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Erfahrung mit Ankauf von Schmuck auf Antikmärkten?

 
Martina Hans
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Martina Hans

 ·  #1
Liebe Schmuckliebhaber,
habe schon des Öfteren auf Antikmärkten Stücke erstanden, bin aber bei meinem letzten Kauf auf dem Antikmarkt in Saarburg schwer enttäuscht worden, weil sich der dort erworbene "echte" Turmalin später als synthetischer Spinell herausstellte. Ihr könnt euch vorstellen, dass ich viel Geld in den Sand gesetzt habe. Wie auf diesen Märkten üblich habe auch ich keine Quittung über den Kauf. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wann und wo? Habt ihr etwas unternommen? Hattet ihr Erfolg?
Bin dankbar für eure Rückmeldung.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Persönlich habe ich damit keine Erfahrung, aber hier im Forum gab es schon viele Anfragen von Flohmarkt oder Antikmarktkäufen die sich dann als deutlich wertvoller herausgestellt haben als für die Schmuckstücke bezahlt worden ist.

Keiner kam auf die Idee dem Verkäufer noch einen Nachschlag zu bezahlen.

Ansonsten gilt auch hier das Gesetz, das zugesicherte Eigenschaften auch eingehalten werden müssen. Ohne Quittung und alles nur mündlich ist dann natürlich schwer zu beweisen.

Da würden Dir auch Erfahrungen von anderen nicht helfen, denn jeder Einzelfall wird anders gehandhabt.

Ich würde zum Verkäufer gehen und mit Ihm freundlich sprechen vielleicht kommt er Dir entgegen.
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 ·  #3
Als regelmäßiger Besucher von Antikmärkten muß ich Dir leider sagen daß nur eine geringe Anzahl von Antikschmuckhändlern auf den Märkten wirklich Ahnung von Farbedelsteinen haben und diese auch korrekt zuordnen können. Es könnte durchaus sein daß dies unwissentlich geschehen ist. Angepriesen wird viel, meist geht das Geschäft BAR/TASCHE. Kaufe Deinen Antikschmuck beim Händler in Deiner Stadt, vielleicht etwas teurer aber immer ansprechbar.

So VIEL Geld kanns ja nun nicht gewesen sein.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
bei Schmuckstücken der letzten 100 jahre mit flaschengrünem oder aquamarinblauen Stein sollte man immer zunächst von synth.Spinell ausgehn
dafür kann man eine kleine starkeUV_Taschenlampe einstecken, die den Spinell erkennen läßt
gibt es keine Fluoreszenz, dann kann es evtl. grüner Turmalin
bzw Blautopas/Aquamarin sein
Martina Hans
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Martina Hans

 ·  #5
Die Schmuckhändlerin hat nicht mit sich reden lassen, und deshalb würde ich gerne Leute ausfindig machen, denen es genauso ergangen ist, vielleicht sogar mir derselben Händlerin.
Von wegen VIEL Geld kann es nicht gewesen sein: Ist es wenig, wenn für einen 50,- € - Stein 850,- € eingenommen wurden?
Der Gemmologe, der das Gutachten jetzt erstellt hat, sagte, selbst ein "steinkundiger Laie" könne ohne entsprechendes technisches Gerät den Unterschied zwischen einem echten Turmalin und einem synthetischen Stein nicht erkennen. Der für einen echten Turmalin sehr günstigen Preis von 850,-€ hätte mich stutzig machen müssen, ja, aber man versicherte mir wiederholt, es handle sich um einen solchen...
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #6
Martina Hans
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Martina Hans

 ·  #7
Das Lehrgeld habe ich sicher teuer bezahlt. Trotzdem interessiert mich sehr, ob es noch mehr in diesem Maße "Geschädigte" gibt.
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 ·  #8
Hast Du die 850 für einen einzelnen Stein bezahlt oder für ein antikes Schmuckstück in Edelmetall? Stelle doch mal ein Photo des Gegenstandes ein.

