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Auf dem Versandweg abhanden gekommenes Schmuckstück

 
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Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #16
Zitat
Und bei Millionen Paketen sind dann auch tausende unter einem Promille. Das wird auch die Post nicht beeindrucken.
Naja, so grob übern Daumen..... 😉
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #17
Zitat
Eigentlich müsste das Pressemässig einmal an die grosse Glocke gehängt werden, wie DHL inzwischen zu einem "Selbstbedienungsladen" verkommen ist.


Das ist längst geschehen. Ich habe seinerzeit bereits 2002 (!) die Gepflogenheiten von DHL an die Große Glocke gehängt: Fernsehsendungen beim ZDF (Frontal) und RTL.

Was darauf hin passierte, war typisch für das Verhalten des big yellow brothers: Man kündigte mir die "Vorteile", die ich als Geschäftskunde genoss!! Begründung: Bei mir seien die Verluste zu hoch um weiter mit mir arbeiten zu können!

Noch Fragen??? Übrigens: Ich habe durch die Post durch die laufend "verlorenen" Sendungen einen Schaden von weit über 100.000 DM erlitten, von dem die ach so korrekte Post bis auf einen Bagatellbetrag am Anfang, nicht einen einzigen Pfennig bezahlt hatte. FRag mich mal was ich von DHL halte!
Granat
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Granat

 ·  #18
Schluck :?
Kann man das irgendwo nachlesen/nachschauen,
was damals im Fernsehen gezeigt wurde?

Ich glaube aber dass im heutigen Internetzeitalter
mit Facebook, Twitter, Shitsorm usw.. etwas mehr
Druck ausgeübt werden kann, zumal die Konkurrenz
heute wesentlich grösser und härter ist als vor 10 Jahren.
Ich habe mich auch entschlossen unter diesen Umständen
einen möglichst weiten Bogen um DHL zu machen.
Danke für deine Offenheit und Warnung an andere.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #19
Es arbeiten überall Menschen und täglich tun sich Löcher auf in denen Sendungen verschwinden. Bei Ulrich hat es nur sehr lange gedauert bis derjenige oder diejenige gefunden wurde die geklaut hat.
Für Großunternehmen ist es nicht so einfach zielgerichtet zu reagieren. Sensoren haben die schon aber Abhilfe zu schaffen ist schwierig. Angestellte haben auch Rechte und so lange sie nicht nachweislich beim Klauen erwischt worden sind, pochen sie ganz kräftig darauf.
angi1208
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angi1208

 ·  #20
Hallo,
das ist ja ganz schlimm, was Ulrich passiert ist!
Wahnsinn, dass dem/denen nicht beizukommen ist!!

Na, dann ist mein kleines Broschenerbe ja nichts dagegen;
tut mir nur irgendwie weh, das so verschleudert zu haben, nachdem man
das zig Jahre aufbewahrt usw. Irgendwie ist es auch eigene Doofheit, dass mir das überhaupt passieren konnte, also dass ich nicht vorher die AGB gelesen habe.
Das Wort Valoren habe ich noch nie vorher gehört, obwohl ich ständig im Internet bin, auch beruflich, auch bei ebay, aber wie gesagt, habe noch nie Schmuck verkauft. Jetzt, beim Suchen danach, tauchts natürlich ständig auf...

Vielen Dank Eure Kommentare.
Tilo
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Tilo

 ·  #21
auf jeden fall muß der Bogen um hermes noch größer gemacht werden
https://www.myhermes.de/wps/po…kunden/agb
siehe 4.2.4. im Zusammenhang mit 6.2.
bei denen ist Schmuck gar nicht erlaubt, nichtmal bis 500,- wie bei DHL
geil die Formulierung: schwer schätzbarer Wert bei Edelmetallen, an jedem internetfähgen Gerät kann der aktuelle Wert von Edelmetallen ergooglt werden
bei GLS ist es ähnlich formuliert

lediglich DPD hält es ähnlich wie DHL und erlaubt Schmuck bis 520,-
Granat
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Granat

 ·  #22
Zitat geschrieben von Tilo

lediglich DPD hält es ähnlich wie DHL und erlaubt Schmuck bis 520,-

Aber merkwürdigerweise ist es der VALOREN-Versicherung als Zusatz-versicherung für gewerbliche Kunden egal , ob es nach den AGBs des
jeweiligen Versenders zulässige Ware ist oder nicht.
Tilo
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Tilo

 ·  #23
du meinst jetzt eine externe Versicherung?
muß denen egal sein, sonst wäre das versicherungsprodukt ja einigermaßen sinnlos

oder hast du bei DPD was entdeckt bzgl. teurem Schmuck bei gewerblich?
Granat
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Granat

 ·  #24
Zitat geschrieben von Tilo
du meinst jetzt eine externe Versicherung?
muß denen egal sein, sonst wäre das versicherungsprodukt ja einigermaßen sinnlos
oder hast du bei DPD was entdeckt bzgl. teurem Schmuck bei gewerblich?

