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Erfahrung mit Ankauf von Schmuck auf Antikmärkten?

 
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 ·  #16
Gehe am Besten ins Jura(Anwalts)Forum und schildere dort Dein Anliegen wenn Du, (was ich nicht verstehe) keinen Anwalt aufsuchen willst.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #17
Sammelklagen sind nur dann interessant wenn sich ein Wettbewerbsverein oder etwas ähnliches da mit einschaltet. Ansonsten wird es Dir vermutlich nicht viel helfen wenn Du Mitstreiter findest, weil doch jeder Fall anders liegen kann.

Wenn Du eine Zeugin dabei hattest die nicht von Dir abhängig ist und dem Gericht glaubwürdig erscheint, dann solltest Du gute Karten haben.
Tilo
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Tilo

 ·  #18
es gibt in D. keine Sammelklagen!
es ist für den konkreten privatklagefall völlig uninteressant, weitere geschädigte zu kennen
nur für den Staatsanwalt wäre es bei ner Betruzgsanzeige interessant

wegen UV
es geht mit meiner Geldscheinprüflampe und auch mit der UV-Kleber-Härte_miniLED (6,- bei Bauhaus)
aber leider nicht im Tageslicht
da müßte man noch eine dunkle Box oder so haben
da experimentier ich jetzt nicht aus, weil ich das außer Haus nicht brauch
Martina Hans
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Martina Hans

 ·  #19
Im Übrigen bin ich alles andere als untätig geblieben. Ich habe nicht nur einen Anwalt eingeschaltet, sondern durch akribische Recherche auch die richtige Adresse des Händlerehepaares herausgefunden, weiß. dass sie bei der Industrie- und Handelskammer XY als Kleingewerbetreibende gemeldet sind, habe mit dem Ortsvorsteher ihrer Wohnadresse gesprochen und kenne jetzt ihren regionalen "Leumund". Außerdem hatte ich ein privates Gespräch mit einem Richter, der mir ein 50-50-Chance einräumte. Wenn meine private Rechtschutzversicherung den Fall übernimmt, werde ich wohl klagen, obwohl ich mir nicht so große Chancen ausrechne. Der Richter teilte mir aber auch mit, wenn es mehr Geschädigte gibt, dass das für den Staatsanwalt von Interesse ist.
Es steht außer Frage, dass die Händlerin ganz genau gewusst hat, dass sie mir einen synthetischen Stein als Turmalin verkauft. Während des einstündigen Verkaufsgesprächs, das im Beisein meiner Freundin stattfand und zu dem ich noch meine echten Turmalinohrringe mitgebracht hatte, ist ständig von "Turmalin" die Rede gewesen. Beim Telefonat gab sie unumwunden zu, mir einen synthetischen Turmalin verkauft zu haben, wobei sie den Preis für angemessen hielt, worüber sich die Idar-Obersteiner Händler nur totgelacht haben. Die Dame selbst hat sich vermutlich auch vor Lachen am Boden gewälzt, nachdem sie mit mir das Schnäppchen gemacht hatte.
Ich foftografiere den Stein und lade das Bild hier hoch; vielleicht erkennt jemand den Stein und weiß dann auch ohne Namensnennung, von wem ich spreche.
Yvonne Sterly
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Yvonne Sterly

 ·  #20
Den Stein erkennen? Es gibt riesige Mengen von synthetischen Spinellen in turmalingrün- das macht sie ja so günstig.
Ärgerlich, wenn Du das Geld in den Sand gesetzt haben solltest und viel Glück beim zur Rechenschaft ziehen der Verkäuferin. Das darf nicht sein, gerade, wenn es mit voller Absicht war, ganz klar!

Was ich aber nicht verstehe: Wenn Du drei Jahre um das Angebot herumschleichst, hättest Du doch gut Gelegenheit gehabt, Dich zu informieren, was so alles unterwegs ist an Steinen und Synthesen. Und ein vermeintliches Schnäppchen, das nach drei Jahren immer noch angeboten ist, ist NIE ein Schnäppchen! Sonst wäre es längst verkauft....
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #21
Bei uns in den Zeitungen stehen ab und zu Announcen (ohne Namensnennung!) aber mit Standortangabe wo sich das Geschehene zugetragen hat. Da wird kurz erklärt, um was es geht, mit der Bitte, weitere Geschädigte sollen sich melden bei - und dann per Chiffre oder Telefonnummer. Wenn der RA das unterstützt könnte man mit Rücksprache des RA-Büro auch dessen Tel. angeben.

