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Kann die Gravur 18 K und 750 gefälscht sein ?

 
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steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #16
Sparkle
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Sparkle

 ·  #17
Trotzdem schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, steht in Tilos link gleich oben im Text. Das Anbieten solch gefälschter Stücke ist generell verboten. Das sollte man beim Versuch, sich erst mal gütlich zu einigen, trotzdem mit anführen.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #18
Ebay hat eigene Regeln die für viele Probleme gelten. Allerdings haben die sich nicht mit dem Stempelgesetz beschäftigt. Und das gilt in Deutschland und ist höherwertig als alle Ebayregeln. Danach ist das Anbieten und natürlich auch der Verkauf von Schmuck mit Goldstempeln die nicht stimmen, strafbar.

Der gute Glaube hilft hier nicht. Ich bitte daher den Ring zu prüfen und wenn unsere Vermutung zutrifft auf keinen Fall dem Verkäufer zurück zu geben, sondern bis zur Rückgabe des Geldes aufzubewahren. falls sich der Verkäufer weigert, damit zur Polizei zu gehen.

Nach Abschluss des Verfahrens den Ring entweder bei der Polizei abgeben oder selbst vernichten oder wenigstens die Stempel raus zu schleifen.

Der Besitz ist zwar nicht strafbar aber es ist wie mit Drogenbesitz. Man kann da schnell in ungeahnte Schwierigkeiten kommen.
Schula
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Schula

 ·  #19
Bei diesem "Autobahngold" wird ja in betrügerischer Absicht gehandelt.
Wenn nun jemand so einem Betrug aufsitzt, und dann versucht, das Ding in der Bucht als Wanderpokal weiterzuverkaufen, um seinen eigenen Schaden zu begrenzen, ist das genauso Betrug und in sofrn natürlich strafbar.
Selbst wenn sich der Verkäufer zu einer gütlichen Einigung bereit erklärt, so ist doch davon auszugehen, dass er sehr wohl wusste, was er da verkauft.
Warum sollte sonst jemand so "blöd" sein, einen (vermeintlichen) schweren 750er Ring als "ungeprüft" weit unter Preis zu verkaufen?
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #20
Was hat er denn gekostet?
syber5000
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syber5000

 ·  #21
Zitat geschrieben von Heliodor
Zitat geschrieben von Schula
Wenn der Ring als 750/- Gold angeboten wurde und einer fachmännischen Überprüfung nicht standhält, ist eine Anzeige durchaus angebracht!

Justiziabel ist der Vorgang sicherlich, und ärgerlich genug, um diesen Weg in Erwägung zu ziehen, da stimme ich Dir zu.
Zumal wir ja oft genug sehen, mit welch krummen Methoden heute Geld gemacht wird. Nicht zuletzt zum Schaden für unsere ganze Branche.
Aber man sollte vielleicht doch zunächst den gütlichen Weg prüfen, da es für mich nicht ausgeschlossen scheint, dass jemand in gutem Glauben in den Besitz des Ringes kam und diesen mit derselben Naivität nun zu veräußern versucht.


Naja ich habe das jetzt an das Aichamt in Köln weiter gegeben, sollen die sich entscheiden ob Sie den Anbieter angehen oder nicht......

Ich danke für eure Hilfe hat mir sehr geholfen......

Und hoffe das es auch anderen helfen kann....
Redaktion
Redaktion
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Redaktion

 ·  #22
das ist schön, dass Du hier Unterstützung gefunden hast,
wir machen allerdings keine Rechtsberatung und verbindliche Rechtsauskünfte gibts hier auch nicht.

@alle mitschreibenden User hier im Thread
bitte behaltet das im Hinterkopf, danke
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