Da Du die Verkäuferin anscheinend kennst wäre zuerst eine Unterredung unter Einbeziehung des Gutachtens sinnvoll. Wenn dies nicht gütlich geklärt werden kann würde ich Dir anwaltschaftliche Hilfe empfehlen.
Martina Hans
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Martina Hans

 ·  #9
Stein in Goldfassung, dadurch beträgt der tatsächliche Gesamtwert 150,-€. Um die Einfassung ging es mir aber nicht, nur um den Turmalin. Synthetische Steine möchte ich nicht. Die Händlerin, die nur telefonisch (mobil) zu erreichen ist, sieht einer möglichen Klage "gelassen" entgegen. Wie und wo kann ich herausfinden, wer mit dieser Dame auch noch zu tun hatte, ohne dass ich sie namentlich hier nenne?
Tilo
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Tilo

 ·  #10
ich rate mal ins Blaue: ein Schmuckstück mit ovalem mindestens etwa 14mm langen Stein?
anders wäre der angebliche Wert oder Preis von 850 für den Stein kaum zu erklären
wie auch immer: als technisches Gerät reicht schon eine UV-Taschenlampe
und für 850 ohne Quittung zu kaufen ist durchaus leichtsinnig
sträflich würde ich das nicht nennen, weil das eher für das verhalten der Verkäuferin zutreffen könnte
ob ein Anwalt das Problem, daß Aussage gegen Aussage steht, lösen können wird?
EDIT:
für 850 kann man sich doch traumhafte echte Turmaline uin neu beim erstbesten Goldschmied ansehen, auch wenn der sie nicht am Lager hat, hat er nach 2 tagen ne Auswahl
dafür muß man doch nicht bei dubiosen Quellen im Antikmarkt kaufen?
ich kann mir nicht vorstellen, daß es da viele Mitstreiter gefunden werden, wenn als googlesuchwort der name nicht dabeisteht
und daß es überhaupt so viel geprellte Kunden gibt, die auf sowas reinfallen
UND
den Braten hinterher riechen und den Shcmuck untersuchen lassen
UND, dann im Netz googln und ein Thema finden, wo der Name der Verkäuferin nicht genannt ist
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #11
Ich möchte dich auch eindringlich bitten, den Namen hier nicht zu nennen !

Das einzige was mir dazu einfällt, du könntest den Veranstalter des Markes kontaktieren, ob dem weitere Beschwerden vorliegen.

Ansonsten kann ich mich nur den Vorpostern anschließen, das wirst du wohl als Lehrgeld verbuchen müssen.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #12
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #13
Geschädigte wird es vermutlich allgemein viele geben.
Manche wissen vermutlich auch gar nicht, daß sie reingefallen sind.
Dann gibt es die Gruppe von Menschen, die sich nicht getrauen, so etwas zuzugeben und die Dunkelziffer Geschädigter bleibt weiterhin unbekannt.

Falschkäufe allgemein sind möglich eben auf Flohmärkten, Antikmärken, Haushaltsauflösungen, Garagenmärkten und online-Verkaufsplattformen. Man kann Glück haben (dann freut man sich), hat man Pech, überwiegt das im Groll alles Andere. Lehrgeld zu zahlen tut weh, aber ist man einmal vom Fieber befallen, Schnäppchen tätigen zu wollen, steigt das Risiko....

Im Einzelfall wäre es günstig, sich schriftlich geben zu lassen, was man kauft.
Lt. CIBJO-Deklarationsvorschrift muß angegeben werden, ob es sich um einen echten Stein handelt, oder um eine synthetischen, künstlichen, imitierten oder rekonstruierten Stein. Diese Deklarationsvorschrift ist zwar kein Gesetz aber im Handel und Verkauf bindend und wird im Rechtsgeschehen bzw. bei Rechtsstreitigkeiten auch herangezogen.

Du kannst die Verkäuferin bei Gelegenheit daraf hinweisen, daß sie allgemein auch nicht nur "unecht" bezeichnen darf, sondern sogar die Unterscheidung synthetisch, künstlich bzw. Glasimitations ausweisen muß. Theoretisch auch mündlich beim Verkauf erwähnen, nicht nur schriftlich. Das gilt für gewerbliche Händler genauso wie für private Verkäufer.

Ich würde evtl. den Veranstalter kontaktieren oder in der örtlichen Zeitung eine Anzeige aufgeben, in welcher sich evtl. Geschädigte direkt bei Dir melden können. Dann wäre evtl. eine Sammelklage möglich und auch evtl. Betrug nachzuweisen wenn die Verkäuferin nicht vorher noch einlenken sollte.

Echte Turmaline von beispielsweise synthetisch Spinell turmalinfarben zu unterscheiden kann der Laie nur dann, wenn er die entsprechenden Merkmale und Eigenschaften kennt.