P.S. Sollte es sich um einen synthetisch Spinell grün Turmalin handelt, darf in einem Verkaufsgespräch nicht nur der Begriff "Turmalin" im Raum stehen. Wenn die Verkäuferin Gewerbetreibende ist, sollte sie beim Schmuckverkauf die CIBJO-Deklarationsrichtlinien kennen. Bitte weise sie oder Deinen RA darauf hin. Wird die richtige Deklaration unterlassen oder ein viel zu hoher Preis (unangemessen hoher Preis) angesetzt, sind die Chancen vor Gericht hoch.

Hast Du schon klären lassen, um welches Material es sich bei dem grünen Stein tatsächlich handelt?

Ein synthetischer Turmalin ist es sicher nicht!
Es gibt keine synthetisch gezüchteten Turmaline.
Von daher ist die Aussage der Dame leider falsch.
Wenn, dann müßte es richtig heißen: synthetisch Spinell grün turmalinfarben.

In dem von Dir erwähnten Testbericht "transparenter, geschliffener, grüner Stein, Steinschliff / oval" steht allerdings nichts von synthetisch und/oder Spinell. Der Begriff Steinschliff ist mir ebenfalls neu. Ovalschliff, Diamantschliff bzw. facettiert oder Cabochon wäre eher eine richtige Aussage bzw. Bezeichnung.

Im Übrigen gebe ich Yvonne Recht. Ein Schnäppchen, was schon 3 Jahre im Angebot steht, würde auch mich stutzig machen.
Tilo
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Tilo

 ·  #22
Zitat geschrieben von Martina Hans
als synthetischer Spinell herausstellte

ist eigentlich klare Feststellung
Zeitungsannonce scheint mir uneffektiv, weil die Verkaufsaktivitäten über einen großen Bereich verteilt eben auf den Märkten stattfinden
wie viel Annoncen müßten da geschaltet werden?
ich finde 850 immer noch nicht ein so wahnsinniges Schnäppchen, wenn man annimmt, daß der Stein in der Größe um 8ct hätte und es ja eben kein neuer, (den ich jetzt mal ganz grob auf 1500,- schätze), sondern ein alter gebrauchter Stein ist
von irgendwelchem historischen Wert des Schmucks um den Stein habe ich noch nichts gelesen
5,55g ist das Gesamtgewicht des Schmucks?
stefanS
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stefanS

 ·  #23
hallo,
nun muss ich mich wohl auch als antikhändler zu wort melden
als erstes so ein verhalten vom händler geht nicht!
ich kann keinem keine meissner vase verkaufen und die ist dann " nur " von ikea
ich würde den Ring gerne mal , wenigstens auf einem foto sehen.
ich habe ca 20 jahre antikmessen selber mit gemacht und kenne viele tricks von " kollegen "
man muss als kunde sehr genau aufpassen was und wie ein , für sich selber, fremder verkäufer einem ein stück anpreist.
als vor 15 jahren die ersten muschelkernperlen aufkamen, wurden die von manchen verkäufern als fast naturprodukt angeboten, ich kann mich noch gut erinnern , damals verkaufte eine händlerin so nen teil, ca 12-14mm für 850 dm !!! die sind fast wie tahitiperlen
und genau das ist es
sie hat gesagt fast wie und nicht das sind tahiti perlen
eine andere verkäuferin sagte immer.
der händler von dem ich das habe, hat gesagt.........
also hat sie nur das weiter gegeben was ihr der vorbesitzter gesagt hat.
damit war sie aus dem schneider. denn die hat nur das weiter gegeben ( das war zb bei einer neuen vase von meissen die sie so um 100 altern ließ, der eigentümer hat mir gesagt das sie seit mind 1900 in der familie ist ...... )

es gibt eine reihe schwarzer schafe in dem bereich, aber eines kann ich dir sagen, ein antiqutäten händler lebt von seinem guten ruf. es ist zwar schade für dich in diesem fall. aber auf langer sicht hat er sich selber geschadet, denn du wirst mit sicherheit nie wieder bei den leuten kaufen

gruß
stefan
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Guestuser

 ·  #24
Hallo,
es tut mir leid, dass du so enttäuscht worden bist.
Hast du den Verkäufer wieder einmal angetroffen? Konntest du es noch mit im regeln?

