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Lapponia Brosche 585 Gold

 
Tilo
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Tilo

 ·  #46
naja
da es keine Lapponia ist und es möglicherweise keine Kopie eines lapponiamodells ist, sondern allerhöchstens in die Nähe des Stils geht, kann ja das, was versprochen wurde, also eine originale dieses Aussehens, gar nicht geliefert werden
und demzufolge nicht eingefordert oder als Ersatzbeschaffung zwecks Schadenersatz besorgt werden
schaun wir mal, ob der Käufer sinnvollerweise dem transaktionsabbruch zustimmt

ich kenne solche Fälle, wo dann bald Beschimpfungen von mindestens einer Seite kommen, weshalb von der gegenseite auf stur geschaltet wird und die Lage unnötig eskaliert
Blümi
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Blümi

 ·  #47
Ich danke Euch allen!!!

Bin mittlerweile schon echt verzweifelt dass ich da so blauäugig heran gegangen bin und hoffe nur noch dass er dem Abbruch zustimmt. Bis jetzt ist das leider nicht passiert.

Habe heute nachmittag schon den ganzen Tag am PC verbracht und habe versucht rauszubekommen was das für ein Stempel sein kann. Leider bis jetzt erfolglos.

@Tilo Auf den ersten Blick habe ich leider in Deinem Link zu den Stempeln auch nichts finden können.
Nehme mir die Liste aber morgen nochmal vor.
Luci
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Luci

 ·  #48
Was hast du dem Käufer denn bezüglich des Grundes für den Transaktionsabbruch geschrieben?
Einen Kaufvertrag kannst du dann ohne Probleme lösen, wenn der Artikel z.B. verloren gegangen ist oder zerstört wurde. 😉
Tilo
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Tilo

 ·  #49
ich hab keine Stempelliste verlinkt
und für Deutschland gibts sowas auch nicht
den Hersteller herauszubekommen, ist schwer
da es wohl kein besonders bekannter und/gesuchter ist, ist diese Mühe wohl auch eher unnötig
es ist eben ne Goldbrosche
und nonamebroschen in der Preislage sind recht wenig gesucht
Blümi
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Blümi

 ·  #50
@tilo: ja, sorry..tatze hatte die liste mit den stempeln verlinkt.

@luci: habe den Käufer schriftlich gebeten dem Abbruch zuzustimmen, da ich nicht glaube dass man sich noch einigen kann und das sicherlich der beste Weg für beide Parteien ist um einen "teuren Rechtsstreit" (seine Worte vorher) zu vermeiden. Zeitgleich habe ich den Abbruch bei Ebay angestossen. Er hat jetzt 10 Tage Zeit dem zuzustimmen.
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #51
Zitat geschrieben von Luci

Einen Kaufvertrag kannst du dann ohne Probleme lösen, wenn der Artikel z.B. verloren gegangen ist oder zerstört wurde. 😉


Das ist ein Irrglaube.

Mit der Erklärung, dass der Artikel "zerstört wurde" oder "verloren gegangen ist"wird dadurch der geschlossene Vertrag nicht rechtswirksam aufgehoben.

Der Käufer hat nach wie vor seine Ansprüche (Lieferung des Artikels, Schadenersatz je nachdem) und kann sie geltend machen, darauf wird seitens eBay bei einem Abbruch auch hingewiesen.

Die eBay-Grundsätze stehen nicht über dem BGB und das ist auch gut so.

Ich drücke Blümi auch die Daumen, dass sie gut aus der Sache rauskommt nur denkt auch bitte mal an die andere Seite.
Blümi
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Blümi

 ·  #52
Er hat gerade geantwortet...

Er stimmt dem Kaufabbruch nicht zu, fordert mich aber erneut auf einen Nachweis zu erbringen.
Wäre das noch meine Chance? Dass der Nachweis nicht Bestandteil der Auktion war, zusätzliche Leistungen zu fordern ist laut Ebay Richtlinien nicht erlaubt, so dass ich so da raus komme?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #53
eine Antwort darauf fällt schon quasi in den Bereich Rechtsberatung, welche hier im Forum aus verständlichen Gründen (wir sind alle keine Juristen hier) nicht erlaubt ist.

Ich persönlich denke, wenn ich hier diesen Verlauf lese, daß der Käufer genau weiß, daß der Schmuck nicht von Lapponia ist und Dir genau deswegen einen Strick drehen will. Ich würde an Deiner Stelle, falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Gelegenheit der Anwaltshotline der selben in Anspruch nehmen. Bei existierender Rechtsschutzversicherung ist dieser Anruf kostenfrei und der Anwalt am anderen Ende kann Dir schon einmal eine vorläufige Beratung geben.
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #54
Tilo
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Tilo

 ·  #55
vor dem teuren Rechtsanwalt empfehle ich, mal in diesem Forum zu fragen
http://auktionshilfe.info/
und möglichst genau darlegen, was in welcher reihenfolge gemacht wurde und welche Aktion (melden des Mitglieds usw)
die kennen sich mit solch schiefgegangenen Auktionen aus, das ist deren täglich Beschäftigung
manchmal gibts auch kontroverse Ansichten, aber ich denke, in dem Fall hier können sie schon helfen und es wird hoffentlich keine konträren Ansichten geben
die haben keine Angst vor Rechtsberatung, weil sie nicht als .de-Forum "firmieren" und alle anonym sind
Guestuser
 
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Guestuser

 ·  #56
Ich würde mal bei Ebay an der Hotline anrufen. Die wissen doch am Besten, wie man sowas regeln kann.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, das ein Gutachten etc. vom Käufer nicht nachträglich gefordert werden darf. Man verkauft bei Ebay den Artikel, so wie er ist.
Wenn Du ein Gutachten/Rechnung in der Auktion präsentiert hättest, wäre der Preis der Brosche bestimmt viel höher ausgefallen.
Tilo
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Tilo

 ·  #57
na so einfach ist es ja nun auch nicht
weder das mit dem "so wie er ist", noch: von der ebayhotline eine belastbare Auskunft zu dem verzwickten Fall zu bekommen
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