Edelsteine & Perlen
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CIBJO und Farbedelsteine.

 
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 ·  #1
CIBJO die Macht über Millionen Farbedelsteine erlaubt dass Hitzebehandlungen an Farbedelsteinen vom Verkäufer nicht angegeben werden müssen, obwohl Farbe und/oder Reinheit verändert worden sind. Das wird mir niemals einleuchten.

Ich bin dafür dass auch diese Behandlung vom Verkäufer DEUTLICH zu deklarieren ist.

Ich will wissen welche Inhaltsstoffe meine Lebensmittel haben, (deklarationspflichtig), ich will wissen welche Inhaltsstoffe die Medizin hat, die ich evtl. einnehmen muß, (deklarationspflichtig), ich will wissen aus welchem Stoff mein Anzug ist, Tweed, Kaschmir, Schurwolle oder Synthetik, (deklarationspflichtig), und so weiter.

Es muß sein dass ich darüber aufgeklärt werde, ob mein Farbedelstein einer Behandlung unterzogen wurde, egal welcher Art, hier liegt die CIBJO meines Erachtens nach falsch.

Wie ist die Meinung der Verarbeiter und Käufer dieser Farbedelsteine?
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #2
Eigentlich bin ich voll und ganz Deiner Meinung.
Für mich persönlich zählt rein theoretisch auch eine Hitzebehandlung zu einer Behandlung, ebenso wie Ölen und Wachsen.

Allerdings unterliegen alle Mineralien den Elementen Feuer, Wasser Luft und Erde. Und zu Feuer gehört Hitze, Wärme.

Siehst Du diese Deklarationsvorschriften bewußt nur von der negativen Seite und erwähnst deswegen nur Farbedelsteine und Hitzebehandlung?

Lt. Deklarationsvorschrift müssen die Steine auch entsprechend deklariert werden, wenn sie künstlich hergestellt, synthetisch, rekonstruiert und/oder behandelt wie disffusionsbehandelt, bombardiert, beschichtet, bedampft, gefärbt oder sonstwie manipuliert oder imitiert etc. wurden. Und für eben diese Fälle bin ich äußerst dankbar, daß es ein Regelwerk gibt. Das schützt auch den Verbraucher vor unseriösem Gemächte.

Ich bin mir sicher, jeder seröse Händler und Verkäufer kann Dir sagen, ob seine Steine hitzegebrannt sind oder nicht.


Wir haben beispielsweise jede Menge ungebrannter, unbehandelte Rauchquarze und Citrine lagernd. Da kam noch nie einer auf die Idee zu sagen, die möchte ich bevorzugt vor den anderen. Der Mensch sieht mit dem Auge und möchte gleichbleibende Farbe und gleichbleibende Qualität. Das bietet (leider) nur die Masse (und die ist gebrannt). Es gibt nur eine vereinzelte Käuferschicht, die Wert drauf legt, sich auf die Suche nach ungebrannten Farbedelsteinen zu machen. Und eben die suchen dann noch gezielt eine bestimmte Form und Größe und rücken nun auch manchmal wieder Mutter Natur kräftig zu Leibe, daß man schöne Stücke, die bereits auf das Maximal geschliffen wurden, umschleifen muß, nur weil der Mensch eine ganz bestimmte Form- und Größenvorstellung hat.

Der Anteil auf dem Markt erhältlicher ungebrannter Farbedelsteine ist bedeutend gering zu der Menge Gebrannter.

Und wegen dieser 1 % soll eine andere Regelung her?

Selbst wenn es 5 % oder gar 10 % sein sollten,
keine Regierung regiert mit 90-99%iger Mehrheit,
oder hab ich wo was verpasst? 😉
Manam
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Manam

 ·  #3
Die momentane Regelung ist sicher hilfreich, aber Verbessern/Verfeinern sollte doch immer möglich sein ...
tatze-1
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tatze-1

 ·  #4
Zitat geschrieben von Manam
Die momentane Regelung ist sicher hilfreich, aber Verbessern/Verfeinern sollte doch immer möglich sein ...

dafür werden regelmäßig von der CIBJO-Kommission Konferenzen abgehalten.
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #5
Ich sehe das ähnlich Michael.