Nein, ich meinte nur den Widerspruch:
Die AGBs des Versenders 'verbieten' den Versand von Schmuck
... und die externe VALOREN-Versicherung erlaubt es trotzdem.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #25
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #26
Gott sei Dank hat meine Valorenversicherung (ich hatte nicht alles gemeldet, wei ich unser Verhältnis nicht unnötig belasten wollte) alles bezahlt. Ich brauchte "lediglich" eine Bescheinigung der Post, dass diese den entstandenen Schaden nicht bezahlt. Allein diese Bescheinigung zu erhalten, war in verschiedenen Fällen Arbeit für meinen Anwalt. Als die Sendungen durchs Fernsehen liefen, hat sich das Blatt jedoch sofort gewendet, es kam (auch aufgrund unserer "Dosenpakete" nichts mehr weg. Statdessen hat die Post dann extra für mich (!) ihre AGB geändert und die Dosen wurden Sperrgut. Außerdem haben sie uns aus dem Geschäftskundenbereich rausgeschmissen.

Seit 2004 versenden wir ausschließlich mit Privatleistern und hatten in der ganzen Zeit genau 4 Verluste. Drei davon mit der damaligen Firma GP, die sich leider ganz im Stile ihres großen Vorbildes verhalten hat und einmal mit ICS. ICS hat diesen Verlust jedoch sofort intern aufgeklärt, hat alles ersetzt und sich in jeder Hinsicht vorbildlich verhalten.

Insgesamt also mit allen von mir ausprobierten Privatunternehmen in der Zeit von 2004 bis 2015 weniger Verluste, als mit der Post bereits einmal in einer einzigen Woche!
angi1208
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angi1208

 ·  #27
was lange währt...

ist doch noch gut geworden ;-)

Wollte jetzt auch mal schreiben, wie es mit der Brosche ausgegangen ist.

Also, ich habe damals einen Anwalt eingeschaltet. Ich selbst konnte schreiben, was ich wollte, es wurde nicht drauf eingegangen. Leider hat mir der Interessent, ein Diamantenankäufer aus Berlin, wo die Brosche ja auch auf dem Postamt nachweislich verschwunden war, kein Schriftstück ausstellen können/wollen, was den ungefähren Wert der Brosche darlegen konnte oder was er ca. bereit war, evtl. dafür zu zahlen.

Nach längerem hin und her ist der Versanddienstleister auf den Vergleich meines Anwalts eingegangen und ich bekam immerhin 350,00 €, nachdem der Anwalt noch Teile des Schriftverkehrs mit dem Interessenten zugesandt hatte.

So bin ich denn wirklich glücklich damit und nix tut mehr weh beim Gedanken an die Brosche! :D

Noch einmal vielen herzlichen Dank für Euer großes Interesse damals.

Angi
Tilo
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Tilo

 ·  #28
Zitat geschrieben von angi1208
Leider hat mir der Interessent, ein Diamantenankäufer aus Berlin, wo die Brosche ja auch auf dem Postamt nachweislich verschwunden war, kein Schriftstück ausstellen können/wollen, was den ungefähren Wert der Brosche darlegen konnte oder was er ca. bereit war, evtl. dafür zu zahlen.

das ist traurig, denn er hatte ja die Bilder und Interesse und als Profi schon vorher das Wissen um die problematische Schadensabwicklung bei Versand per DHL und hätte bestätigen können z.b. 380,- für die 3 Steine und 40,- fürs Gold (als Beispiel)
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #29
Nun doch mal bitte bei den Fakten und der Wahrheit bleiben!

Es wurde nach einer Erklärung über den Wert angefragt und nicht über eine Bestätigung darüber, was ich eventuell (von bis) zu zahlen bereit gewesen wäre!

Zumal sich mein Angebot in einer groben Range bewegt hatte, eben weil ich die Brosche ja selbst noch nicht prüfen konnte und keinerlei offizielle Angaben in Form von Zertifikat, Rechnung oder sonstigem vorlagen. Deshalb war der Kauf bis dahin ja auch nicht fest vereinbart, sondern ich hatte angeboten, mir die Brosche anzusehen und dann ein Angebot für einen privaten Ankauf abzugeben. Wenn man sich preislich nicht einig geworden wäre, galt mein Angebot, dass ich sie dann wieder auf meine Kosten zurückgeschickt hätte.

Da mir bis auf die zwei hier eingestellten Fotos und sich in PNs teils widersprechender Angaben über die Größen bzw. das Gewicht der (vermutlichen) Diamanten nichts offizielles vorlag und ich die Brosche bis dahin selbst noch nicht prüfen konnte, schrieb ich, dass ich eine deratige Wertbestätigung nicht austellen kann.

Denn weder die Echtheit der Diamanten war für mich sicher, noch die Größe oder die Qualtität der Steine konnte von der Ferne so eingeschätzt werden, dass ich dies mit gutem Gewissen unterzeichnen/bestätigen konnte.

Ich hatte daraufhin empfohlen, den Goldschmied vor Ort zu kontaktieren, welchen die Verkäuferin der Brosche zwecks Ankaufsangebot angeblich kurz vorher besucht hat und welcher sich somit ein eigenes Bild machen konnte.

Dies war für mich die naheliegenste und korrekteste Möglichkeit zu einer offiziellen Wertangabe zu kommen.

Ich werde auch in Zukunft keine schriftliche Wertangabe und schon gar kein Ferngutachten über Diamanten oder Schmuckstücke abgeben, wenn mir keinerlei offizielle oder zumindest belastbare Angaben über die Qualität und Echtheit vorliegen.

Nur ganz am Rande angemerkt, finde ich es auch sehr verwunderlich, dass ein Anwalt einen privaten Schriftwechsel als Nachweis einreicht, ohne vorher eine Einverständniserklärung einzuholen.
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