Zitat
Wie Sie blöde Geschenke bei Ebay richtig verramschen
Lediglich bei einem Irrtum über "verkehrswesentliche Eigenschaften" kann ein Angebot ohne Folgen zurückgezogen werden, beispielsweise wenn sich ein vermeintlich günstiges Stück Modeschmuck als wertvoller Unikatschmuck erweist.
Ob das dem einen oder anderen schon passiert ist? Ich könnte mir vorstellen dass viele, die den Online-Service im Schmuckforum nicht nutzen, nicht genau wissen von welchem Wert die angebotenen Schmuckstücke sind. Ein Schmuckgutachten sollte da letzte Klarheit bringen - aber wird das eingeholt oder eher munter alles "verramscht" was nicht passt?
Lohnt sich eine Versteigerung wirklich oder macht es eigentlich mehr Sinn, Schmuck in speziellen Schmuckbörsen anzubieten und dort einen angemessenen Erlös zu erhalten?
Gibts die wirklich, die echten Schnäppchen von deren Wert der Verkäufer nichts ahnte oder besteht bei Versteigerungen eher die Gefahr, selbst im Eifer des Gefechtes zu viel zu bieten?