Geschädigte wird es vermutlich allgemein viele geben.
Manche wissen vermutlich auch gar nicht, daß sie reingefallen sind.
Dann gibt es die Gruppe von Menschen, die sich nicht getrauen, so etwas zuzugeben und die Dunkelziffer Geschädigter bleibt weiterhin unbekannt.
Falschkäufe allgemein sind möglich eben auf Flohmärkten, Antikmärken, Haushaltsauflösungen, Garagenmärkten und online-Verkaufsplattformen. Man kann Glück haben (dann freut man sich), hat man Pech, überwiegt das im Groll alles Andere. Lehrgeld zu zahlen tut weh, aber ist man einmal vom Fieber befallen, Schnäppchen tätigen zu wollen, steigt das Risiko....
Im Einzelfall wäre es günstig, sich schriftlich geben zu lassen, was man kauft.
Lt. CIBJO-Deklarationsvorschrift muß angegeben werden, ob es sich um einen echten Stein handelt, oder um eine synthetischen, künstlichen, imitierten oder rekonstruierten Stein. Diese Deklarationsvorschrift ist zwar kein Gesetz aber im Handel und Verkauf bindend und wird im Rechtsgeschehen bzw. bei Rechtsstreitigkeiten auch herangezogen.
Du kannst die Verkäuferin bei Gelegenheit daraf hinweisen, daß sie allgemein auch nicht nur "unecht" bezeichnen darf, sondern sogar die Unterscheidung synthetisch, künstlich bzw. Glasimitations ausweisen muß. Theoretisch auch mündlich beim Verkauf erwähnen, nicht nur schriftlich. Das gilt für gewerbliche Händler genauso wie für private Verkäufer.
Ich würde evtl. den Veranstalter kontaktieren oder in der örtlichen Zeitung eine Anzeige aufgeben, in welcher sich evtl. Geschädigte direkt bei Dir melden können. Dann wäre evtl. eine Sammelklage möglich und auch evtl. Betrug nachzuweisen wenn die Verkäuferin nicht vorher noch einlenken sollte.
Echte Turmaline von beispielsweise synthetisch Spinell turmalinfarben zu unterscheiden kann der Laie nur dann, wenn er die entsprechenden Merkmale und Eigenschaften kennt.
Allgemein kann man nur raten, auf Flohmärkten und Antikmärkten nur das zu kaufen, was man wirklich auch kennt. Anhand von Herstellerstempeln (Punzen) kann man auch schon oft eingrenzen ob echt oder unecht.
Ich bin ein einziges mal darauf reingefallen (Meißner Porzellan Figur). Der für eine Fälschung zu hohe Preis (80 €) tut mir aber in dem Fall nicht so arg weh, weil mir das Stück letztendlich gefällt. Wenn ich das gute Stück jmd. zeige, erzähle ich auch die Feinheit(en), an welcher man hätte erkennen können. Mein Lehrgeld steht also demonstrativ auf einer Marriage und warnt mich stets davor, etwas zu kaufen, von dem ich nicht 100pro sicher bin, daß es sein Geld auch wirklich wert ist.
Alles andere ist selbstverschuldetes Pech.
Das war nun hart aber herzlich.
@Mhorgaine: Fluoreszenz erkennt man meistens unter jeder UV-Lampe.