Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Eine Zweitschrift wohl nicht aber eine Kaufbestätigung ohne Namen sollte wohl möglich sein.
möglich, ich schätze dennoch, dass auch dies nicht einfach wird.
Es könnte ja auch sein, dass Cartier befürchtet, dass der Artikel ihr nicht gehört und sie gar nicht berechtigt wäre ihn zu besitzen bzw. zu verkaufen und mit einer Zweitrechnung/Kaufbestätigung wie auch immer, die Möglichkeit verschafft wird...
Bitte, ich will absolut nichts unterstellen, sondern nur die möglichen Fallstricke aufzeigen, die der Verkäufer berücksichtigen muss, will er nicht nachträglich in die Pflicht genommen werden.