Meiner Meinung nach sollten alle Behandlungen gesetzlich deklarationspflichtig sein und nicht nur, wenn der Kunde danach fragt! Und dies in eindeutiger und verständlicher Form, nicht verklausuliert.

Das würde der gesamten an Seriosität interessierten Branche helfen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #6
die Deklarationspflicht ist verbindlich, nur sind die meisten Händler zu faul, die Behandlung entsprechend in die Auszeichnung und ins Kundengespräch mit einzubringen. Meine Meinung.

Auf der anderen Seite habe ich auch schon die leidvolle Erfahrung im Kundengespräch gemacht, daß ein Kunde vom Kauf abgesprungen ist als er nach der Art der Behandlung eines Steines gefragt hatte. Als sie erfahren hat, daß der 4mm große Stein bestrahlt wurde, um die Farbe zu bekommen, wollte die Kundin sich den Schmuck nicht mehr zulegen, weil sie Krebs und sonstige Krankheiten von dem kleinen Krümel befürchtete.
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #7
Zitat geschrieben von tatze-1
die Deklarationspflicht ist verbindlich


Aber eben nicht gesetzlich.

Zitat

...nur sind die meisten Händler zu faul, die Behandlung entsprechend in die Auszeichnung und ins Kundengespräch mit einzubringen.


zu faul? ich glaube eher, da steckt System dahinter. Wieviel Arbeit macht es denn die Deklaration um den Hinweis "farbbehandelt" zu ergänzen?

Zitat

Auf der anderen Seite habe ich auch schon die leidvolle Erfahrung im Kundengespräch gemacht, daß ein Kunde vom Kauf abgesprungen ist als er nach der Art der Behandlung eines Steines gefragt hatte. Als sie erfahren hat, daß der 4mm große Stein bestrahlt wurde, um die Farbe zu bekommen, wollte die Kundin sich den Schmuck nicht mehr zulegen, weil sie Krebs und sonstige Krankheiten von dem kleinen Krümel befürchtete.


Siehste, und da bin ich der Meinung, dass der Kunde nicht nur ein Recht darauf hat, umfassend informiert zu werden, sondern auch, wenn es gesetzliche Pflicht wäre, würden/müssten es alle machen und Du hättest dann zumindest keinen Nachteil mehr gegenüber Kollegen die die Behandlung jetzt noch bewusst verschweigen und so den Kunden täuschen...

Man wird es nie völlig auschließen können, dass auch bei vorhandener gesetzlicher Deklarationspflicht Behandlungen verschwiegen werden, aber dann wäre es Betrug und kann geahndet werden und würde sich so auf ein Minimum beschränken.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #8
Ein bewußt verschweigen gibt es sicherlich nicht, eher eine Unkenntnis der Zwischenhändler.

Wir verkaufen widerum eher die bombardierten Topase, weil, wenn wir erklären, daß die beschichteten nicht nachgeschliffen werden können und die weiße Stelle zum Vorschein kommt, doch Sky Swiss und London Blue zum Zuge kommt. Außerdem gibt es eine Frist, daß die Rohware solange gelagert werden muß, bis sie ausgestrahlt ist. Erst dann wird geschliffen und erst dann kommen sie in den Handel.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #9
Das mit Tatzes Kundschaft ist gar nicht so weit her geholt, ich glaub auch, den lassen manche aus genau diesem Grunde liegen. Mei, dann sollens halt einen anderen nehmen.
Ich sag, die meisten sind behandelt, häufig mit Hitze, und wenn sie genaueres wissen wollen sollen sie mich konkret zum Stein fragen.
Also ich meine, ich binde es niemandem mehr auf die Nase mit der radioaktiven Bestrahlung, weil dann eben so reagiert wird wie Tatze schreibt. Und den Ionenbeschuss auch nicht.
Manam
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Manam

 ·  #10
Der Zirkon strahlt ja auch mal ganz gerne - so wie manche Heilbäder ...
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #11
Heilbäder?
Tilo
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Tilo

 ·  #12
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