Handelstätigkeit auf dem gleichen Gebiet, untersagen. Den weitaus größten Teil meines Einkommens erziele ich mit dem Import und Handel von Diamanten. Eine Einschränkung hier wäre nicht sinnvoll, da wie bereits dargestellt, die Tätigkeit des Diamantengutachters dies nicht auffangen kann.
Ein weiterer Punkt ist die Verpflichtung zur Erstellung von Gutachten. Bis auf wenige Ausnahmen, ist man als öffentlich bestellter Sachverständiger nämlich zur Erstellung eines Gutachtens gesetzlich verpflichtet und kann nicht einfach ablehnen. Eine Kollision mit meinen bzw. Kundeninteressen würde sich so eventuell nicht immer vermeiden lassen und zu Nachteilen führen.
Daher habe ich - obwohl unsere IHK mich als Sachverständiger gerne hätte bestellen wollen und mir auch entgegen kommen wollte - nach intensiver Überlegung abgesagt.
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4. (noch einmal diamtenimport - jetzt hab ich grad deine Homepage angeschaut,
wenn es deine ist)
Frage daraus - das Zertifikat darf aber nur ein Sachverständiger ausstellen.
kein Gutachter ?
Antwort ergibt sich aus dem vorstehenden Text.