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DIN 18323 Schmuck - Kundenvertrauen in die Diamantindustrie

 
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #1
Es gibt eine neu überarbeitete DIN-ISO:

DIN EN ISO 18323:2015 Schmuck - Kundenvertrauen in die Diamantindustrie

https://www.iso.org/obp/ui/#iso:std:iso:18323:ed-1:v1:en

Bislang konnte ich nur eine kostenlose Teil-Ausgabe im englischsprachigen Raum ausfindig machen, alle anderen, auch die deutschsprachige ist derzeit nur kostenpflichtig im Internet downloadbar.

Die neue DIN-ISO spiegelt die Definition des CIBJO Diamond Blue Book wieder, welche mit denen des IDC = International Diamond Council abgestimmt wurden. Die DIN EN ISO 18323 (Stand 2015) schließt eindeutig schmückende Adjektive wie cultured/kultiviert gezüchtet, natural/genuine/echt, precious/kostbar etc. für synthetische Diamanten als irreführend aus. Des Weiteren sind Markennamen und Herstellernamen in Verbindung mit der Bezeichnung Diamant nicht ausreichend um synthetische Diamanten als solche offenzulegen.

Im Blauen Buch (bzw. im Blauen Ordner) in der deutschsprachigen Ausgabe "CIBJO Diamant Buch Bestimmungen für den Diamanthandel" sowie in der englischsprachigen Ausgabe "CIBJO Diamond Book Rules of application for the diamond trade" steht dies bereits gleich zu Beginn auf Seite B5 unter §1.

Bezeichnungen wie "behandelter Naturdiamant" und "natürlicher behandelter Diamant" dürfen wegen Irreführung lt der neuen DIN-ISO ebenfalls nicht verwendet werden.

Beim Download-Kauf der DIN-ISO 18323 bitte darauf achten, daß es neben der Version 2015 http://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-18323/239203162 auch eine ältere Version aus 2013 gibt.

Das Blaue Buch ist übrigens günstiger als der Download der DIN und erhältlich beim Bundesverband Schmuck & Uhren Pforzheim bzw. dem USE Bildungszentrum und/oder bei der Goldschmiedebedarfshandlung Karl Fischer Pforzheim http://www.goldschmiedebedarf….s_id=24658 .

P.S. Das CIBJO-Buch ist eigentlich ein Ringbuchordner und enthält sowohl den englischsprachigen als auch den deutschsprachigen Text. 😉
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #2
Hallo Ingrid,

lese/verstehe ich das richtig, dass die DIN im Prinzip das gleiche beinhaltet, wie das Regelwerk der CIBJO?

Sehr interessant. Ganz wichtig fände ich, wenn diese Regelungen gesetzliche Vorschrift wären bzw. würden.

Weißt Du etwas darüber, ist da etwas geplant?
Tilo
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Tilo

 ·  #3
ich frag nochmal nach
folgendes
Zitat geschrieben von steinfroilein


Bezeichnungen wie "behandelter Naturdiamant" und "natürlicher behandelter Diamant" dürfen wegen Irreführung lt der neuen DIN-ISO ebenfalls nicht verwendet werden.

gilt für synthetische Diamanten?
eigentlich so logisch, daß es erstaunlich ist, daß das niedergeschrieben werden muß

und auch wenn das nicht Gesetzestext ist: einen künstlichen Diamanten als Natur.. bzw natürlich zu bezeichnen, dürfte schon nach dem BGB Betrug sein
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #4
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #5
Solch eine ISO-Norm war schon vor ca. 7-8 Jahren für Europa geplant, 2013 erfolgte dann der erste ISO-Standard. Ein CEN-Standard ("Comité Européen de Normalisation" = Europäisches Komitee für Normung) soll scheinbar demnächst veröffentlicht werden (dieser wird mit der ISO 18323 ebenfalls übereinstimmen).

Im Vorsitz des technischen Ausschusses und somit Überwacher der Formulierung für die DIN-ISO war Harry Levi, Vizepräsident der CIBJO-Diamant-Kommission, von daher ist schon mal sichergestellt, daß es die selbe Diamantnomenklatur ist.

P.S.: Es geht in der DIN-ISO nicht nur um synthetische Diamanten sondern allgemein um Diamant und zwar natural, treated, synthetic, composite, artificial und imitation. Natürliche Diamanten bedürfen keines schmückenden Bewerks und schon gar nicht, wenn sie behandelt sind. Behandlungen sind unmissverständlich aus der Bezeichnung hervorzugehen. Beispiel: künstlich gefärbter Diamant oder behandelter Diamant.

