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Auf dem Versandweg abhanden gekommenes Schmuckstück

 
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angi1208
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angi1208

 ·  #1
Hallo zusammen,
ist eigentlich bei dieser ganzen Schmuckbewertung und daraus folgenden Schmuckversenderei noch niemandem auf dem Versandweg Schmuck abhanden gekommen?

Ich bin momentan recht traurig, weil ich ein Schmuckstück einem Interessenten in dieser Börse zur Einschätzung und evtl. Kauf geschickt habe, nachdem ich das Schmuckstück damals hier vorgestellt habe. Anfang August habe ich dann zum ersten Mal das Schmuckstück versandt.
Prompt ist das Stück auf dem Versandweg in einer Filiale des Versandunternehmens nicht mehr auffindbar. Ich hatte das Paket per versicherten Versand bis 500,00 € geschickt.
Jetzt weigert sich das Versandunternehmen auch noch, mir etwas zu erstatten, weil das Schmuckstück Valuren II wären und das verbotswidrige Ware wäre.
Das versteh ich gar nicht, bei Euch wird doch dauernd etwas verschickt. Hattet Ihr so etwas ähnliches schon einmal und kann man da gar nichts machen?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Ich hoffe Du hast das nicht an meine Börse verschickt, denn ich biete meinen Kunden an wertvolle Schmuckstücke ausreichend versichert abholen zu lassen. Die werden dann von UPS abgeholt und meine Hausversicherung würde dann den Schaden zum Teil übernehmen.

Allein die Tatsache das auch UPS einen Teil des Schadens trägt sorgt schon dafür das so gut wie nichts weg kommt, denn im Zweifel wird dann wirklich wochenlang gesucht um die Zahlung zu vermeiden.
Luci
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Luci

 ·  #3
Hallo!
Ich nehme an, du hast das Schmuckstück als Paket mit der Post verschickt? Da steht ganz klar in den AGBs, dass Schmuck, Bargeld (und noch ein paar andere Dinge, also Valoren II) nicht versichert sind. Möchte man diese Dinge verschicken, benötigt man eine andere Versandart, die deutlich teurer ist.

Bei günstigeren Schmuckstücken, die über eine offizielle Onlineplattform gekauft werden, ist das auch völlig in Ordnung, da der Verkäufer nur nachweisen muss, dass das Paket verschickt wurde, um auf der sicheren Seite zu sein. (So viel ich weiß.) In diesem Fall aber hast du aus Eigeninitiative Schmuck versandt und dich zuvor nicht informiert. Bei der Post (und anderen Versandunternehmen) gibt es eine Menge Langfinger, die so etwas gerne ausnutzen... Äußerst ärgerlich! :motz:
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #4
Hallo Angi,

das tut mir echt leid, daß es Dich nun "erwischt" hat.

Wir hatten das Thema schon öfters und es ist (zumindest bei uns im Forum) bekannt, daß Schmuck, Edelsteine, Uhren etc. sogenannte Valorenklasse II und somit "Verbotsgut" sind. Es dürfen bei üblichen Versendern nur Werte bis maximal 500 € der Valorenklasse II versendet werden. Stellt sich heraus, daß bei einer Verlustsendung der Wert höher liegt, liegt es im Ermessen des Versenders, ob er Erstattung leistet oder nicht. Meist erstattet er höherwertige Sendungen nicht, da das sonst schnell die Runde macht und jeder drauf pochen würde. Deswegen hat jeder Versender auch seine AGB = Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Selbst wenn Du einen Aufpreis bei DHL für eine Höherversicherung zahlst, darfst Du rein theoretisch trotzdem nur Valoren der Klasse II (Schmuck, Uhren, Edelsteine etc.) bis 500 € verschicken und hast auch nur Anspruch auf maximal 500 € Erstattung im Verlustfall.

Der Versender übernimmt keine Haftung bei unrichtigen oder unvollständigen Deklarationen der Valoren.

Früher gab es den sogenannten Wertbrief, der galt allgemein je nach Wert, in neuster Zeit gilt dieser nur noch für Auslandsendungen.

Durch das Anhäufen der Verlustsendungen speziell im Schmuckbereich haben die Versender die Haftungsbeschränkung eingeführt, wie auch die Post bzw. DHL https://www.dhl.de/de/paket/in…halte.html

Info's im Überblick bietet http://frederick41.de/valoren.html
Zitat
Die meisten Paketdienste schließen den Transport von Valoren sogar komplett aus, dann muß man für den Valorenversand spezialisierte Dienste bemühen.