Allgemein kann man nur raten, auf Flohmärkten und Antikmärkten nur das zu kaufen, was man wirklich auch kennt. Anhand von Herstellerstempeln (Punzen) kann man auch schon oft eingrenzen ob echt oder unecht.

Ich bin ein einziges mal darauf reingefallen (Meißner Porzellan Figur). Der für eine Fälschung zu hohe Preis (80 €) tut mir aber in dem Fall nicht so arg weh, weil mir das Stück letztendlich gefällt. Wenn ich das gute Stück jmd. zeige, erzähle ich auch die Feinheit(en), an welcher man hätte erkennen können. Mein Lehrgeld steht also demonstrativ auf einer Marriage und warnt mich stets davor, etwas zu kaufen, von dem ich nicht 100pro sicher bin, daß es sein Geld auch wirklich wert ist.

Alles andere ist selbstverschuldetes Pech.

Das war nun hart aber herzlich. 😉

@Mhorgaine: Fluoreszenz erkennt man meistens unter jeder UV-Lampe.
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 ·  #14
Ich rate Dir dringend davor ab den Namen des Verkäufers in Zeitungsanzeigen, Portalen oder Foren zu veröffentlichen, das könnte für Dich zum Bumerang werden.

Nachdem der Verkäufer nicht gewillt ist zu verhandeln bleibt nur der Gang zum Anwalt. Ich persönlich würde das durchkämpfen und nicht als Lehrgeld abbuchen.

Vergesse bitte nicht ein Photo des Schmuckstückes einzustellen.
Martina Hans
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Martina Hans

 ·  #15
Es geht mir nicht um einen Racheakt - auf Antikmärkten werde ich keinen Schmuck mehr kaufen-, aber nicht nur private Kunden, sondern auch seriöse Händler müssen durch solche "Geschäfte" letztlich "Lehrgeld bezahlen", was mir ein Gespräch mit dem Innungsmeister gezeigt hat. Deshalb sollte man den Leuten, denen ich Lehrgeld bezahlt habe, meiner Meinung nach unbedingt das Handwerk legen. Im Übrigen machen sie einen sehr seriösen Eindruck, sind regelmäßige Anbieter auf Antikmärkten (Saarburg, Weiskirchen, Piesport, Bullay, vermutlich auch Gießen, Oldenburg, Dreden, Hamburg, ...), die Visitenkarte enthält aber eine Adresse, wo man nur ein abbruchreifes Haus findet...
Der Veranstalter der Märkte, selbst Schmuckhändler und Gutachter, wurde von mir kontaktiert, hat sich alles angehört, kennt die Händler gut, hielt sich aber sehr bedeckt und schien nicht gewillt, einen guten Kunden seinerseits zu verlieren... Soviel zum Veranstalter!
Hat jemand Erfahrung mit Klagen dieser Art? Ich hatte eine Zeugin dabei, die mir Entscheidungshilfe beim Kauf leisten sollte. Ob dies letztlich vor Gericht einen Wert hat, weiß ich nicht. Schriftlich habe ich nur einen Anzahlungsbeleg ohne Bezeichnung des Steins... Wenn ich mehr Leute mit ähnlichen Erfahrungen fände, hätte ich wahrscheinlich eine größere Chance. Annoncen? Facebook? Twitter? Damit habe ich keine Erfahrung. Den Namen kann ich auf keinen Fall nennen, um nicht vom Opfer zum Täter zu werden.
Im Übrigen hatte das Händlerehepaar sieben bis acht Stücke verkauft, es muss mehr Leute wie mich geben...
Hier nochmals zum Stein:
Der Tipp war fast richtig: Abmessung: 15,45 mal 11,70 mal 6,26 mm, transparenter, geschliffener, grüner Stein, Steinschliff / oval, Gewicht: 5,55 g (Testbericht der Deutschen Edelsteinforschung, DSEF vom 27.8.14, Idar-Oberstein, Dr. Klaus Schollenbruch). In diversen Geschäften in Idar habe ich mit vielen Händlern/Schleifern gesprochen und kann mittlerweile echte von falschen Steinen unterscheiden, leider zu spät. Und ein Turmalin in dieser Größe für 850,- € wäre wirklich ein Schnäppchen gewesen, ist also nicht so ohne Weiteres bei jedem Händler für das Geld zu bestellen. Das Schnäppchenangebot (um das ich im Übrigen bereits drei Jahre "herumgekreist" bin) war daher wirklich sehr verlockend und hat mich unvorsichtig gemacht.
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