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Walross-Stosszahn

 
stefanS
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stefanS

 ·  #1
Hallo,

nun brauche ich mal Eure Hilfe!

Hier meine neuste Errungenschaft vom Trödelmarkt: ein Walross-Stosszahn.
Hat da einer von Euch Ahnung von, es gibt wenig was ich noch nicht in der Hand hatte, aber das ist so ein Teil.
Ich kann es nicht einschätzen, ob echt oder nicht und auch nicht den Wert.
Alos ich habe eine dünne Stell an eine Flamme gehalten, kein Geruch es wurde nur schwarz. Im Gegenlicht sieht man „Wachstumstreifen“ und er ist von innen hohl. Und die Größe beträgt ca. 11,5*5*3,5cm.
Ach ja und Signiert ist es auch.

Schon mal Danke für Eure Hilfe

Gruß

Stefan
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Tilo
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Tilo

 ·  #2
ohne Cites-Bescheinigung sehe ich hier nichtmal den Wert/Preis, den du dafür bezahlt hast, so wenig es auch sein mag
Guestuser
 
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Guestuser

 ·  #3
ich habe schon echte Zähne und Fakes gesehen. Die Fakes waren alle aus Masse und massiv.
Der sieht echt aus. Da er wahrscheinlich antik ist, ist es kein Problem Papiere zu bekommen- falls Du sie überhaupt benötigst ( bei einem Verkauf ausserhalb der EU).

Zum Handel und Besitz von Elfenbein, aufgund der Unsicherheit bei vielen Flohmarkt-Käufern, Erben etc. auch mal interessant:http://deutscher-elfenbein-verband.de/informationen/
Silberschweif
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Silberschweif

 ·  #4
Ich habe heute in den Nachrichten gesehen das Deutschland den Antrag auf ein komplettes Verkaufsverbot eingereicht hat.
Echt und alt ist das scrimshaw sicherlich Nachbildungen sind meist aus Kunststoff elofyn oder ähnliches.
Eine Bekannte Deutsche Scrimshaw Künstlerin ist Eva Halat
Vielleicht kann Sie Dir weiterhelfen bezüglich Echtheit und wie du an die nötigen Genehmigungen etc kommst.
Lg
Chris
dilettantus12
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dilettantus12

 ·  #5
Erster Ansprechpartner für tierische Produkte wie Fell, Zähne, Klauen, Knochen, Federn etc von Tieren, die dem Washingtoner Artensschutzabkommen, der EU-Verordnungen oder auch dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen, ist immer die örtlich zuständige Untere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Landsratsamt /Kreisamt oder der Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten. Ausnahmen bilden die Tiere, die dem Bundesjagdgesetz oder den Landesjagdgesetzen unterliegen, hier ist die Untere Jagdbehörde (dto beim Kreis w.o. angesiedelt) zuständig.
Häufig kollidieren Erben, die Großvaters Trophäen schnell und einfach versilbern wollen, mit dieser komplexen Thematik. Ergebnis ist im Regelfall eine Einzelentscheidung der Behörde.

Gruss
dilettantus12
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