Davor schützen kannst Du Dich daher nur, wenn Du auf einen Dienst den Empfängers zurückgreifst, der durch seine Versichung abgedeckte Sendungen übernimmt, Du den Auftrag selbst durch solche Werttransporte vornimmst und/oder eine entsprechende Versichung abschließst.

Die meisten von uns in der Branche haben eine Valorenversicherung. Was der Versender nicht erstattet, wird dann durch die Valorenversicherung abgedeckt.

Edit: Während ich länger an meinem Text schrieb, waren Heinrich und Luci schneller. Ich laß es trotzdem mal so stehen. 😉
Tilo
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Tilo

 ·  #5
ja, die Profis verschicken zwangsläufig mehr oder weniger oft Schmuckstücke über 500,- Wert.
dann aber entweder nicht mit DHL , sondern Dienstleistern, die auch höhere Werte versichern/entschädigen oder mit zwar mit DHL (oder anderen wie z.b. UPS), aber zusätzlicher Versandversicherung bei einer Versicherung.
was hast du, angie, denn bei der Schadensmeldung für einen Wert angegeben?
wenn du Brosche mit Altschliff Wert 480,- angegeben hättest (wogegen niemand was sagen kann, denn höher werden Ankaufsangebote von Profis nicht unbedingt sein), hätten die das bezahlen müssen

selbst mit erhöhter Versicherungssumme auf 2.000 oder so ist Schmuck NICHT erlaubt!!
3 Iphones ja, ein Schmuckstück nicht

für privat gelegentlich über 500,- gehn nur Anbieter wie z.B. https://www.intex-paketdienst.de/
Tilo
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Tilo

 ·  #6
wenn sich einer der aktiveren User hier oder gar ein Steinprofi das zur Ansicht hat zuschicken lassen, hätte der das Versandrisiko aufgrund der diesbezüglichen Theman bzw. überhaupt kennen müssen und es wäre sehr sinnvoll gewesen, angie darauf hinzuweisen, wie der Versand zu erfolgen hat (oder wurde eh ein Preis von unter 500,- avisiert?)

nochmal die Nachfrage: wie kommt DHL überhaupt drauf, daß die Brosche wertvoller ist als 500,-?
angi1208
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angi1208

 ·  #7
Hallo,
wirklich sehr nett von Euch, so schnell zu antworten.

Auf Tilos letzte Fragen:
Beim ersten Mailverkehr mit dem Interessenten sagte ich ihm, dass ich an einen Wert von über 500,00 € für das Schmuckteil denken würde. Er schrieb mir dann, dass ihm das zuviel wäre, ich es erst viell. mit einem Auktionshaus versuchen sollte, wenn das nicht gelingen würde, mich wieder an ihn wenden könne.
Da habe ich dann aber geschrieben, ich würde ihm das Teil erstmal senden und er könne mir einen Preis ja dann darlegen. Er meinte auch, per versichertem Versand bis 500,00 € könne ja nichts passieren. Ist aber schon am nächsten Tag am Wohnort des Empfängers in der Filiale verschwunden.

Leider habe ich wegen meinem erstem Preiswunsch bei d.. auch diesen meinen ersten Wunsch in meiner selber erstellten Rechnung (wie die Versandfirma angefordert hat) angegeben, jedoch VB 550,00, also dick VB vor dem Betrag stehend.

Ich habe gedacht, das wäre besser, wenn die eh etwas abziehen würden.

Habe denen jetzt nochmal eine Frist gesetzt, aber nach Euren Aussagen hier, sehe ich jetzt schwarz. Aber irgendwie verstehen kann ichs doch nicht, denn ich habe ja immerhin für den versicherten Versand auch mehr bezahlt.

