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Trauringe - Verlobungsringe - Rückgaberecht??

 
George
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George

 ·  #1
Hallo,

wir führen ein kleines aber feines Juweliergeschäft in Düsseldorf und erfreuen uns positivem Feedback über unsere Trauring-Kollektionen.

Nun haben wir uns gedacht, dass wir unsere Trauringe (selbst im Atelier geschmiedet oder bei deutschen Herstellern bestellt) nun auch im Internet anbieten möchten.

Die Problematik, mit der wir uns derzeit beschäftigen:
Wie schaut es bei Trauringen und Verlobungsringen in Bezug auf Rückgaberecht aus? Die Ringe werden ja IMMER auf Kundenwunsch und auf Kundenbestellung angefertigt! Es handelt sich ja nicht um Ringe, die auf Lager vorrätig sind. Können unsere Kunden im Falle des Nichtgefallens die Ringe zurückschicken?

Natürlich ist uns klar, dass wir Ringe, die mangelhaft oder Fehler beinhalten anstandslos zurückgenommen und ausgetauscht werden.

Aber wie schaut es aus, wenn die Kunden nach Erhalt der Ringe sich doch anders entscheiden. Die Ringe werden ja auf Kundenwunsch (Anzahl Brillianten, Ringweite, Legierung etc.) angefertigt!

Ich hoffe, dass sich jemand damit auskennt.

Denn sollten Kunden ein Rückgaberecht haben, würden wir unsere Ringe nicht online anbieten wollen. Es gibt leider viel zu viele Kunden, die immer wieder Ihre Meinung ändern oder einen vermeintlich vergleichbaren Ring woanders günstiger gesehen haben... Solche Rückgaben können ja ein Unternehmen schnell in den Ruin treiben!

Gruss
George
Gästin
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Gästin

 ·  #2
Da fällt mir nur das ein:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

Vor allem auch Absatz 3 alle Referenzen zu beachten.
Aber ich bin kein Anwalt und habe keinen Online-Shop. Vielleicht mal einlesen und dann doch von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Das Geld ist sicher gut angelegt, da "Rücksenderitis" ja weit verbreitet ist. :D
Nosferatu05
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Nosferatu05

 ·  #3
Zum 13.6. gab es umfassende Änderungen

https://www.muenchen.ihk.de/de…e-commerce

Ich kenne es aber auch schon von vorher so, das Kundenanfertigungen vom Umtausch ausgeschlossen sind. Das kann man auch klar in seinen AGBs deklarieren.

Bin jedoch kein Fachmann und ob es da nicht trotzdem Möglichkeiten gäbe auf die der Verbraucher sich berufen könnte.
Ich würde online so ohne weiteres ohnehin niemals etwas nach eigenem Geschmack anfertigen lassen.

Zumindest ein persönlicher Kontakt sollte irgendwie möglich sein.
Aus unserem Shop


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