Hm, ich habe diese agb der post gefunden, Teil 2. Verbotsgut, Punkt 8.
http://www.dhl.de/content/dam/…072013.pdf
Anscheinend hat es sich geändert, vor 4 Jahren durfte Schmuck noch per dhl ins Ausland verschickt werden, sogar zwingend vorgeschrieben als Wertpaket international. Bei diesen agb verstehe ich das so, daß im Zweifel auch Schmuck als Edelmetalle gilt, deren Definition von Schmuck ist ja aus Perlen, Korallen, Bernstein. Der Teufel steckt im Detail. Eindeutiger ist es immer noch nicht formuliert. Und je mehr ich Valoren 1 und 2 lese, desto weniger Klarheit hab ich.
Warum der dhl Mensch an einen Juwelier verwies, versteh ich zwar nicht, jedoch wird er ja keinen Konkurrenten empfehlen dürfen, was ich wiederum verstehe. Ob ein Juwelier das machen würde, keine Ahnung, ich bin skeptisch. Die Verantwortung für fremdveranlasste Pakete will bestimmt keiner übernehmen und ich weiß nicht, ob soetwas vom Kuriervertrag akzeptiert wird.
Ich verschicke nicht per Post, jedenfalls nichts, was weh tut, wenn es weg ist. Ganz ehrlich, auch ein Kunde sollte verstehen, das ein teurerer Kurier die Sache wert ist!