Ich habe deine Geschichte gelesen, weil ich oft auf Flohmärkten und Antikmärkten bin. Ich sammle alten Modeschmuck, allerdings gebe ich nie viel dafür aus. Ich habe schon sehr schöne günstige Sachen bei Leuten gekauft die Nachlässe und Hausräumungssachen verkaufen. Dort findet man ab und zu noch ein Schnäppchen.
Bei professionellen Händlern bin ich sehr vorsichtig, bin oft im Gespräch und höre gerne zu wenn gehandelt wird. Habe aber dabei die Erfahrung gemacht, dass da viel betrogen und gelogen wird dass sich die Balken biegen. Wie sonst jemand schon geschrieben hat, sind es meistens keine Fachleute, und deshalb ihre Sachen manchmal auch aus Nichtwissen völlig überschätzen.

Ich würde ihn an seinem Stand besuchen wenn das nächste mal Antikmarkt ist. Vielleicht lässt er ja mit sich reden?
KIFFA
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KIFFA

 ·  #25
Natürlich ist eine Quittung mit Datum und ausführlicher Beschreibung des gekauften Gegenstandes am besten, aber ein Kaufvertrag mit allen Rechten kommt auch mündlich zustande. In einem solchen Fall ist die Beweislage natürlich dünn/er, was sich mit einem Zeugen ändert!

Das ist sicher Allgemeinwissen, wollte es aber sicherheitshalber noch einmal erwähnt haben!

Was Anwälte angeht, würde ich bei diesem relativ geringen Schaden von ca. 700 Euro (850 minus 150) vorsichtig sein. Die nehmen Deinen Fall gewiss gerne an, gehören aber selbst ebenfalls zu einer Berufsgruppe die viel verspricht und wenig hält. Hast Du hingegen eine Versicherung - obwohl nicht sicher ist, dass sie den Fall nach Prüfung auch übernehmen, was die Kosten/Gebühren angeht - würde ich es auf jeden Fall probieren!

Da bekanntlich jeder Fall anders ist, wird Dir keiner sagen können, wie Deine Erfolgsaussichten vor Gericht sind. Spontan und allgemeiner Lebenserfahrung folgend würde der rechtsunkundige Laie zu Recht vermuten, dass Deine Chancen zu gewinnen gut stehen müßten. Jedoch,...leider, heißt das GARNICHTS!

Dein Bemühen andere ähnlich Geschädigte aufzutreiben halte für vergebene Liebesmüh. Wie bereits gesagt: Jeder Fall liegt anders - damit auch die Fälle von evt. anderen und früheren Geschädigten (so diese existieren, so Du sie ausfindig machen kannst und so diese bereit sind, ihren Fall vorzutragen). Ich bin hingegen SICHER, das ein Gericht solche Zeugen NICHT zulassen würde. Was hätte auch deren Fall mit Deinem zu tun? Was Du wahrscheinlich beabsichtigst zielt auf den Leumund dieser Händler. Wie Du selber sagst, scheint der jedoch "sooo" schlecht nicht zu sein - immerhin scheint ds Ehepaargut und lange im Geschäft zu sein!

Dennoch verstehe ich Deinen Frust und zwar besser als Du denkst. Ich selbst bin (natürlich) auch schon reingefallen und das bei einer Sache die selbst der Anfänger - der ich im Bereich Modeschmuck bin - leicht hätte vermeiden können. Auch ich habe damals auf eine präzise Rechnung verzichtet und bin nun in Beweisnot - ergo verzichte ich zwangsläufig auf eine gerichtliche Entscheidung!

Zudem glaube ich, das Deine Sache aufgrund des "geringen Wertes" sowieso erst einmal zum vorgeschalteten "Schiedsmann" und nicht direkt zum Gericht ginge. Der ist auf eine gütliche Einigung aus - das könnte Deine Chance sein zwischen 150-300 Euro zurück zu erhalten. Es ist ja nicht davon auszugehen, dass die Gegenpartei zwangsläufig rechtschutzversichert ist. Damit kann auch diesen Leuten nicht daran gelegen sein ihren unehrenhaften Gewinn mit Anwälten zu teilen.

Ich sehe daher Deine beste und kostengünstigste Chance bei diesem Schiedsgericht. Ansonsten würde ich einen Mahnbescheid ausfüllen und selbst - ohne Anwalt - bei Gericht einreichen. Kostet bei einem Streitwert von ca. 700-800 Euro vielleicht 25 Euro. Zahlen die Herrschaften daraufhin nicht, geht dieser Mahnbescheid am Ende zwangsläufig in ein Gerichtsverfahren über. Das ist die für Dich preisgünstigste Variante den Fall von einem Richter prüfen und entscheiden zu lassen. Zu beachten ist dabei, das der "Verlierer" am Ende die überschaubaren Gerichtskosten zu tragen hat. Da es keine Anwaltspflicht gibt - der könnte Dir hier sowieso nur wenig beistehen - bei einer Privatklage, hättest Du quasi kaum etwas zu verlieren!

