Ich hoffe meine Frage paßt in diese "Untergruppe" (eine bessere habe ich nicht gefunden).
Angenommener Fall:
Ein Kunde bitte Euch (Goldschmiede) um einen Kostenvoranschlag für eine X-beliebige Arbeit.
Gehen wir mal (fiktiv) davon aus, dass Ihr einen solchen Kostenvoranschlag schriftlich erstellt und diesem Kunden zusendet!
Im Kostenanschlag steht das Folgende:
- 10 Arbeitsstunden
- 1000 Euro Material
Es stellt sich nach Abschluss Eurer Arbeit jedoch heraus, dass nur 5 Stunden tatsächlicher Arbeit angefallen sind (es spielt bei meiner Frage keine Rolle, dass dies in Eurem Gewerbe nicht oder nur schlecht nachprüfbar ist - wir gehen einfach mal hier davon aus, diese 5 Stunden tatsächlicher Arbeit würden von keiner Seite bestritten).
Was muß Euer Kunde jetzt bezahlen?
Die tatsächlich angefallenen 5 Stunden oder die im Kostenvoranschlag vermerkten 10 Stunden?
Ich habe aber auch noch eine Zusatzfrage:
Muß das verbrauchte Material anhand von Rechnungen abgerechnet werden oder bleibt es auch ohne Rechnungen bei den im Kostenvoranschlag angegebenen 1000 Euro?
Vielen Dank für verbindliche Auskünfte,
Jürgen aka KIFFA
Angenommener Fall:
Ein Kunde bitte Euch (Goldschmiede) um einen Kostenvoranschlag für eine X-beliebige Arbeit.
Gehen wir mal (fiktiv) davon aus, dass Ihr einen solchen Kostenvoranschlag schriftlich erstellt und diesem Kunden zusendet!
Im Kostenanschlag steht das Folgende:
- 10 Arbeitsstunden
- 1000 Euro Material
Es stellt sich nach Abschluss Eurer Arbeit jedoch heraus, dass nur 5 Stunden tatsächlicher Arbeit angefallen sind (es spielt bei meiner Frage keine Rolle, dass dies in Eurem Gewerbe nicht oder nur schlecht nachprüfbar ist - wir gehen einfach mal hier davon aus, diese 5 Stunden tatsächlicher Arbeit würden von keiner Seite bestritten).
Was muß Euer Kunde jetzt bezahlen?
Die tatsächlich angefallenen 5 Stunden oder die im Kostenvoranschlag vermerkten 10 Stunden?
Ich habe aber auch noch eine Zusatzfrage:
Muß das verbrauchte Material anhand von Rechnungen abgerechnet werden oder bleibt es auch ohne Rechnungen bei den im Kostenvoranschlag angegebenen 1000 Euro?
Vielen Dank für verbindliche Auskünfte,
Jürgen aka KIFFA