Danke nochmals für Eure Antworten.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #8
Tilo
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Tilo

 ·  #9
wieso wurde für versicherten Versand >mehr< bezahlt?
meint Paket statt Päckchen? ok

wäre es ein gewerblicher Empfänger gewesen, hätte man dem Aufklärung über sicheren Versand erwarten können
so ist es richtig schlecht gelaufen, schade
Granat
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Granat

 ·  #10
Eigentlich müsste das Pressemässig einmal an die grosse Glocke gehängt werden, wie DHL inzwischen zu einem "Selbstbedienungsladen" verkommen ist. Mir wurden auch in letzter Zeit zwei DHL-Pakete geklaut. Ich habe aber Gott-sei-Dank eine zusätzliche Valorenversicherung,
die den Schaden ersetzt.
Granat
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Granat

 ·  #11
@ angi1208
Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Dann würde ich mich anwaltlich beraten lassen.
Tilo
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Tilo

 ·  #12
ich habe mir jetzt erstmals das Foto
schmuck-foren/download.php?id=29499
in Originalgröße angeschaut
der Mittelstein ist schon arg unrund und der Fasser hatte seine Mühe, den in den runden Chaton zu fassen
der linke scheint mir eine sehr dicke und ungleichmäßige Rundiste zu haben

einen hauch von Chance würde ich sehn, wenn ein Gutachter anahnd des recht guten Fotos einen Zeit/Verkaufswert von unter 500,- bestätigen könnte

die Sachlage ist rechtlich eindeutig. wenn definitiv mehr wert als 500,-, gibts kein Geld und man braucht seine Rechtsschutzversicherung nicht zu belasten
angi1208
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angi1208

 ·  #13
Ja, ich habe Rechtsschutz und werde den wohl auch in Anspruch nehmen. Immerhin habe ich dick VB vor den Preis von 550,-- € gesetzt und das auch nur, weil ich eh Abzug wg. irgendwelcher möglicher Gründe erwartet habe.
Wenn man mal in ein Forum über dieses Versandunternehmen geht, stößt man auf zig verschwundene Pakete. Ich finde, die müssten alles daran setzen, dort in der Filiale dieser Stadt mal diesen Entwender zu erwischen. Meines ist bestimmt nicht das erste Paket, dass dort entwendet wurde. Ziel müsste es auch sein, Kunden wieder zufriedenzustellen, denen was entwendet wurde, natürlich nur bis 500,-- €, wie ja auch vers. Versand bezahlt wurde.

Trotzdem für die Antworten vielen Dank, ich werde irgendwann einmal (es wird ja noch dauern, jetzt sind auch schon mehr als 2 Monate nach Versand vergangen) berichten, wie es ausgeht...
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #14
Wenn man Werte von über 500 Euro der Valorenklasse 2 in so ein Paket steckt wird die Verführung und das Risiko größer und daher sind das dann Verbotsgüter. Auch ein Rechtsschutz wird da nicht helfen.

Und bei Millionen Paketen sind dann auch tausende unter einem Promille. Das wird auch die Post nicht beeindrucken.

Das ist einfach Pech.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #15
Rechnungen beinhalten Fixpreise und keine Verhandlungspreise (VB oder VHB). Alternativ, kann man auch eine Proforma-Rechnung erstellen, hat aber den selben Effekt: der Preis ist fix. Üblicherweise schickt man, sofern man sich noch nicht über den Preis geeinigt hat, einen Auswahlbeleg oder ein einfaches Anschreiben und schreibt: Wert für Versicherungszwecke ca. xy €. Allerdings darf dieser Wert bei bei den meisten Dienstleistern bei Valorenklasse II 500 € nicht überschreiten. Deklariert man falsch, ist der Versanddienstleister bei Verlustsendungen aus der Haftung raus (siehe dessen AGB) und/oder man versendet auf eigenes Risiko.

Da nützt keine Fristsetzung und kein Anwalt. AGB sind online einsichtlich, am Schalter ausgehängt bzw. es wird bei Aufgabe einer Sendung vorausgesetzt, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Auf dem Einlieferungsbeleg / Quittung beispielsweise der Post bzw. DHL wird auf die AGB verwiesen.

Du kannst Dich höchstens in einem freundlichem Schreiben darauf berufen, das mit Fixpreis und Verhandlungsbasis nicht gewußt zu haben, weil Du keine kaufmännische Ausbildung hast, nicht gewerblich Verkäufe tätigst und hoffen bzw. bitten, daß der Versanddienstleister einlenkt, aber dies liegt allein in seinem Ermessen.

Wir haben bislang gute Erfahrung und in 28 Jahren bislang "nur" 4 Verlustsendungen, welche alle anstandslos erstattet wurden, da sie unterhalb der Höchstgrenze Valoren II lagen.

Aus Schaden wird man klug. Das tut zwar weh, aber so ist das Leben. 😉
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