Schaltest Du hingegen einen Anwalt ein (ohne kostendeckende Versicherung) schmeisst Du am Ende womöglich gutem Geld einer unsicheren Sachlage hinterher.

Hängt alles sicher auch von Deinem Frustfaktor ab und Deinem Willen Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Das wäre für mich verständlich, ich bin auch so, ob es hingegen clever ist bezweifle ich!

Im Übrigen schliesse ich mich den Argumenten einiger "Vorredner" an und das würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Richter anmerken. Als Kunde hat man sicher mehr Rechte als Pflichten, aber als Kunde hat man auch eine gewisse Fürsorgepflicht (sich selbst gegenüber).

1.) Du hattest drei Jahre Zeit, Dich zu informieren, hast stattdessen aber offenbar dem Verkäufer Glauben geschenkt.

2.) Du hast es unterlassen, Dir eine Rechnung ausstellen zu lassen - eine die keine offenen Fragen hinterlassen hätte. Dazu hätte gezählt: Name von Ein- und Verkäufer, Datum und genaue Beschreibung des Steins. Plus, sicherheitshalber, ein 2- oder 4wöchiges freiwilliges Umtauschrecht (gegen Bares!) und ohne Verpflichtung Gründe dafür Gründe zu benennen.

3.) Zeuge/n (dabei ist Deine Freundin sicher eine "vollwertige" Zeugin, dennoch stehen die Aussagen hier zwei-gege-zwei - also Pattsituation.

Nochmal mein Tipp:

A: Schiedsgericht anrufen
B: Mahnbescheid ohne Anwalt, wenn sich bei A nichts in Deinem Sinne ergibt!

Jürgen

PS
Ich hab' "gut reden". Mir ist ja genau der gleiche Mist passiert - nur noch "blöder" gelaufen als in Deinem Fall. Wird mir nicht noch einmal passieren, ist die einzige Lehre, die ich daraud ziehen kann!
KIFFA
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KIFFA

 ·  #26
Ich kann auch "kurz" - hier der Beweis:

1.) Bitte um Link oder Hinweis auf die genannte UV-Taschenlampe, die ich ebenfalls gerne erwerben würde. Tut's auch 08/15-Ebayware?

2.) Anfängerliteratur zum Thema "(semi-)precious stones vs. Glas etc.
Könnt Ihr etwas empfehlen, das mir einen Überblick verschafft? Stichwort: Materialerkennung! Ein bebildertes "Mineralien-Buch" ist in meinem Besitz. Das ist jedoch wenig hilfreich, das Lernen von Unterscheidungen betreffend. Gibt es "bezahlbare" Hilfsmittel - über die UV-Lampe hinaus gehend?

Jürgen
Tilo
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Tilo

 ·  #27
wenn die dem Mahnbescheid einfach widerspricht, geht da gar nichts automatisch günstig vor nen Richter und die etwa 25,- sind einfach nutzlos verloren
Zitat geschrieben von Tilo

es geht mit meiner Geldscheinprüflampe und auch mit der UV-Kleber-Härte_miniLED (6,- bei Bauhaus)


andere Lampen zu besorgen und auszuprobieren hatte ich keine Veranlassung
ich denke einfach, wes wird mit jeder gehn
aber eben nicht im Freien bei heller Umgebung, irgendeine dunkle Nische braucht man da
und auch ohne Fluoreszenz muß man sehen, ob echt oder Glas (als Alternativen zu fluoreszierendem synth. Spinell)
ist nicht so einfach und Sicherheit bringt nur das Refraktometer
wo man es verwenden kann

du hast übrigens seit ner woche ne PN im schatzkisteforum von mir nicht bemerkt
hast du dafür keine Benachrichtigungsemail bekommen?
kann man einstellen
Geolüge
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Geolüge

 ·  #28
Ich warte hier schon länger auf den Moderator Kaa, der diesen Thread mit den Worten: "wir machen hier keine Rechtsberatung" abwürgt.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #29
kaa
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kaa

 ·  #30
Jaaa, natürlich hat mein Finger gezuckt, aber...

ich habe nicht das Gefühl, dass hier eine Rechtsdienstleistung erfolgt ist, sondern ein Erfahrungsaustausch..

hier ist es ganz klar erklärt und sollte eigentlich keine Fragen offen lassen.
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