Daß die CIBJO-Bestimmungen bislang angewendet wurden, ist anhand folgendem Gerichtsurteil nachzulesen: http://www.online-und-recht.de…-20040811/ Nun können der Wettbewerb bzw. die Rechtsanwälte auch mit DIN-ISO 18323 punkten, .... 😉

Für den Endverbraucher ist es daher wichtig zu wissen, daß die CIBJO und nun auch die DIN-ISO als Verbraucherschutz hinter ihm stehen.
Tilo
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Tilo

 ·  #6
also dürfen echte Diamanten nicht als natürlich bzw. Natur... bezeichnet werden?
ok, DAS wäre schon wert, niedergeschrieben zu werden
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #7
Ich habe jetzt den Originalartikel noch nicht gelesen aber den Satz
Zitat
Natürliche Diamanten bedürfen keines schmückenden Beiwerks
würde ich nicht als Verbot dafür lesen einen natürlichen Diamanten auch natürlich zu benennen wenn es der Unterscheidung hilft.
Eher dass bei der Bezeichnung "Diamant" grundsätzlich von "natürlichem Diamant" auszugehen ist.
Wettbewerbsrechtich mag es bei inflationärem werblichen Gebrauchs des Begriffs "natürlich" schon wieder anders ausgehen, je nachdem an welchen OLG man landet. :(
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #8
Nein, es kann ja nicht sein, bzw. macht aus meiner Sicht keinen Sinn.

In vielen Zertifikaten und auch Gutachten wird der Begriff "natürlicher Diamant" oder "natural Diamond" richtigerweise genutzt und dient somit einer eindeutigen Bezeichnung bzw. Unterscheidung zu den heutzutage ja immer häufiger anzutreffenden synthetischen Diamanten.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #9
Würde ich jetzt gerne auch so sehen, aber dass es nur ausschließlich für natürliche Diamantenverwendet werden darf.
Mal was anderes: Warum sind die Downloads denn teuer? Es dient doch der allgemeinen Volksaufklärung, und ein Download ist der Allgemeinheit eher zugänglich als ein Druckexemplar. Also da wird sich allerorts beklagt, dass so viel Schmu geschrieben wird und an die Aufklärung wie es rtichtig geht ist aber schwer ranzukommen?
Mal abgesehen von den Sy. Diamanten, wo der Beschiss ja System hat, werden doch immer wieder kleine Internethändler z.B. von Ingrid zu Recht darauf hingewiesen, sich an die CIBJO Vorschriften zu halten. Die sie möglicherweise gar nicht kennen können, weil das blaue Buch kein Allgemeingut ist.
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #10
Zitat geschrieben von Silberfrau
Würde ich jetzt gerne auch so sehen, aber dass es nur ausschließlich für natürliche Diamantenverwendet werden darf.


Das sowieso! Alles andere wäre Betrug!

Zitat

Die sie möglicherweise gar nicht kennen können, weil das blaue Buch kein Allgemeingut ist.


Das blaue Buch ist zwar kein "Allgemeingut" wie Du schreibst aber längst nicht die einzige Quelle. Einiges ergibt sich ja schon aus Gesetz und Handelsbrauch.

Aber sorry, wer gewerblich handelt, hat sich vorher über die geltenen Vorschriften, Gesetze und Handelsbräuche zu informieren!

Das "wußte ich ja nicht..." gilt nicht und kann schnell teuer werden.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #11
Ignorantia legis non excusat - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Würde die Deklarationsvorschrift von oben her eingehalten - die (Liefer)Kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied - so gäbe es keine Probleme.

Die Anmerkung 1 zu 2.2 besagt, daß der Begriff "Diamant" ohne weitereren Zusatz immer "natürlicher Diamant" bedeutet und daß beide Begriffe äquivalent sind und die gleiche Bedeutung haben. Das schmückende Beiwerk (wie ich es nenne) natürlich darf nicht gleichzeitig mit einer Behandlung einhergehen. Unter 3.1. widmet sich die EN ISO 18323 dem Begriffsmissbrauch.

CIBJO Diamant-Buch Seite B5: 1. Definition des Diamanten: 1.1 Der Diamant ist ein natürliches Mineral aus kubisch kristallisiertem Kohlenstoff. 1.2 Die Echtheit eines Diamanten sollte nicht ausdrücklich erwähnt werden, da die Verwendung des Wortes "Diamant" die Echtheit bereits zwingend voraussetzt.

In der EN ISO 18323 Seite 4 Einleitung wird auf "muss", "soll", "darf" und "kann" Bezug genommen: "soll" weist demnach auf eine Empfehlung hin, "darf" wird verwendet, um darauf hinzuweisen, daß etwas unzulässig ist.
Tilo
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Tilo

 ·  #12
ach so, jetzt ist es klar
ein behandelter darf nicht natürlich genannt werden,
ein unbehandelter aber wohl, auch wenn man das vermeiden soll
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #13
Ist das analog bei allen Steinen, also dass "natürlich" nur für unbehandelte Steine verwendet werden darf?
Also bei hitzebehandeltem Amethyst, Safir usw. z.B.?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #14
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #15
Well I see....
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