Goldschmiedeforum
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KOSTENVORANSCHLAG

 
KIFFA
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KIFFA

 ·  #1
Ich hoffe meine Frage paßt in diese "Untergruppe" (eine bessere habe ich nicht gefunden).

Angenommener Fall:
Ein Kunde bitte Euch (Goldschmiede) um einen Kostenvoranschlag für eine X-beliebige Arbeit.

Gehen wir mal (fiktiv) davon aus, dass Ihr einen solchen Kostenvoranschlag schriftlich erstellt und diesem Kunden zusendet!

Im Kostenanschlag steht das Folgende:
- 10 Arbeitsstunden
- 1000 Euro Material

Es stellt sich nach Abschluss Eurer Arbeit jedoch heraus, dass nur 5 Stunden tatsächlicher Arbeit angefallen sind (es spielt bei meiner Frage keine Rolle, dass dies in Eurem Gewerbe nicht oder nur schlecht nachprüfbar ist - wir gehen einfach mal hier davon aus, diese 5 Stunden tatsächlicher Arbeit würden von keiner Seite bestritten).

Was muß Euer Kunde jetzt bezahlen?

Die tatsächlich angefallenen 5 Stunden oder die im Kostenvoranschlag vermerkten 10 Stunden?

Ich habe aber auch noch eine Zusatzfrage:
Muß das verbrauchte Material anhand von Rechnungen abgerechnet werden oder bleibt es auch ohne Rechnungen bei den im Kostenvoranschlag angegebenen 1000 Euro?

Vielen Dank für verbindliche Auskünfte,
Jürgen aka KIFFA
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #2
Was ist dein Problem?
Solltest du mehr bezahlen als auf dem Voranschlag?
Nein?
So what?
Dein Material kann durchaus auf der Rechnung mit draufstehen. Seine Rechnungen muss dir der Auftragnehmer NATÜRLICH NICHT zeigen.
Sparkle
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Sparkle

 ·  #3
Hallo Jürgen,

also bei mir ist das so: Wenn tatsächlich weniger Zeit angefallen ist, wird auch nur diese berechnet. Gleiches gilt für Material. Eigentlich sollte ein KV schon recht genau sein. Andererseits ist es eben eine Schätzung und man kann daher auch etwas danebenliegen, gerade manches Gewicht ist schwer abzuschätzen. Ich kalkuliere daher einen KV gerne etwas großzügiger, das kann wiederum abschreckend wirken, ist mir aber lieber als im Nachhinein eine dickere Rechnung als vorgesehen zu präsentieren.

Ich finde schon, daß es in jeder Hinsicht ehrlich zugehen sollte und ein angesetztes Budget nicht heftig ausgereizt wird, wenn der Aufwand viel geringer war. Und eine ordentliche Rechnung gibts immer bei jedem seriösen Goldschmied! Darauf steht, was Du für einen Preis x bekommen hast.
KIFFA
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KIFFA

 ·  #4
Zitat geschrieben von Silberfrau
Solltest du mehr bezahlen als auf dem Voranschlag?
Nein?


...und ich war im Glauben, meine Frage präzise gestellt zu haben! Offenbar nicht!

Anders (wirklich anders?) gefragt:
Im Kostenvoranschlag/KV wurden für "Sache-X" 10 Arbeitsstunden berechnet.

Nachweislich (!!) sind aber nur 5 Stunden angefallen (ich wiederhole: Wir gehen in diesem Beispiel davon aus, das diese 5 Arbeitsstunden von keiner der beiden Seiten bestritten werden).

Die Endrechnung beläuft sich über 10 Arbeitsstunden. Der Kunde will jedoch nur 5 Stunden bezahlen - 5 Stunden, die der "Handwerker" nicht bestreitet (wie ich ausdrücklich wiederholen möchte).

Was muß der Kunde nun zahlen?

10 Stunden oder 5 Stunden?

Mir ist jede Wortmeldung recht (weil ich selber nur vermuten kann, was hier rechtens ist), aber Vermutungen nutzen mir nichts. Es wäre schön, wenn sich jemand meldet, die die VERBINDLICHE Rechtslage kennt!

Kiffa/Jürgen

PS
Deutlicher kann ich nicht, Silvergirl!

PPS
Melde mich bei Dir, Sparky!
Sparkle
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Sparkle

 ·  #5
Mal abgesehen davon, daß wir keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen dürfen (wir sind ja keine Juristen) kann man so auch kaum was dazu sagen. Es kommt darauf an, was im KVA ganz genau vereinbart/formuliert wurde.
...
 
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...

 ·  #6
Du hast sicher einen Rechtsschutz dann beantwortet Dir ein Anwalt diese Frage kostenlos und rechtsverbindich.
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #7
Dazu braucht es keine verbindliche Rechtsauskunft oder einen Rechtsschutz, wir sind doch Unternehmer.... ;)

Jürgen, es kommt halt, wie Sparkle schon geschrieben hat, darauf an, was genau im Angebot angegeben/vereinbart ist.

Unter der Annahme, dass das Angebot so ausgestaltet war wie du es hier wiedergibts, also X-Stunden mit je bspw. 50 Euro. und es wurden nur 5 Stunden "verbraucht", dann wäre es üblich, auch nur die verbrauchten/benötigten Stunden zu berechnen. Ganz anders sähe es bei einer Pauschalen aus aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Ähnliches beim Material. Sind X-Gramm angegeben und es wurde weniger verbraucht, wird weniger berechnet. Ist das Material pauschal angegeben, gilt eben das.

Seine EK-Rechnungen braucht der Auftragnehmer dir nicht zu zeigen.
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #8
Wie schon geschrieben, Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht machen.
Da du verbindliche Auskünfte haben willst, mußt du dich an einen Anwalt wenden.
Hier schließe ich aus dem oben genannten Grund ab.
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